1. Anlage und 2. Anlage

Anastasia

10 Jahre Mitglied
hallo,

kann mir mal jemand erklären was Hunde der 1. Anlage sind und Hunde der 2. Anlage?

Was ist der unterschied zweischen den zwei kategorieren?

danke Liebe Grüsse Franci
 
  • 4. Mai 2024
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Hi Anastasia ... hast du hier schon mal geguckt?
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Für welches Bundensland willst das denn wissen?

Sorry, ein EK war ich schon immer schlecht ;)

Hier der Link zu den Verordnungen :)
 
nein ich will nur wissen was 1.Anlage bedeutet und 2. Anlage.

Also die Unterschieder der beiden Anlagen...

Warum gibt es Hunde der 1. Anlage und warum der 2. Anlage
 
Anastasia schrieb:
Warum gibt es Hunde der 1. Anlage und warum der 2. Anlage
Weil der Gesetzgeber glaubt, die Gefährlichkeit von Hunden durch Einteilung in bestimmte (Gefährdungs-)Kategorien wie Anlage 1 oder 2 zu bestimmen. Ob das möglich ist, ist höchst zweifelhaft.
Da gibt es Anlagen-Rassen, die wegen ihrer Größe/ihres Gewichts als gefährlich eingestuft werden oder wegen ihrer Rasse. Ich hoffe das hast du gemeint.
 
Ich kann die den Unterschied in BW erklären, obs dir was bringt ist eine andere Frage...
 
nee ich meinte was macht den Hunden der 1. Anlage aus was der 2.Anlage..

Der unterschied halt, was ist bei den hunden in der ersten anlage zu beachten was in der zweiten
 
1. Anlage gilt als unwiderlegbar gefährlich
2. Anlage gilt als widerlegbar gefährlich
Für beides gilt: Warum auch immer?!

... oder irre ich mich da?

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
danke genau das wollte ich wissen.

Also heisst es das man Hunde der Anlage 2 von Maulkorb und Leine befreien lassen kann oder nicht?

Und Hunde der Anlage 1 müssen Maulkorb und Leine tragen?
 
Anastasia schrieb:
danke genau das wollte ich wissen.

Also heisst es das man Hunde der Anlage 2 von Maulkorb und Leine befreien lassen kann oder nicht?

Und Hunde der Anlage 1 müssen Maulkorb und Leine tragen?

Das kommt auf das Bundesland drauf an.
 
Klopfer schrieb:
1. Anlage gilt als unwiderlegbar gefährlich
2. Anlage gilt als widerlegbar gefährlich
Für beides gilt: Warum auch immer?!
... oder irre ich mich da?
Du irrst Dich nicht. So sieht es leider aus.
Die daraus erwachsenden Konsequenzen (Leine, Maulkorb, Grundstückssicherung etc.) sind von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich geregelt.
Ebenso die Rasselisten.
Erfreuliche Ausnahme: Thüringen und Niedersachsen. Hier wird ein Hund nicht auf Grund seiner Rasse als unwiederlegbar gefährlich eingestuft. Restriktionen erfolgen erst nach negativen Vorfällen von Hund oder Halter.
Grüße Klaus
 
Klopfer schrieb:
1. Anlage gilt als unwiderlegbar gefährlich
2. Anlage gilt als widerlegbar gefährlich
Für beides gilt: Warum auch immer?!

... oder irre ich mich da?

Bis denne,

eure Klopfer :D

was für eine willkürliche Einteilung dies ist, zeigt schon das z.B. der Bullterrier, mal unter Kat.1 und mal unter Kat 2 zu finden ist - je nach Bundesland :eg:
 
die Rasselisten der Landeshundehaltervorordnungen variieren je nach Bundesland ein bischen, werden doch auch ab und zu entsprechend der Hundedemographie "angepasst"

aber nicht zu vergessen sind die einzelnen Gemeinden mit eigenen Hundesteuersatzungen, wo dann oft alle Anlage 1 und Anlage 2 Hunde einfach zusammen aufgelistet und manchmal ohne die Möglichkeit eines Negativzeugnisses als grundsätzlich gefährlich eingeordnet und voll mit der Kampfhundesteuer belegt werden
 
Silviak88 schrieb:
was für eine willkürliche Einteilung dies ist, zeigt schon das z.B. der Bullterrier, mal unter Kat.1 und mal unter Kat 2 zu finden ist - je nach Bundesland :eg:

Oder gar nicht, wie bei uns in RLP :unsicher:
 
The Martin schrieb:
Oder ein Gesetzgewordenes Vorurteil/ Gesetzgewordene Gefährdungsvermutung.

zum Glück können die Satzungen der Gemeinden noch relativ einfach über ein Normenkontrollverfahren (§ 47 VwGO) beim OVG des jeweiligen Bundeslandes zur Überprüfung gestellt werden, was schon in einigen Fällen erfolgreich war

ist schon sehr befremdlich, dass die Hundesteuersatzungen in Deutschland ein Spektrum (nicht mit "Speck drum" zu verwechseln) von 10-600 Euro pro Hund aufweisen, da kocht jeder Gemeindebürgermeister entsprechend der gemeindlichen Finanzlage sein eigenes Süppchen,

wohl denen, die einen Bürgermeister mit eigenem Rottweiler haben :eg:
 
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