Mietrecht - Hundehaltung verbieten nach Verkauf?

AngelBlueEyes

KSG-Häufchenrächer™
15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

so wie ich jetzt mitbekommen habe soll meine Mietwohnung verkauft werden.

An sich hat es mich bis eben nicht wirklich berührt, weil ich es nicht wusste, aber ich habs dann soeben mal vom Makler mitgeteilt bekommen - netterweise nicht von meiner Vermieterin.

Ich such zwar aktuell eh nach einer neuen Wohnung, aber bis ich das Richtige finde wirds wohl noch ne Weile dauern, grad mit Hund ist es ja nicht leicht.

Die erste Besichtigung wurde angekündigt und da die Whng wirklich günstig ist, wird sie wohl als "Kapitalanlage" relativ schnell weg gehen.

Zwei Fragen habe ich zu dem Thema:

a) kann mir der neue Käufer die Hundehaltung respektive Tierhaltung untersagen? Es ist ja nun mal so dass ich in meinem alten Mietvertrag das OK zur Tierhaltung habe, schriftlich

b) kann der neue Vermieter einfach so die geforderten Mietzahlungen um Betrag X erhöhen?

Danke für euer Feedback.

Die Whng soll als Kapitalanlage verkauft werden, aber was weiss ich ob der neue Eigentümer nicht doch wg Eigenbedarf kündigt und mich raus wirft.
Hab dann zwar meine 3 Monate Kündigungsfrist, aber unter Druck sucht es sich noch schlechter :(

Merci
 
  • 9. Mai 2024
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Hi AngelBlueEyes ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz ruhig.
Tief durchatmen.
Es wird erstmal nichts passieren.

Meld dich bei einem dieser Mietervereine (die haben meist eine humane Jahresgebühr) und schon bist du fast so gut wie unkündbar - frag mal die User hier, die vermieten.

Für all deine Fragen - bis auf die Hundehaltung - gibt es Listen und Fristen, soll heißen:
- ja deine Miete kann erhöht werden, aber nur um Faktor x auf einen festgekegten Zeitraum
- Eigenbedarf braucht dir als Mieter kaum Angst machen. Mit Kündigungsfristen und Widerspruchsmöglichkeiten könntest du glatt Weihnachten 2014 noch in deiner Wohnung sein. Eigenbedarf ist ein schwacher Grund (gerade bei Wohnungen) um einen Mieter loszuwerden.

Von daher ab zum Mieterverein und dann wieder ruhig schlafen. Kommt irgendwas Blödes von Vermieterseite machste dort einen Termin und dir wird geholfen.
Mit dem Wissen im Hinterkopf lässt es sich superentspannt nach einer neuen Wohnung suchen, da wirklich kein Druck da ist.
 
Da ich ne Rechtschutzversicherung im Bereich "Mietrecht" habe weiss ich nicht, ob die doppelte Absicherung durch einen Mieterschutzbund dann noch sein muss.
Werde ich mir aber auf jeden Fall überlegen.

Hunde- und Katzenhaltung sind im Mietvertrag meiner aktuellen Vermieterin mit aufgeführt. Ich habe die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes und von zwei Katzen (ich hoffe das gibt dann keine Problem wegen der dritten, die hab ich nämlich nicht mehr lebendig beim Umzug dabei gesehen sondern eher "in einer Urne", sie lebt immer noch - wie lang noch ist jedoch fraglich).

Dank dir für deine Antwort, dann kann ich etwas ruhiger werden!
 
in Deutschland gibt es so was wie "Rechtssicherheit", Dein Mietvertrag behält also erstmal Gültigkeit und somit auch die Tierhaltegenehmigung wie im Vertrag festgehalten - verbieten könnte ein neuer Eigentümer Dir später zwar die Tierhaltung, aber die vorhandenen haben erstmal Bestandsschutz

von daher kannste wirklich beruhigt sein ...
 
Super - danke. Dann kann ich wirklich beruhigter schlafen und auch beruhigter nach einer neuen Wohnung suchen, weil dass ich ausziehen will ist ja klar, ich mach das nur nicht gern mit Druck und der Notwendigkeit das nehmen zu müssen was ich bekomme - das ist nämlich echt gruselig :unsicher:
 
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