Mit "örtlich" meinst du aber das am Fundort, nicht das an deinem Wohnort, oder?
Es geht ja darum, dass ein eventuell vorhandener Besitzer des Tieres die Chance hat, es wiederzukriegen.
Selbst, wenn der eigentlich aus, sagen wir, Frankfurt kommt... wenn ihm der Hund unbemerkt an einer Raststätte bei Köln oder sonstwo abhanden gekommen ist, wird er sicherlich dort nachfragen, sobald er es bemerkt hat, und nicht in Aachen, wo der Finder wohnt...