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Sera und Rest
... wurde gelöscht.
1 Jahr und 9 Monate Freiheitsstrafe für Angriff mit Kampfhund
Neubrandenburg/M.-V., 23.11.01
Bier aus der Dose und einige Schluck Whisky hatten Ende Juni zwei junge Männer auf den Geschmack gebracht. Als sie zu mitternächtlicher Stunde in der Oststadt drei von einer Angeltour heimkehrenden Radlern begegneten, begehrte der 21-jährige Christian N. das Fahrrad des einen. Er brauchte das Rad, um schnell Nachschub an Dosenbier von einer Tankstelle holen zu können. So mir nichts, dir nichts wollte der Angler aber sein Eigentum nicht hergeben. So kam es zu einem Gerangel der beiden ohne deutlichen Sieger. Dann griff der von Christian N. mitgeführte und angestachelte Kampfhund in das Geschehen ein.
Da hatte der 24-jährige Angler, ein trainierter Ringer, keine Chance mehr. Er trug Wunden an den Armen und im Genick davon; eine Wange war bei der Attacke glatt durchbissen worden.
Der 21-jährige Hundehalter stand nun diese Woche vor dem Schöffengericht. Der Angeklagte, mehrfach vorbestraft, auch wegen Körperverletzung, ist mit seiner Körpergröße von 2,07 m und einem Gewicht von 110 kg eine auffällige Erscheinung.
Auffällig ist aber auch, dass dem jungen Mann gewisse Entwicklungsrückstände eingeräumt werden müssen. Als er zwölf Jahre alt war, musste er schon mal ins Kinderheim eingewiesen werden. Er kann auch auf keinen Schulabschluss verweisen; die 6. Klasse war für ihn Endstation.
Der Vorsitzende Richter, Amtsgerichtsdirektor Horst Förster, hatte den Angeklagten während der Beweisaufnahme nachdrücklich darauf verwiesen, dass die Hundeattacke lebensbedrohliche Verletzungen hätte nach sich ziehen können. "Was wäre wohl passiert", so der Richter, "wenn der Hund dem Angler in den Hals gebissen hätte !"
Auf Rechtsmittel verzichtet
Das Schöffengericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verurteilte Christian N. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig, da sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt auf das Einlegen eines Rechtsmittels verzichteten.
Bis dann Sera
Quelle:
Nie vergessen wirst Du sein.
Neubrandenburg/M.-V., 23.11.01
Bier aus der Dose und einige Schluck Whisky hatten Ende Juni zwei junge Männer auf den Geschmack gebracht. Als sie zu mitternächtlicher Stunde in der Oststadt drei von einer Angeltour heimkehrenden Radlern begegneten, begehrte der 21-jährige Christian N. das Fahrrad des einen. Er brauchte das Rad, um schnell Nachschub an Dosenbier von einer Tankstelle holen zu können. So mir nichts, dir nichts wollte der Angler aber sein Eigentum nicht hergeben. So kam es zu einem Gerangel der beiden ohne deutlichen Sieger. Dann griff der von Christian N. mitgeführte und angestachelte Kampfhund in das Geschehen ein.
Da hatte der 24-jährige Angler, ein trainierter Ringer, keine Chance mehr. Er trug Wunden an den Armen und im Genick davon; eine Wange war bei der Attacke glatt durchbissen worden.
Der 21-jährige Hundehalter stand nun diese Woche vor dem Schöffengericht. Der Angeklagte, mehrfach vorbestraft, auch wegen Körperverletzung, ist mit seiner Körpergröße von 2,07 m und einem Gewicht von 110 kg eine auffällige Erscheinung.
Auffällig ist aber auch, dass dem jungen Mann gewisse Entwicklungsrückstände eingeräumt werden müssen. Als er zwölf Jahre alt war, musste er schon mal ins Kinderheim eingewiesen werden. Er kann auch auf keinen Schulabschluss verweisen; die 6. Klasse war für ihn Endstation.
Der Vorsitzende Richter, Amtsgerichtsdirektor Horst Förster, hatte den Angeklagten während der Beweisaufnahme nachdrücklich darauf verwiesen, dass die Hundeattacke lebensbedrohliche Verletzungen hätte nach sich ziehen können. "Was wäre wohl passiert", so der Richter, "wenn der Hund dem Angler in den Hals gebissen hätte !"
Auf Rechtsmittel verzichtet
Das Schöffengericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verurteilte Christian N. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig, da sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt auf das Einlegen eines Rechtsmittels verzichteten.
Bis dann Sera
Quelle:
Nie vergessen wirst Du sein.