Apollo-HH
Hallo ihr Lieben...
Wir haben ein kleines Problem und hoffen das ihr uns ein wenig Hilfestellung geben könnt..
Wir haben folgende Situation:
Mein Freund hat Apollo, einen 6 Jahre alten American Bulldog mit in die Beziehung gebracht, er ist 6 Jahre alt und von Geburt an taub.
Mein Freund kommt aus Sachsen und hat hier in Hamburg nun Arbeit gefunden.
Geplant war es eigentlich so das mein Freund sich erstmal eine eigene Wohnung hier zulegt, bis wir ein geeignetes Reihenhaus zur Miete finden. dieses hat jedoch nicht geklappt da grade kleine Wohnungen sehr schnell weg sind.
Also trat Plan B in Kraft, er zog zu uns in die Wohnung.
Wir haben dem Vermieter (einer Genossenschaft) wie es sich gehört bescheid gegeben.
Gestern kam ein Schreiben von deren Anwalt zurück das der Hund bis zum 23.11.2012 abgeschafft werden soll.
Zitat aus dem Schreiben:
Wir ahtten dem Vermieter angeboten ihm den Hund vorzustellen und auch wenn Bedenken bestehen in nur mit Maulkorb im Treppenhaus und der Wohnsiedlung zu führen. Das wurde abgelehnt.
Ich habe selber zwei Kinder und einen kleinen Hund.. Apollo ist ein kleines Kuschelmonster, total verschmusst, mehr am schlafen als alles andere und total auf meinen Freund fixiert..
Er regiert auf Handzeichen und ist aufgrund seiner Taubheit eh immer an der Leine.
Verständlicherweise möchte mein Freund ungerne den Dicken abgeben, da er ihn von kleinauf hat.
Nun ist die Frage ob es eventuell eine Möglichkeit gibt den Vermieter zu überzeugen das der Hund bei uns bleiben kann, wir sind ja berreits am Suchen was eine andere Wohnung angeht.
Bis jetzt hat keiner der anderen Mieter ein Problem mit dem Hund. Eher im Gegenteil..
Wir sind momentan am überlegen ob wir eventuell mit ihm einen Wesenstest machen oder Unterschriften im Haus sammeln.. Ist nur die Frage ob es was bringt..
Ein Bekannter von uns wird den Dicken bei sich vorrübergehend aufnehmen, damit es keine weiteren Probleme gibt.. Aber es ist eben keine Dauerlösung..
Lieben Gruß
Wir haben ein kleines Problem und hoffen das ihr uns ein wenig Hilfestellung geben könnt..
Wir haben folgende Situation:
Mein Freund hat Apollo, einen 6 Jahre alten American Bulldog mit in die Beziehung gebracht, er ist 6 Jahre alt und von Geburt an taub.
Mein Freund kommt aus Sachsen und hat hier in Hamburg nun Arbeit gefunden.
Geplant war es eigentlich so das mein Freund sich erstmal eine eigene Wohnung hier zulegt, bis wir ein geeignetes Reihenhaus zur Miete finden. dieses hat jedoch nicht geklappt da grade kleine Wohnungen sehr schnell weg sind.
Also trat Plan B in Kraft, er zog zu uns in die Wohnung.
Wir haben dem Vermieter (einer Genossenschaft) wie es sich gehört bescheid gegeben.
Gestern kam ein Schreiben von deren Anwalt zurück das der Hund bis zum 23.11.2012 abgeschafft werden soll.
Zitat aus dem Schreiben:
Bei dem American Bulldog handelt es sich um einen sog. Kampfhund, dessen Haltung in einem Mehrfamilienhaus nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, weil durch dieses Tier Gefährdungen oder Belästigungen von Mitbewohnern oder Nachbarn zu befürchten sind.
Unerheblich ist insoweit, dass der Americian Bulldog in der Rassenliste der Stadt Hamburg nicht aufgeführt ist.
Maßgeblich ist allein, dass nah der allgemeinen Verkehrsauffassung der American Bulldog als Kampfhund angesehen wird und es sich um einen gefährlichen Hund handelt. Nach allgemeinem Verständnis gehören hierzu die Hunderassen, die sich bereits aufgrund ihrer körperlichen Merkmale durch eine hohe Kampf- und Beißkraft auszeichnen und die im Vergleich zu anderen Hunden überproportional häufig auf Angriffslust gezüchtet oder trainiert werden.
Dessen ungeachtet weisen wir darauf hin, das in den Hundeverordnungen in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen der American Bulldog ausdrücklich aufegführt wird.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist es in den letzten Monaten zu zahlreichen gravierenden Zwischenfällen mit der Rasse American Bulldog gekommen. In der überregionalen Presse wurde in Juli d.J. von einem Fall berichtet, bei welchem ein American Bulldog im Stadtteil Wilhemsburg seinen Halter schwer verletzt hat, so dass er bei einem Polizeieinsatz erschossen werden musste.
Durch diesen und vergleichbare Vorfälle hat sich im Bewußtsein der Bevölkerung daher der Eindruck verfestigt, dass es sich bei der Rasse American Bulldog um eine gefährliche Rasse handelt. Unsere Mandantin möchte nicht, dass andere Mieter durch die Anwesenheit eines soclhen Hundes in der Wohnsiedlung, in der auch viele Kinder leben, verängstigt und eingeschüchtert werden und sich hierdurch in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt fühlen. Für die übrigen Mieter unserer Mandantin besteht zudem eine potenzielle Gefahr. die aus den Eigenschaften dieser Hunderasse resultiert.
Wir ahtten dem Vermieter angeboten ihm den Hund vorzustellen und auch wenn Bedenken bestehen in nur mit Maulkorb im Treppenhaus und der Wohnsiedlung zu führen. Das wurde abgelehnt.
Ich habe selber zwei Kinder und einen kleinen Hund.. Apollo ist ein kleines Kuschelmonster, total verschmusst, mehr am schlafen als alles andere und total auf meinen Freund fixiert..
Er regiert auf Handzeichen und ist aufgrund seiner Taubheit eh immer an der Leine.
Verständlicherweise möchte mein Freund ungerne den Dicken abgeben, da er ihn von kleinauf hat.
Nun ist die Frage ob es eventuell eine Möglichkeit gibt den Vermieter zu überzeugen das der Hund bei uns bleiben kann, wir sind ja berreits am Suchen was eine andere Wohnung angeht.
Bis jetzt hat keiner der anderen Mieter ein Problem mit dem Hund. Eher im Gegenteil..
Wir sind momentan am überlegen ob wir eventuell mit ihm einen Wesenstest machen oder Unterschriften im Haus sammeln.. Ist nur die Frage ob es was bringt..
Ein Bekannter von uns wird den Dicken bei sich vorrübergehend aufnehmen, damit es keine weiteren Probleme gibt.. Aber es ist eben keine Dauerlösung..
Lieben Gruß