10 jähriger selbst schuld an Hundebiss...

Erna

15 Jahre Mitglied
... gerade im Celler Kurier gelesen, leider find ichs noch nicht online...

bin mal wieder verwirrt, wie unterschiedlich doch geurteilt wird...

Ein zehnjähriger wurde von einem angeleinten Jagdhund in die Hand gebissen. Die Staatsanwaltschaft klagte den Hundehalter wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflicht an, scheiterte jedoch vor 3 Gerichten!

Der Jagdhund hatte zuvor bereits zweimal Personen gebissen, legte einen Wesenstest ab und bekam keine Auflagen.

In diesem Fall saß der Hund angeleint etwas abseits der Eingangstür einer Tankstelle und biss das Kind in die Hand, als dieses seine Hand richtung Hund streckte.

Da der Hund abseits saß, wurde die Sorgfaltspflicht nicht verletzt, denn so konnte der Hund niemanden gefährlich werden, der in die Tankstelle musste...

hmmmm.....

sobald online werd ich natürlich die Quelle angeben.. gelesen gerade alles in der Printausgabe des Celler Kurier ( )
 
  • 29. April 2024
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Hi Erna ... hast du hier schon mal geguckt?
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Naja, aber ein Hund der beisst sollte man dennoch sichern, finde ich.
Ich finde, beide Seiten tragen Schuld und sollten eine 'Strafe' bekommen.
Andererseits weiß man aber auch nicht, was das Kind mit dem Hund gemacht hat...
Immerhin hat er ja einen Wesenstest, andererseits aber auch schon zweimal zugebissen.
Ach, zwiegespalten :p
 
Wenns früher mit Hund und Kind gekracht hat, hieß es von Muddern: Selbst Schuld.
Uns wurde nämlich beigebracht a) keine fremden Hunde zu begrabbeln, b) das so etwas passieren kann.

Individualgrenzen zu akzeptieren, lernte ich mehr als früh. Und immer diese Anzeigerei und dieses sofortige massive Vorgehen, habe ich von "damals" (Gottchen, hört sich das an :lol:) nicht so in Erinnerung.
 
Wenn ich weiß, dass mein Hund beißt, dann mache ich ihm nen MK dran. Sollte das Kind den Hund geärgert haben selbst Schuld.
 
Wenns früher mit Hund und Kind gekracht hat, hieß es von Muddern: Selbst Schuld.
Uns wurde nämlich beigebracht a) keine fremden Hunde zu begrabbeln, b) das so etwas passieren kann.

Geht mir genau so!
Ich hasse es auch wenn Leute / Kinder meine "süssen Hunde" angreifen wollen ohne vorher zu fragen. Eine davon ist zwar süss...solange man sie nicht am Hintern anfasst. Das mag sie manchmal nämlich gar nicht. Ansonsten tut sie keinem irgendetwas.
 
Wenns früher mit Hund und Kind gekracht hat, hieß es von Muddern: Selbst Schuld.
Uns wurde nämlich beigebracht a) keine fremden Hunde zu begrabbeln, b) das so etwas passieren kann.

Individualgrenzen zu akzeptieren, lernte ich mehr als früh. Und immer diese Anzeigerei und dieses sofortige massive Vorgehen, habe ich von "damals" (Gottchen, hört sich das an :lol:) nicht so in Erinnerung.


Jo und Muddern hat dann noch eine drauf gegeben wenn man doch gebissen wurde..hach die gute alte Zeit

Meiner Meinung sollte ein Hund besser gesichert sein wenn er schon zweimal gebissen hat ....
 
Wenns früher mit Hund und Kind gekracht hat, hieß es von Muddern: Selbst Schuld.
Uns wurde nämlich beigebracht a) keine fremden Hunde zu begrabbeln, b) das so etwas passieren kann.

Individualgrenzen zu akzeptieren, lernte ich mehr als früh. Und immer diese Anzeigerei und dieses sofortige massive Vorgehen, habe ich von "damals" (Gottchen, hört sich das an :lol:) nicht so in Erinnerung.


Jo und Muddern hat dann noch eine drauf gegeben wenn man doch gebissen wurde..hach die gute alte Zeit

Meiner Meinung sollte ein Hund besser gesichert sein wenn er schon zweimal gebissen hat ....

man greift trotzdem keinen fremden Hund an.
 
Mit 10 Jahren kann ein Kind durchaus begreifen, dass man fremde Hunde nicht antatscht, insbesondere dann nicht, wenn sie irgendwo abseits angeleint sitzen.

Ein 10jähriger ist ja nun kein Kleinkind mehr.

Dennoch ist es fahrlässig, einen bereits auffällig gewordenen Hund unbeaufsichtigt in der Öffentlichkeit zu lassen.
 
Mit 10 Jahren kann ein Kind durchaus begreifen, dass man fremde Hunde nicht antatscht, insbesondere dann nicht, wenn sie irgendwo abseits angeleint sitzen.

Ein 10jähriger ist ja nun kein Kleinkind mehr.

Dennoch ist es fahrlässig, einen bereits auffällig gewordenen Hund unbeaufsichtigt in der Öffentlichkeit zu lassen.

da oben steht:
*****
Der Jagdhund hatte zuvor bereits zweimal Personen gebissen, legte einen Wesenstest ab und bekam keine Auflagen.
*****

wen hat er wie und warum gebissen? wissen wir hier nicht. Ausserdem wird oft ein Schnappen schon als Biss definiert.
 
Ein Hund der auffällig wurde gehört gesichert in der Öffentlichkeit! Allerdings hat kein Kind einen Hund anzufassen wenn der Besitzer es nicht ausdrücklich erlaubt hat!
 
..
sobald online werd ich natürlich die Quelle angeben.. gelesen gerade alles in der Printausgabe des Celler Kurier ( )

Der Fall ist schon etliche Jahre alt:
Angeleinter Hund darf zuschnappen

Wer einen angeleinten fremden Hund streichelt, muss damit rechnen, gebissen zu werden. Der Besitzer des Tieres ist für Schäden dann strafrechtlich nicht zu belangen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Revisionsprozess entschieden. Im betreffenden Fall hatte der Hund einen Wesenstest bestanden und musste daher keinen Maulkorb tragen. Ein Zehnjähriger hatte die Jagdhündin Wanda streicheln wollen, die in einer Tankstelle angeleint war. Das neun Jahre alte Tier hatte den Jungen darauf leicht in die linke Hand gebissen. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Verden hatten Wandas Herrchen vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Die Revision der Generalstaatsanwaltschaft wurde jetzt als unbegründet verworfen. Das OLG meinte, der Halter habe der Sorgfaltspflicht Genüge getan, als er das Tier anleinte. Der Hund habe sich offenbar angegriffen gefühlt, als der Schüler ihn anfasste. (Az: 22 Ss 9/02)

Quelle:
 
wen hat er wie und warum gebissen? wissen wir hier nicht. Ausserdem wird oft ein Schnappen schon als Biss definiert.

Es ist irrelevant, WARUM der Hund gebissen oder geschnappt hat. Wenn ich einen Hund habe, von dem ich weiß, dass der sich nicht alles gefallen lässt, dann darf ich ihn in der Öffentlichkeit nicht ohne Aufsicht lassen. Man muss einfach damit rechnen, dass Fremde einen Hund antatschen, wenn der alleine angebunden irgendwo sitzt.

Edit: Wieso graben die Illustrierten so uralte Fälle raus? Sommerloch ist doch vorbei?
 
oh ok, stand heute in unserer Zeitung und im Netz hatte ich nix gefunden, war deshalb davon ausgegangen, dass es auch aktuell ist.
 
Es ist irrelevant, WARUM der Hund gebissen oder geschnappt hat. Wenn ich einen Hund habe, von dem ich weiß, dass der sich nicht alles gefallen lässt, dann darf ich ihn in der Öffentlichkeit nicht ohne Aufsicht lassen. Man muss einfach damit rechnen, dass Fremde einen Hund antatschen, wenn der alleine angebunden irgendwo sitzt.

Dann muss JEDER Hund an die kurze Leine, mit Maulkorb versehen werden, am besten in einen Zwinger eingesperrt, am allerbesten gehören alle Hunde eingeschläfert.

Übrigens dann wäre ich auch dafür Autos abzuschaffen, weil da passieren jährlich Millionen Unfälle weltweit.

Ich hoffe das kommt jetzt nicht missverständlich rüber.
 
Immer dasselbe :rolleyes:

Nein, es muss nicht jeder Hund eingeschläfert werden, wenn man fordert, dass bereits auffällige / zum Beissen oder Schnappen neigende Hunde in der Öffentlichkeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden sollen.

Und doch, Deine Polemik kommt mißverständlich rüber.
 
Immer dasselbe :rolleyes:

Nein, es muss nicht jeder Hund eingeschläfert werden, wenn man fordert, dass bereits auffällige / zum Beissen oder Schnappen neigende Hunde in der Öffentlichkeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden sollen.

Und doch, Deine Polemik kommt mißverständlich rüber.

Ich wollte damit ausdrücken dass im Grunde JEDER Hund "unberechenbar" sein kann. Und wenn mann 100% sicher sein will vor Hundebissen wäre es am besten wenn es keine Hunde gäbe. Und das nennst du polemisch?
Und auch nochmals. da steht:
*****
Der Jagdhund hatte zuvor bereits zweimal Personen gebissen, legte einen Wesenstest ab und bekam keine Auflagen.
*****

Also welche Bisse waren das wenn die Behörden nichts getan haben? Oder ist das auch polemisch?
 
Wenns früher mit Hund und Kind gekracht hat, hieß es von Muddern: Selbst Schuld.
Uns wurde nämlich beigebracht a) keine fremden Hunde zu begrabbeln, b) das so etwas passieren kann.

Individualgrenzen zu akzeptieren, lernte ich mehr als früh. Und immer diese Anzeigerei und dieses sofortige massive Vorgehen, habe ich von "damals" (Gottchen, hört sich das an :lol:) nicht so in Erinnerung.


Jo und Muddern hat dann noch eine drauf gegeben wenn man doch gebissen wurde..hach die gute alte Zeit

Meiner Meinung sollte ein Hund besser gesichert sein wenn er schon zweimal gebissen hat ....

Rede doch keinen Unfug. Kann ja sein das dies bei dir Gang und Gebe war. Meine Mutter hatte "noch eine drauf geben" sicher nicht nötig. Was für unsinnige Aussagen von dir. :rolleyes:
 
Wenn der Hund schon vorher 2mal geschnappt/gebissen hat, würde ich ihn ebenfalls, wenn alleine draußen angeleint, "sichern" .... auch wenn er den WT bestanden hat ...

Der Junge sollte trotzdem beigebracht bekommen haben, keine fremden Hunde, noch dazu ohne Herrchen/Frauchen, die iwo angeleint sind, anzufassen.
 
Ich wollte damit ausdrücken dass im Grunde JEDER Hund "unberechenbar" sein kann. Und wenn mann 100% sicher sein will vor Hundebissen wäre es am besten wenn es keine Hunde gäbe. Und das nennst du polemisch?

Ja, genau das nenne ich polemisch.

Würdest Du mir zustimmen, wenn ich sage, dass ein Hund, der bereits zweimal Menschen gebissen hat, eine höhere Wahrscheinlichkeit hat, diese Strategie erneut anzuwenden, als einer, der noch nie gebissen hat? Hat was mit Lernerfahrung/Lernen am Erfolg zu tun. Deswegen muss man aber eben nicht alle Hunde einschläfern. :rolleyes: Diese Dramatik nervt einfach.
 
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