2ter Listenhund...

ohne maulkorb

15 Jahre Mitglied
Hallo,

wohne in NRW und würde mir gerne von BIN einen Bulli zu unserem Labrador/Staffmix Weibchen dazu holen.
Alle Nachweise sind vorhanden.Sind heute frohen Mutes zum Amtsarzt vorbei und ihm alles erklärt,und der sagte nein auf keinen Fall. :eg:
Nun, ist es rechtens wenn alle Nachweise vorhanden sind das man sich keinen 2ten dazu holen darf?
Wäre für ein paar Tips oder sonstiges dankbar!! :hallo:
 
  • 29. April 2024
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Hi ohne maulkorb ... hast du hier schon mal geguckt?
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Was hat denn der Amtsveterinär mit der Halteerlaubnis zu tun :verwirrt: . Für die Durchführung des Landeshundegesetzes ist das Ordnungsamt zuständig.

Das Halten mehrerer Anlage 1-Hunde ist nach dem LHundG NRW zulässig, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Du darfst nur nicht alleine gleichzeitig mit 2 Listis rausgehen.

Wie war denn die Begründung des AmtsVet?
 
Hallo,

seine Begründung war wörtlich:"Das können Sie vergessen! Schliesslich sollen diese Rassen ja aussterben.Da muss man ja die Haltung 2 solcher Hunde nicht noch fördern!Und wenn da mal was passiert,ist die Kacke aber richtig am dampfen!Die Tierheime und Frau Schürmann sind ja nur froh,wenn sie diese Hunde vermittelt bekommen.-"
Das waren seine Worte.-
Es wäre schön,wennmir jemand einen Link über die Haltung von 2 Listenhunden in NRW schicken könnte.Damit ich etwas Rechtliches in der Hand habe.-
Frau Schürmann sagte mir am Telefon,das grundsätzlich die Haltung 2er Listenhunde erlaubt ist,sie aber schon einige Male Fälle erlebt hat,bei denen es auch verboten wurde.-Vielleicht hat ja jemand einen guten Rat,wie wir doch noch zu einem Bulli kommen :((( .
Bis dahin,Grüsse aus Oberhausen,Euer "Ohne Maulkorb"
 
ohne maulkorb schrieb:
Hallo,

seine Begründung war wörtlich:"Das können Sie vergessen! Schliesslich sollen diese Rassen ja aussterben.Da muss man ja die Haltung 2 solcher Hunde nicht noch fördern!Und wenn da mal was passiert,ist die Kacke aber richtig am dampfen!Die Tierheime und Frau Schürmann sind ja nur froh,wenn sie diese Hunde vermittelt bekommen.-"
Das waren seine Worte.-
Aha, eindeutig ein Dummschwätzer :sauer: . Sollte dir die Halteerlaubnis für einen 2. Listi mit dieser Begründung abgelehnt werden, hättest du vor Gericht leichtes Spiel.

ohne maulkorb schrieb:
Es wäre schön,wennmir jemand einen Link über die Haltung von 2 Listenhunden in NRW schicken könnte.Damit ich etwas Rechtliches in der Hand habe.
findest du das Landeshundegesetz NRW und die Verwaltungsvorschriften.

Wenn du bereits eine Halteerlaubnis für einen Anlage 1-Hund hast, müssen ja bereits fast alle Voraussetzungen für die Erteilung einer weiteren Halteerlaubnis erfüllt sein. Es fehlen nur noch die Haftpflichtversicherung für einen weiteren Hund und - wenn das OA ganz pingelig ist - ein neues Führungszeugnis.

ohne maulkorb schrieb:
Frau Schürmann sagte mir am Telefon,das grundsätzlich die Haltung 2er Listenhunde erlaubt ist,sie aber schon einige Male Fälle erlebt hat,bei denen es auch verboten wurde.-Vielleicht hat ja jemand einen guten Rat,wie wir doch noch zu einem Bulli kommen :((( .
Wenn keine ganz besonderen Umstände (z.B., daß nur 1 Hund ausbruchsicher untergebracht werden kann) vorliegen, ist die Verweigerung einer 2. Halteerlaubnis rechtswidrig. Wenn man einen solchen ablehnenden Bescheid akzeptiert, ist man selbst schuld.

Ich rate dir, zum OA zu gehen, die Sache mit dem Sachbearbeiter zu besprechen und dann einen Antrag auf Halteerlaubnis zu stellen. Sollte der Sachbearbeiter ebenso rumzicken wie der AmtsVet, kündige ihm an, daß du das Ministerium zwecks Klärung einschalten und letztendlich auch den Weg vor das Verwaltungsgericht nicht scheuen wirst.
 
Puh ,das erheitert unsere Laune doch ein wenig :) Morgen erst mal beim OA und dann sehen wir mal weiter.Hast recht mit sowas lassen wir uns nicht abspeisen,aber nach so einem blödsinnigen Gespräch fällt es einem schwer die Fassung zu bewahren.
Auch ein 2ter Hund kann Ausbruchsicher untergebracht werden. :)
Werde Dich weiter auf dem laufenden halten wie es weitergeht.
 
Hallo, :heul:

beim OA hat man mir auchgesagt es gibt keinen 2.ten.
Danach habe ich dann mit dem Ministerium telefoniert, die dann auch sagte das kein persönliches Interesse besteht (Bewachung von Besitz u.s.w.) und das OA es mir verbieten kann weil sie sich da nicht einmischen. :eg:
Tja, das war es dann :( anstatt die froh sind das sich die Leute die Hunde aus dem Tierheimen holen, nee wirst Du noch behandelt wie ein Verbrecher.Ich könnte kotzen.
 
Du hast vielleicht kein persönliches Interesse, aber es besteht doch eindeutig ein öffentliches Interesse, nämlich daß ein Hund vor dem Tierheim bewahrt wird, bzw aus diesem rausgeholt wird...
 
Setze dich mal mit in Verbindung, die werden dir sicherlich helfen.

Ansprechpartner für NRW ist
Dr. Walter Marx
Sperberweg 25
45478 Mühlheim a.d. Ruhr
Tel.: 0208-56534
Fax: 0208-4442545
[email protected]

Ich kenne eine Menge Leute aus NRW (hier aus dem Forum), die ohne Probleme 2 Kampfis halten.
Laß dir nix vormachen.
Wolfgang wird sicherlich dazu auch noch was sagen.
 
ohne maulkorb schrieb:
Hallo, :heul:

beim OA hat man mir auchgesagt es gibt keinen 2.ten.
Danach habe ich dann mit dem Ministerium telefoniert, die dann auch sagte das kein persönliches Interesse besteht (Bewachung von Besitz u.s.w.) und das OA es mir verbieten kann weil sie sich da nicht einmischen. :eg:
Das wäre das "besondere private Interesse", was du ja gar nicht geltend machst. Ein "besonderes privates Interesse" als Erlaubnisvoraussetzung anerkannt zu bekommen, ist heute so gut wie ausgeschlossen.

In der heutigen Genehmigungspraxis spielt nur das "besondere öffentliche Interesse" eine Rolle.

Ein öffentliches Interesse an der Haltung aus Gründen des Tierschutzes liegt in der Regel vor, wenn ein Hund aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren Einrichtung an eine Privatperson vermittelt werden soll.

Hast du nicht gesagt, daß der Hund aus dem Tierschutz kommt?

ohne maulkorb schrieb:
Tja, das war es dann :( anstatt die froh sind das sich die Leute die Hunde aus dem Tierheimen holen, nee wirst Du noch behandelt wie ein Verbrecher.Ich könnte kotzen.
Ach was, das war es noch lange nicht. Entweder bist du beim OA und beim Ministerium an Dumpfbacken geraten oder die wollten dich vergackeiern.

Wenn du magst, daß ich mich einschalte, gib mir deine Tel.-Nr. per PN.
 
ohne maulkorb schrieb:
Hallo,

wohne in NRW und würde mir gerne von BIN einen Bulli zu unserem Labrador/Staffmix Weibchen dazu holen.
Alle Nachweise sind vorhanden.Sind heute frohen Mutes zum Amtsarzt vorbei und ihm alles erklärt,und der sagte nein auf keinen Fall. :eg:
Nun, ist es rechtens wenn alle Nachweise vorhanden sind das man sich keinen 2ten dazu holen darf?
Wäre für ein paar Tips oder sonstiges dankbar!! :hallo:

Hm das ist ja komisch,wir halten auch 2,und das war garkein Problem.Erlaubniss beim OA eingeholt und gut war.
 
Hallo,
Ordnungsamt und Amtstierarzt haben zu uns gesagt,dass bei uns weder ein öffentliches noch privates Interesse vorliegt.Dieses läge nur dann vor,wenn der Hund ein Grundstück bewachen würde und zum Schutz diene.- :rolleyes: Ich wieder zum OA es liegt ein öffentliches Interesse vor weil der Hund aus dem Tierheim kommt.
Und der OA immer wieder es läge kein öffentliches Interesse vor :sauer:
Er hat dann den AV angerufen, sind in einem Haus und der natürlich gibt es nicht!!
Ich fast explodiert und raus ,sonst hätte ich glaube ich kein einwandfreies Führungszeugnis mehr.
Ich hoffe Wolfgang kann uns weiterhelfen.
 
Also wenn man einen Schmusi aus dem Tierheim übernehmen will, dann ist das ein öffentliches Interesse!!! Die wollen dich nur einschüchtern! Wenn du eh schon einen Listi hast, der ordentlich angemeldet ist, dann sehe ich da kein Problem!
Hoffe Wolfgang kann dir helfen, drück dir die Daumen! ;)
 
Ich habe eben mit dem OA telefoniert. Der Sachbearbeiter vertrat tatsächlich die Rechtsauffassung, daß neben einem öffentlichen Interesse auch ein privates Interesse vorliegen müsse und daß dieses nicht vorliege, da bereits die Halteerlaubnis für einen Hund erteilt wurde :verwirrt: .
Nachdem ich diese Argumentation ad absurdum geführt hatte, wurde der Herr etwas zugänglicher. Er fragte dann, wo denn der Hund jetzt sitze und versprach, im Laufe des Tages zurückzurufen.

Schaun mer mal ;) .
 
Ist ja ein Anfang, warten wir es mal ab, wie es weitergeht.
Ich drücke die Däumchen.
 
Der versprochene Rückruf ist erfolgt, war übrigens ein sehr nettes Gespräch :) .

Nach einigen Windungen zur Gesichtswahrung stand am Schluß des Gespräches die Aussage, daß der Erteilung einer Halteerlaubnis für einen zweiten Anlage 1-Hund aus dem Tierschutz grundsätzlich nichts im Wege steht, wenn auch "mit Bauchschmerzen".

Es gibt noch eine klitzekleine Hürde, aber das möchte ich mit "ohne maulkorb" persönlich besprechen.
 
Hallo Wolfgang.

das hört sich ja super an! :hallo:
Wenn Du möchtest gebe mir doch Deine Telefonnummer, damit Du nicht auf Deine kosten telefonieren must!!

Gruss

ohne maulkorb
 
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