Gabi
KSG-Dr.House™
20 Jahre Mitglied
Das versteh ich jetzt echt nicht. Du hast oben geschrieben, er sei dir unter der Autofahrt auf der Autobahn erstickt. Jetzt schreibst du, dass er in der Klinik erstickt sie und die Ärzte dabei tatenlos zugesehen haben. Was ein wirklich sehr schwerwiegender Vorwurf wäre!Ich werfe den Ärzten in der Klinik Düppel vor, dass sie untätig herumstanden,während mein Hund qualvoll erstickte.
Jetzt weiss ich nicht, ob du nur völlig verwirrlich geschrieben hast - oder ob du jetzt eine dritte Version einbringst, dass sozusagen der erstickende Hund geröntg worden wäre.Bei der Röntgenaufnahme, die zwei Minuten vor Verlassen der Klinik von meinem Hund gemacht wurde, ging es überhaupt nicht um den Schaum und um ihre Erstickung, die wurden gar nicht beachtet.
Zwei Minuten vor Verlassen der Tierklinik Düppel wurde eine Röntgenaufnahme gemacht? Ich hoffe, du kannst es mir nachsehen, dass ich derartige Schilderungen sicher nicht wörtlich nehmen werde. Das würde ja bedeuten, dass das Röntgenbild nur geschossen, aber nicht mehr bewertet worden wäre und auch, dass du es nicht bezahlen hättest müssen. In "zwei Minuten" wäre das alles sicher nicht zu schaffen.
Ansonsten kann ich gut nachvollziehen, dass ein routinierter Arzt wirklich nur Minutenbruchteile dazu braucht, um auf einem Röntgenbild eine akute Pneunomie aussschließen zu können. Das krieg eventuell sogar ich hin und ich bin weder Arzt noch routiniert im Interpretieren von Röntgenbilder allgemein.
Und dann hat dich keiner der beiden Tierärzte darin bestärkt, unterstützt oder dich wenigstens darauf hingewiesen, dass du in so einem Fall auch Rechte hättest, die du zumindest versuchen könntest, wahrzunehmen?Einzig und allein, um eine Prozedur, die im Rahmen einer ihrer möglichen Diagnosen, so zu machen sei. Als ich zehn Minuten nach Verlassen der Klinik Düppel, voller Verzweiflung aus dem Auto meine zwei anderen Tierärzte anrief, sagten beide unabhängig voneinander: "So haben die ihnen den Hund rausgegeben? Das gibt es doch gar nicht. Der Hund wird keine Stunde mehr leben ."
Da würde ich jetzt sagen "das gibt es doch gar nicht"...
Wäre dein Hund bereits beim Verlassen der Klinik in diesem Zustand gewesen - wärst du wohl kaum einfach losgefahren, sondern hättest gleich deine Tierärzte angerufen.Beide wussten, allein schon nur durch meine Beschreibung am Handy, dass der Hund am Sterben ist - und nur um das nochmal klar zu stellen
Dass sich innerhalb weniger Minuten (oder sogar Sekunden) ein akutes Geschehen entwickeln kann, das zum Tod führt - ist eine medizinische Tatsache. Lungenmbolien, Herzinfarkte, akutes Herzversagen, akute Kreislaufschocks - alles Beispiele wo genau das so eintritt. Und zwar OHNE, dass man es vorher wissen könnte. Und damit auch nicht verhindern kann. Allerdings bleibt dann keine "Stunde" mehr, sondern allenfalls Minuten.
Auch ein Erstickungstod geht nicht über 1 Stunde, sondern über maximal 3 Minuten. Was schlimm und grauenvoll lange genug wäre - aber es ist volllkommen unmöglich, während eines Erstickungstodes unter einer Autofahrt auf der Autobahn mit 2 Tierärzten zu telefonieren. Dazu gehört alleine schone eine derartige Portion an Coolness und "Abgebrühtheit", die würde ich bei kaum einem routinierten Tierarzt voraussetzen, geschweige denn bei einem ganz normalem Hundehalter.
Ich will dich wirklich nicht verletzen - ich kann mich sehr gut in deine Gefühlslage hineinversetzen. Ich stelle auch nichts grundsätzlich in Abrede. Nur deine Schilderung hier - ergeben wirklich absolut keinen Sinn.
Ich hätte schon gerne meine Fragen beantwortet, zB die woher du weisst, dass es eine Lungenembolie gewesen sei. Ich habe mich sehr ernsthaft mit deinen Schilderungen beschäftigt - eben weil mir selbst schon mal ein Hund durch ärztliche Fehlleistungen zu Tode gekommen ist und ich auch andere - sachlich fundierte - Fälle sehr gut kenne.Genaue diese Symptome zeigte sie auch schon in der Klinik. Und es interessierte sich niemand für den qualvoll erstickenden Hund. Niemand hat sie von ihren Qualen erlöst.
Es gelingt mir nur leider absolut nicht, ein auch nur annähernd klares Bild davon zu bekommen, was da nun eigentlich geschehen ist.
Die Ärztin deiner Schwester - also eine Humanmedizinerin - rät dazu, ein Tier zu töten? Eine Spezies die sie gar nicht beurteilen kann und das dann auch noch aufgrund der Schilderung des Halters? Oder der Schwester des Halters, also über zwei Ecken? Die auch gar nicht beurteilen oder bewerten kann und darf (!), ob das unter den gegebenen Umständen überhaupt rechtens und medizinisch indiziert wäre?Die Ärztin meiner Schwester, die wir einen Tag zuvor zu Rate gezogen hatten, hatte schon da gesagt, "das klingt zu sehr nach heiterem Rätselraten, erlösen sie den Hund lieber" Doch da weigerte man sich, uns den Hund rauszugeben.
Denn deiner eigenen Schilderung nach - ging es dem Hund am Tag zuvor doch noch ganz gut. Warum also hätte man ihn denn dann bitte "erlösen" sollen. Von was? Von diagnostischen Maßnahmen? Von den Symptomen wegen derer du ihn in die Klinik gebracht hast? Ohne jede Gelegenheit, sie gezielt behandeln zu können? DAS wäre in der Tat straffähig! Ein Tier töten darf man nur aus "gutem Grund". Und das zu beurteilen - obliegt niemanden aus der Ferne, auch einer Humanärztin nicht. Schon gar nicht, bei einem Hund, der sich aktuell in einer Tierklinik befindet und die Diagnostik noch nicht mal abgeschlossen ist.
Dass man deine Schilderungen als "heiteres Rätselraten" verstehen kann - die Gefahr sehe ich allerdings als durchaus gegeben an.
Wenn du in der Klinik mit derartigen Argumenten gekommen bist und deshalb die Herausgabe deines Hundes wolltest - dann wundert es mich tatsächlich nicht, dass man dir nicht einfach deinen Hund rausgegeben hat. Schon gar nicht, bevor die Ärzte dort eine Chance hatten, ihre Diagnostik abschließen zu können. Das wäre in der Tat mindestens ethisch als "verantwortungslos" zu bezeichnen. Unterlassene Hilfeleistung ist auch bei TÄ ein straffähiger Tatbestand, zumindest gibt es hier eine Gradwanderung zwischen den Eigentumsrechten eines Halters an seinem Tier und dem, was ein TA machen bzw. zulassen darf.
Geweigert hätten sie sich sicher nicht, wenn du wirklich darauf bestanden hättest. Außer es hätte akute Lebensgefahr bestanden - aber da ist ja selbst jetzt kein klares Bild zu bekommen, ab wann diese Situation nun eingetreten ist.
Einmal bemängelst du, dass man dir den Hund nicht ausgehändigt hat - dann wieder, dass er dir ausgehändigt worden sei.
Ja, schon klar soweit. Sie hätten ihn dir am Tag vorher aushändigen sollen, wo es dem Hund (deiner Schilderung nach) noch gut gegangen ist. Und dann hättest du was genau stattdessen gemacht? Deinen Hund einschläfern lassen, obwohl es ihm angeblich noch gut gegangen ist - weil eine Humanärztin das so geraten hat? Und welcher Tierarzt glaubst du, hätte sich so ohne Weiteres dafür hergegeben? Oder hätte die Ärztin deiner Schwester das dann auch noch gleich erledigt?
Sorry, aber wenn du hier lediglich immer verwirrlicher werdende Schilderungen loswerden willst und keinerlei sachliche Rückfragen aus ehrlichem Bemühen heraus, beantworten magst oder kannst - dann bin ich zumindest hier raus.