andreasnrw
hallo,
ich habe eine wichtige frage zum thema mietrecht und hundehaltung.
folgende situation liegt vor:
seit 23 jahren halte ich anlage 1 hunde. hatte einen pitbull welcher 16 jahre alt wurde und einen staff, der 15 1/2 jahre alt wurde. letzteren musste ich leider am montag wegen krankheit einschläfern lassen.
beide hunde habe ich damals aus dem tierheim geholt,der erste war damals 4 und der staff 3 jahre alt.
ich bin damals umgezogen und hatte vom vermieter eine genehmigung zur haltung
eines hundes. als ich mir den staff geholt habe kam das landeshundegesetz raus. für das tierheim brauchte ich eine vermieterbescheinigung und mein damaliger vermieter
stellte mir eine normale bescheinigung aus. für ihn gab es die abgrenzung normale hunde/kampfhunde nicht.
ich wohne jetzt bei dieser wohnungsgesellschaft seit 18 jahren mit anlagehunden.
der eigentümer ist zum 3. mal in den 18 jahren ein neuer.
nun meine frage....da ich mir wieder einen anlagehund aus dem tierheim holen möchte bin ich mir nicht sicher ob der jetzige vermieter dieses untersagen darf oder habe ich ein sogenanntes "gewohnheitsrecht".
ich bin nie mit den hunden aufgefallen, beide waren maulkorb-leinen befreit und im haus wohnt auch noch ein hund mit seinem frauchen.
vielleicht kennt sich ja hier jemand mit der gesetzeslage in nrw aus und kann mir einen rat geben. ich glaube mein jetziger vermieter tut sich schwer damit eine neue bescheinigung diesbezüglich auszustellen.
oder gilt die damals ausgestellte bescheinigung?
gruß andreas
ich habe eine wichtige frage zum thema mietrecht und hundehaltung.
folgende situation liegt vor:
seit 23 jahren halte ich anlage 1 hunde. hatte einen pitbull welcher 16 jahre alt wurde und einen staff, der 15 1/2 jahre alt wurde. letzteren musste ich leider am montag wegen krankheit einschläfern lassen.
beide hunde habe ich damals aus dem tierheim geholt,der erste war damals 4 und der staff 3 jahre alt.
ich bin damals umgezogen und hatte vom vermieter eine genehmigung zur haltung
eines hundes. als ich mir den staff geholt habe kam das landeshundegesetz raus. für das tierheim brauchte ich eine vermieterbescheinigung und mein damaliger vermieter
stellte mir eine normale bescheinigung aus. für ihn gab es die abgrenzung normale hunde/kampfhunde nicht.
ich wohne jetzt bei dieser wohnungsgesellschaft seit 18 jahren mit anlagehunden.
der eigentümer ist zum 3. mal in den 18 jahren ein neuer.
nun meine frage....da ich mir wieder einen anlagehund aus dem tierheim holen möchte bin ich mir nicht sicher ob der jetzige vermieter dieses untersagen darf oder habe ich ein sogenanntes "gewohnheitsrecht".
ich bin nie mit den hunden aufgefallen, beide waren maulkorb-leinen befreit und im haus wohnt auch noch ein hund mit seinem frauchen.
vielleicht kennt sich ja hier jemand mit der gesetzeslage in nrw aus und kann mir einen rat geben. ich glaube mein jetziger vermieter tut sich schwer damit eine neue bescheinigung diesbezüglich auszustellen.
oder gilt die damals ausgestellte bescheinigung?
gruß andreas