Ordnungsamt -Hundeherkunft

lisalee

Hallo Leute ,
Ich bin neu hier und finde diesem forum klasse !
Ersteinmal stelle ich uns vor mein Namen ist lisa und meine American staffordshire Dame heißt Taika und ist knapp ein Jahr alt :)
Ich brauche mal euren Rat .
Ich bin vor kurzen umgezogen und dort wo ich gewohnt habe gibt es keine kampfhunde , jetzt on der neuen Stadt gibt es kampfhunde und dazu gehören unzählige Auflagen . Ich habe einen Haftpflichtversicherung mit über 10 Millionen Euro ist mein Schatz versichert habe einen sachkunde Nachweis und besuche nächsten monat die hundeschule damit keine Maus keinen Maulkorb tragen muss , ich wohne ich einen riesigen vierkanthof 200qm Haus und knapp 150 qm Hof + Scheune und alles drum.und dran . Aber alles komplett zu und Ausbruch sicher . Mein polizeiliches Führungszeugnis ist auch sauber . Aber jetzt will das Ordnungsamt den Antrag ablehnen und unsere Maus soll weg weil ich den Hund nicjt aus Einen Tierheim habe und deswegen kein persönliches grosses interesse angeblich besteht doch wenn ich den Hund .nicht genommen hätte wäre er ja eh im Tierheim ... was kann ich tun Leute kann mir jemand sagen ob ich wirklich im unrecht liege ? Ich würde es nicjt verkraftet wenn die Maus weg muss , meine Kinder Lieben unser Taika und ich und mein Mann auch . Ein leben ohne sie kann ich mir nicht mehr vorstellen . Gerade weil.die Rassen auch eine richtig tiefe und feste Bindung zu ihren Besitzern aufbaue,
 
Mal der Reihe nach, denn das ist für die Antwort auf deine Frage wichtig.

Wohnst du in Deutschland?

Falls ja:

In welchem Bundesland hast du gewohnt, als du den Hund gekauft hast?

Und in welchem Bundeland wohnst du jetzt?
 
Ja Genua in nrw in der nähe von gladbach ... ich bin echt verzweifelt ...
 
Ich habe den Hund ja nicjt gekauft sondern geschenkt bekommen ... und wohne immer noch in nrw .. doch da wo ich her komme gibt es im ganz Kreis 2 Städte die keine listenhunde führen also muss zwar angemeldet werden aber es interagiert niemanden wo du den Hund her hast
 
Ok, ich glaube du verwechselst Hundesteuer (die gibt es in jeder Stadt anders) und Rassegesetze (jedes Bundesland einzeln).
 
Naja, also rein formal gibt es schon in ganz NRW Listenhunde, denn das Landeshundegesetz gilt für das ganze Bundesland, und die entsprechenden Vorschriften auch. Und nur weil in den zwei Städten keiner nachfragt, heißt es nicht, dass du dir da einfach von privat einen Hund anschaffen kannst, was du in der Nachbarstadt nicht dürftest - offiziell ist das auch in diesen Städten verboten.

Allerdings hätte sie doch dann eigentlich bereits angemeldet sein müssen, wenn es an deinem alten Wohnort keinen interessiert hat. Musstest du denn nach dem Umzug nochmal angeben, wo du den Hund herhattest?
 
Ja ich habe sie ganz mormal.in der ersten Stadt angemeldet , habe alles angegeben und Auflagen hakt auch erfüllt und da War die sache gegessen hat niemand mehr interessiert und als ich umgezogen bin wollte die neue Stadt aufeinmal.nochmal.alles wissen und alle Papiere sehen dienlich dann auch schnell da abgegeben habe die Ware sogar bei mit zu hause und haben sich umgeguckt ob es Ausbruch sicher ist für den Hund War alles in Ordnung , bis ich Post bekommen habe das ich einen.nachweis erbringen muss aus welchen Tierheim sie ist , da sie aber nicjt aus dem tierheim.ist sondern mir geschenkt worden ist machen die Probleme aber ist es den nicht besser für das Tier das es direkt zu mir gekommen ist ? In der anderen Stadt War es doch auch ok das ich den Hund geschenkt bekommen habe ... sorry wegen dem Text eben War etwas blöd ausgedrückt ....
 
Die Aufnahme eines Listenhundes damit er nicht ins TH kommt, gilt leider in NRW nicht mehr als berechtigtes Interesse (weil das jeder behaupten kann). Da Dein Hund aber schon einmal genehmigt war von einer anderen Stadt, kann es sein dass darüber etwas machbar ist.
Dafür würde ich Dir aber zu einen Anwalt raten. Äußer Dich nicht weiter in der Angelegenheit, sondern übergib das ganze an einen Anwalt.
 
Dafür würde ich Dir aber zu einen Anwalt raten. Äußer Dich nicht weiter in der Angelegenheit, sondern übergib das ganze an einen Anwalt.

Dies ist ein sehr guter Rat, den du befolgen solltest. Keine Äußerungen zum Hund und dessen Herkunft an das Amt! Wende dich an einen Anwalt. kennst du einen guten tierfreundlichen RA?
 
Ich habe im Internet einen Anwalt aus Mainz gefunden der spezialisiert auf Tierrecht und listen Hunde ist , ich werde ohm die Situation schildern und mir anhören was ich da machen kann , mir ich kann aß ganze nicht nachvollziehen , und viel Menschen reagieren abstoßend auf den Hund , was ich absolut nicht verstehe . Unsere Taika ist auch sehr sozialisiert sie zeigt keinerlei Reaktion auf andere Hunde , Menschen oder Radfahrern und sie hört aufs Wort , sieht noch nie jemanden etwas getan und ich bin es langsam leid mir immer diese Vorurteile anzuhören das mein Hund gefährlich sei . Deswegen habe ich mich hier angemeldet da ich denke das ich hier wenigstens Hilfe bekomme und bin euch auch sehr dankbar für euren Rat , hier bekomme ich wenigstens nicjt zu hören das ich den Hund einfach abgeben soll , den so.einfach ist das für mich nicht !
 
An die Reaktion von Leuten die dein Hund ablehenen wirst du nicht viel ändern können. Ansonsten wünsche ich dir und dein Maus Alles Gute!
 
Aus der Nähe von Gladbach? Welches Gladbach? Mönchen- oder Bergisch Gladbach?

Ich rate dir Kontakt mit RA Lars Weidemann aufzunehmen, der sitzt im Ruhrpott.
 
Das frage ich mich auch :wand:
Hatten wohl gedacht ich würde aufgeben aber da haben die falsch gedacht , ixh würde meine Taika für nicjts in dieser Welt wieder her geben :)
 
Prima, dass Du nicht locker gelassen hast !
 
Ja ixh meine es ist für mich nicht nur ein Hund , sie gehört zu unsere Familie und ein Hund bedeutet genauso viel Verantwortung wie ein Kind meiner Meinung nach , wenn es um sein eigenes Kind geht lässt man ja auch nicht locker , ixh frage mich halt nur warum man es uns so schwer machen muss , den kampfhund heißt ja nicjt gleich gefährlich , ixh würde meine Hand dafür ins Feuer legen das sie niemandem was tut und den wesenstest hat sie auch 1a bestanden :)
 
Holst Du dir die Anwaltskosten vom OA zurück? Immerhin haben die kosten ohne Verstand verursacht. Evtl vergeht denen dann auch die Lust, zu dikreditieren.
 
Holst Du dir die Anwaltskosten vom OA zurück? Immerhin haben die kosten ohne Verstand verursacht. Evtl vergeht denen dann auch die Lust, zu dikreditieren.

Würde ich nicht machen, schlafende Hunde und so.
Ich finde, sie kann sehr sehr froh sein, dass es so ausgegangen ist, denn offiziell (auch wenn es besch... ist) war sie im Unrecht, sie hätte den Hund von Privat gar nicht anschaffen dürfen.
Und bevor das Amt es sich jetzt, wegen der Kosten, die man sich wiederholen will, noch anders überlegt, würde ich die Anwaltskosten lieber einfach zahlen, still sein und mich freuen, dass ich den Hund behalten kann.

...
 
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