Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht - das ist in der Schweiz üblich.
Zur Zeit der Scheidung gab es die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts nicht.
Trotzdem war der Sohn sehr viel bei uns, als wir noch in der Schweiz lebten.
Da seine Mutter beruflich so oft unterwegs war, wäre der Sohn sonst allein geblieben.
Die Mutter bestand trotzdem auf dem vollen Unterhalt, da sie ja sorgeberechtigt wäre und wir uns um das Kind freiwillig kümmern würden - das wäre halt unser Privatvergnügen.
Tatsächlich hat der Vater, damit die Mutter Karriere machen konnte, das Kind versorgt, als es noch klein war.
Sprich, die Mutter ging arbeiten und Chris blieb zuhause.
Getrennt haben sie sich, als der Sohn 7 Jahre alt war.
Chris blieb trotzdem in der Nähe wohnen, was für ihn 5 Stunden pro Tag Fahrt zum Büro und zurück bedeutete, damit er für ihn da sein konnte.
Ich habe mich dann mit um das Kind gekümmert, als ich in die Schweiz gezogen bin.
Das Problem ist, dass die Mutter ausser ihrer Arbeit nichts als wichtig erachtet.
Selbst bei Urlauben mit dem Sohn hat sie in der Hotellobby 8 Stunden am Tag gearbeitet.
Sie ist eine Koryphäe auf ihrem Gebiet und weit über Europa hinaus bekannt.
Um so erfolgreich zu werden, braucht es tatsächlich einen 18 Stunden-Arbeitstag und sie hat sich schon früh für die Karriere entschieden.
Da wir vor 4 Jahren aus der Schweiz nach Luxemburg gezogen sind, konnte der Sohn nicht mit uns ziehen - die Mutter wollte es nicht.
Später hätte er selbst entscheiden können, aber durch die völlig unterschiedlichen Schulsysteme in Luxemburg und der Schweiz war das eher nicht machbar.
Hier ist der Unterricht auf französisch und luxemburgisch.
Er kann zwar französisch, aber nicht auf diesem Niveau und luxemburgisch kann er gar nicht.
Eine Alternative hätte die internationale Schule sein können, aber da wird Englisch auf sehr hohem Niveau gesprochen.
Er hätte sicher mindestens ein Jahr verloren, nicht nur wegen des Englisch, sondern auch wegen völlig unterschiedlicher Lehrpläne.
Die Mutter hat, seitdem sich Chris von ihr getrennt hat, versucht, ihn zu vernichten.
Anders lässt sich das nicht beschreiben.
Das ging über üble Geschichten und war auch einer der Gründe, warum wir nach Luxemburg gegangen sind.
Sie hat das auch über den Sohn gemacht und es gab immer Auseinandersetzungen, in denen Chris mit Rücksicht auf seinen Sohn zurückgesteckt hat.
Gelitten hat allerdings am meisten der Sohn, auch wenn wir uns bemüht haben, ihn zu schützen.
Trotzdem hat er viel mitbekommen, denn seine Mutter hat an seinem Vater kein gutes Haar gelassen.
Trotzdem war und ist er immer noch gerne bei uns und geniesst das Familienleben hier sehr.
Chris könnte sich tatsächlich knallhart verhalten, was den Unterhalt betrifft.
Erstens ist der Unterhalt aus der Schweiz in Lux nicht einklagbar.
Zweitens würden für Chris nun die Luxemburger Vorgaben gelten, was die Höhe betrifft.
Und wenn man die zugrunde legt, stände dem Sohn grade mal ein Drittel von dem zu, was Chris tatsächlich zahlt.
Chris ist also kein Mann, der sich seinen Verpflichtungen entzieht, ganz im Gegenteil.
Es ist für uns aber nicht akzeptabel, dass seine Exfrau sich weiterhin an dem Unterhalt, dem er seinen Sohn zahlt, bereichert.
Das war schon so, als der Sohn minderjährig war, denn der wurde trotz einer sehr hohen Unterhaltszahlung extrem kurz gehalten.
So durfte er Orangensaft nur mit Wasser verdünnt trinken, weil Orangensaft so teuer ist.
Nur ein Beispiel von vielen.
Irgendwo muss an dieser Stelle auch mal Schluss sein.
Auf der anderen Seite ist Chris natürlich der Vater und er liebt seinen Sohn sehr.
Er weiss auch, wie es ist, sich mit der Mutter auseinanderzusetzen.
Für ihn als Erwachsener war das all die Jahre heftig und er kann sich natürlich ausmalen, wie das dann für einen grade 18-Jährigen sein muss, bei dem es sich um die Mutter handelt