2 Hunde fielen Pferd an

Astrid

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ubrik_name=anzlok&artikel_id=2883322

Die beiden erschossenen Hunde gehörten 25-jähriger Licherin
(12.Dezember 2000)

Tiere gemeldet - Keine Kampfhunde - Über 88 Gießener Anträge noch nicht
entschieden

KREIS GIESSEN (jl/ae). Die beiden Hunde, die am Montagnachmittag im
Ferienhausgebiet bei Nieder-Bessingen ein Pferd anfielen und von der Polizei
erschossen werden mussten, gehören einer 25-Jährigen aus Lich. Beide Tiere
zählen laut der derzeitigen Verordnung nicht zu Kampfhunden und waren beide
beim Ordnungsamt der Stadt Lich gemeldet. Von daher liegt kein strafrechtlich
relevantes Vergehen vor. Anders sieht es mit der Frage der Halterhaftung aus,
da die Hunde offensichtlich auf einem nicht ausreichend gesicherten
Pachtgrundstück der 25-Jährigen frei umherlaufen konnten, und zudem sich laut
Polizei ein Loch in dem ohnehin viel zu niedrigen Zaun befand.

Abgesehen davon konnte gestern Lichs Bürgermeister Ludwig Seibold kein
Verständnis für die Art der Haltung des Rottweilers und des Molosser
aufbringen. Wer solche Tiere hat, muss sich mehr darum kümmern, darf sie
nicht über längere Zeit hinweg sich selbst überlassen und nur einmal täglich
Futter vorbeibringen, so das Stadtoberhaupt. Allerdings sei dies ein rein
moralischer Aspekt ohne strafrechtliche Relevanz. Unstrittig dürften aber die
Kosten für die Beseitigung der Kadaver und den Einsatz der Tierärztin sein,
die durch den Vorfall entstanden sind. Diese werden auf die 25-jährige
Licherin zukommen.

Hundegesetz im LandtagUnterdessen halten die behördlichen Bemühungen zum
Thema gefährliche Hunde an. Für Anfang kommenden Jahres ist nach Angaben des
Innenministeriums geplant, ein Hundegesetz im Landtag beraten zu lassen.
Sprecher Michael Bußer legte dar, dass dort im wesentlichen die Regelungen
der gegenwärtigen Kampfhundeverordnung vom August festgeschrieben werden.
Danach ist festgelegt, dass von Pittbull-Terriern, American
Staffordshire-Terriern und Staffordshire-Bullterriern eine "unwiderlegbare
Gefahr" ausgeht. Sie dürfen nur noch nach Wesenstest gehalten und nicht mehr
neu beschafft werden. Berücksichtigt wird inzwischen eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs vom 8. September, bei der auch für die verbliebenen
drei benannten Kampfhunderassen allein der Wesenstest entscheidend ist.
Kastration oder Sterilisation werden nicht mehr vorgeschrieben. Darüber
hinaus gibt es die Gruppe der Hunde, für die Wesenstests vorgeschrieben sind,
und außerdem die unabhängig von der Hunderasse "auffällig" gewordenen Hunde.
Auch bei Haltung jener beiden Gruppen werden vom Halter nach Angaben des
Innenministeriums Nachweise seiner Sachkunde und auch der persönlichen
Zuverlässigkeit (Erklärung über artgerechte Haltung, polizeiliches
Führungszeugnis, Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung und Zahlung der
Hundesteuer) verlangt.

"Erlaubnisurkunden"

Von 88 Anträgen auf Genehmigung einer Kampfhundehaltung allein in Gießen
wurde bisher immer noch nicht ein einziger beschieden. 14 sind nach Angaben
von Sprecherin Claudia Boje aber positiv wie negativ "entscheidungsreif".
Vertreter der mittelhessischen Städte und Landkreise waren gestern beim
Regierungspräsidium dabei, unter anderem die einheitliche "Gestaltung der
Erlaubnisurkunden" zu beraten, berichtete der dortige Sprecher Manfred
Kersten.

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