als beschuldigte muss sie zur sache gar nicht aussagen, nur zu den persönlichen angaben wie name, geburtsdatum, anschrift etc.
natürlich kann sie sich vom anwalt vertreten lassen, muss sie aber selbst zahlen (ohne rsv).
Absolut richtig. ich würde niemals einen Sachverhalt der Polizei schildern. Damit gibst du deinen Kontra viel zu viele Informationen, welche im Zweifelsfall schnell gegen dich verwendet werden. Dazu ist noch nicht einmal nötig, das du dein Protokoll deiner Aussage unterschreibst. Die Zeugenaussage der Polizei, vor Gericht kann genauso gegen dich verwendet werden.
btw. es muss auch niemand als Beschuldigter vor Gericht aussagen.
Wende dich umgehend an einen Rechtsanwalt, der dann für dich Akteneinsicht erreicht. Erst dadurch kannst du sehen, was dein Gegner überhaupt in der Hand hat. Im besten Fall "Nichts" und das Verfahren wird eingestellt.
Die TA Rechnung musst du begleichen (Das eine hat mit den anderen nichts zu tun) Wie Lektoratte schrieb, du bist haftbar für die Schäden die dein Hund verursacht.
Lass dir eine Kopie der Tierarztrechnung geben, bevor du bezahlst. Die geringe Summe belegt sehr deutlich das dein Hund nicht wild um sich gebissen hat. Wenn möglich lass dir die Verletzungen deines eigenen Hundes bestätigen, - wer weiß für was das noch gut ist...
Was hast'te denn für einen Hund?