40 Hunde beschlagnahmt/ Oer- Erkenschwick

Hi,

für mich ist es eher interessant, wie es zu so einer Versteigerung kommt, da gehört einiges an mangelnder Kompromissbereitschaft auf BEIDEN SEITEN dazu.
nein, der Eigentümer muss bei dieser Art der Versteigerung nicht zu stimmen, die Hunde gelten quasi als Pfand für die Unterbringungskosten.

lg Anna
 
  • 15. Mai 2024
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Hi Malinconia ... hast du hier schon mal geguckt?
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Vielleicht ist der Eigentümer der Hunde nicht bereit dem TH das Eigentum an den Tieren abzutreten und auch nicht bereit (oder fähig) für die Unterbringung der Tiere im TH kostenmäßig aufzukommen.

Dann werden die Tiere wohl (wie jedes andere Pfandgut) versteigert um die Kosten wieder herein zubringen.


Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn der Eigentümer nicht bereit ist, auf sein Eigentum zu verzichten, kann die Behörde es nicht versteigern. Versteigern (Eigentum übertragen) kann nur ein Eigentümer. Das bedeutet, der "Züchter" (Produzent) wurde enteignet und die Behörde hat offensichtlich die Verfügungsgewalt über die Hunde.
:gruebel: ich hab das jetzt irgendwie anders verstanden ...

Die Behörde hat die Hunde und für die sind Kosten angefallen, die der Eigentümer tragen soll (muss).

Der kann (oder will) aber nicht zahlen.

Daher muss die Behörde zur Kostendeckung verwerten, was sie hat: die Hunde.

Und meines Wissens nach muss bei der Verwertung einer Sache (und das sind die Hunde in dem Fall ja leider) der höchstmögliche Preis erzielt werden. Dafür bietet sich eine öffentliche Versteigerung an.

scheußlich, was da jetzt von mir für Wörter verwendet wurden - geht ja eigentlich um Lebewesen und da finde ich "Verwertung" ganz, ganz schlimm :unsicher:
 
ich hab das nicht so verstanden, dass das Vetamt der Initiator der Versteigerung ist, zur Kostendeckung..ich weiss nicht, ob ich die Stellungnahme des Th von vor einer Std hier reinkopieren darf, wahrscheinlich nicht, da bin ich vorsichtig..
es klingt so, als wenn der Besitzer, die Hunde nicht wiederbekommt, aber den Sachwert des Eigentums so erstritten hat(?)
 
Hi,

für mich ist es eher interessant, wie es zu so einer Versteigerung kommt, da gehört einiges an mangelnder Kompromissbereitschaft auf BEIDEN SEITEN dazu.
nein, der Eigentümer muss bei dieser Art der Versteigerung nicht zu stimmen, die Hunde gelten quasi als Pfand für die Unterbringungskosten.

lg Anna

Dito.
Mit Sicherheit hätte es eine andere Lösung gegeben, wenn man miteinander gescheit gesprochen hätte.
Geht alles, wenn man gewillt ist.


Bei uns im Umkreis gab es schon mehrfach Beschlagnahmungen von vielen Hunden auf einmal (Mutterstadt 25 Pitbulls, Schifferstadt der Unfall von über 100 Tieren etc.) - niemals wurden die Tiere versteigert, sondern normal durch das Tierheim weitervermittelt.
Das Tierheim hat die Rechnung für die Unterbringungskosten an die Behörde gestellt, diese haben bezahlt und versucht !!! sich das Geld vom ehemaligen Besitzer zu holen.
Hat der Besitzer das Eigentum nicht freiwillig aufgegeben, hat die Behörde die Tiere irgendwann zur Vermittlung freigegeben.
Das war nie ein Thema!
Die zuständige Amtsvet. hätte niemals die Tiere versteigern lassen.
 
ich hab das nicht so verstanden, dass das Vetamt der Initiator der Versteigerung ist, zur Kostendeckung..ich weiss nicht, ob ich die Stellungnahme des Th von vor einer Std hier reinkopieren darf, wahrscheinlich nicht, da bin ich vorsichtig..
es klingt so, als wenn der Besitzer, die Hunde nicht wiederbekommt, aber den Sachwert des Eigentums so erstritten hat(?)

Ei dann setz doch einfach den Link, ist doch auf der Hauptseite des Tierheims zu lesen:
 
Die Behörde hat die Hunde und für die sind Kosten angefallen, die der Eigentümer tragen soll (muss).

Der kann (oder will) aber nicht zahlen.

Daher muss die Behörde zur Kostendeckung verwerten, was sie hat: die Hunde.

Ich kenne mich mit Pfandrecht nicht aus. Kann denn die Behörde durch die Versteigerung Eigentum übertragen, das sie selber gar nicht hat?

scheußlich, was da jetzt von mir für Wörter verwendet wurden - geht ja eigentlich um Lebewesen und da finde ich "Verwertung" ganz, ganz schlimm :unsicher:

Das ist wirklich ätzend, und ich frage mich, ob so soziale Tiere wie Hunde tatsächlich ohne Einschränkung unters Pfandrecht fallen? :(

Und ich verstehe nach wie vor nicht, warum man die Hunde nicht einfach auf verschiedene Tierheime verteilt hat, um Kosten zu sparen. Die Versteigerung ist doch nur eine Möglichkeit, Kosten zu sparen, aber doch kein MUSS.
 
das Th hat sich vom deutschenTierschutzbund rechtlich beraten lassen und hatte keine andere Wahl als die Versteigerung zuzulassen, da die Hunde nicht zur Vermittlung freigegeben sind.
Th bezieht keinerlei Einkünfte aus der Versteigerung...

es ist eine rechtliche Sache wo ich nicht durchblicke, es klingt aber plausibel...
das Vetamt hat die Tiere eingezogen, der Besitzer hat wahrscheinlich dagegen geklagt,
darf sie nicht zurück bekommen sondern sie nur versteigern lassen, so habe ich das verstanden..
Dann hat der Eigentümer offenbar andere Schulden bei der Gemeinde (evtl. Steuerschulden aus den Vorjahren weil die Tiere und das Gewerbe sowie die Gewinne daraus nicht angemeldet und versteuert waren).
Das Finanzamt versteht da wenig Spaß und die rechnen den hoch nach intakten Hündinnen.

Dann hat die Gemeinde die Tiere nicht nur aus schlechten Verhältnissen geholt, sondern sie auch gepfändet.
Somit hat der Eigentümer nur eine Möglichkeit.
Seine Schulden zu begleichen. Die Klage dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben und die Tiere werden deshalb versteigert.

Dann gehts grundsätzlich nicht um die entstehenden Unterhaltskosten für die Hunde, sondern um den Erlös aus den Steuerschulden des Eigentümers.

Das würde auch erklären, warum die Tiere nicht auf mehrere TH aufgeteilt werden und dort den normalen Weg der Vermittlung gehen können.
 
Die Behörde hat die Hunde und für die sind Kosten angefallen, die der Eigentümer tragen soll (muss).

Der kann (oder will) aber nicht zahlen.

Daher muss die Behörde zur Kostendeckung verwerten, was sie hat: die Hunde.

Ich kenne mich mit Pfandrecht nicht aus. Kann denn die Behörde durch die Versteigerung Eigentum übertragen, das sie selber gar nicht hat?
ich glaube, das ist so ein Prinzip wie das mit dem Gerichtsvollzieher, der Sachen pfändet, wenn keine Kohle zu grabschen ist

und da wird ja dann ebenfalls versteigert um den größtmöglichen Verkaufserlös zu erzielen
 
Meines Wissens sind Haustiere aber nicht pfändbar, wenn man Schulden hat, oder etwa doch?

Edit: Guck mal:

§ 811c Zivilprozessordnung
Unpfändbarkeit von Haustieren

(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.
 
Doch. Jeder Gerichtsvollzieher fragt was die Hunde wert sind. Ich wollte es auch nicht glauben, aber ist so.
 
(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.
....und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden!!

und der Tierschutz ist da wohl auch nicht gewürdigt worden!
 
Ja, auf der TH Seite steht doch die Bestätigung:

Die Zahl von 36 zu versteigernden Hunden von ehemals 46 sichergestellten Hunden kommt so zustande:
1 Hund wurde an den Züchter herausgegeben
1 Hund wurde an einen anderen Eigentümer herausgegeben
6 Hunde wurden auf Grund älterer Verkaufsverträge an neue Besitzer herausgegeben
2 Hunde sind verstorben

Zitat aus:

Den einen Hund für den Züchter bekommt er nach (1), da er nicht der Pfändung unterworfen ist. (häuslicher Bereich, nicht zu Erwerbszwecken)
Für die anderen 7 sind Eigentumsverhältnisse nachgewiesen.
 
Hi

Wer sagt denn, dass die Behörde die Tiere nur vesteigern darf?

Ich bin -zum Glück- kein Jurist. Ich lese das aus dem Gesetzestext.

§16a erlaubt den Verkauf eines beschlagnahmten Tieres, §45 schreibt in diesem Fall die Versteigerung vor.

Keine Ahnung ob der Kreis die Möglichkeit gehabt hätte die Tiere zu verkaufen.

§ 45 PolG NRW kann nicht direkt angewendet werden, weil es Landesrecht ist, was Bundesrecht (TSchG) nicht auslegen darf. Allerdings wendet man das PolG, aufgrund einer ähnlichen Interessenlage, entsprechend an, jedoch unter besonderer Berücksichtigung des tierschützerischen Aspekts. Und dieser kann dazu führen, dass man die Tiere nicht versteigern muss, sondern z.B. an den Tierschutzverein übereignet.
 
[§ 45 PolG NRW kann nicht direkt angewendet werden, weil es Landesrecht ist, was Bundesrecht (TSchG) nicht auslegen darf. Allerdings wendet man das PolG, aufgrund einer ähnlichen Interessenlage, entsprechend an, jedoch unter besonderer Berücksichtigung des tierschützerischen Aspekts. Und dieser kann dazu führen, dass man die Tiere nicht versteigern muss, sondern z.B. an den Tierschutzverein übereignet.

Sorry - ein kurzes OT
Warum können dann (Hunde)Landesverordnungen das Bundesgesetz und sogar im Grundgesetz verankerte TSG aushebeln ?
(Stichworte: artgemäße Bewegung, Leiden und Schäden durch unmögliche Sozialkontakte ... )
 
Hi,
die Übernahme der Kosten könnte aber als "Schuldeingeständnis" gewertet werden... Wer weiss, evtl hat der Züchter versucht, seine Tiere aus dem TH zu veräussern und das wurde verhindert (evtl an andere Züchter etc) Dann würde ich allerdings auch nen Teufel tun.
Leider reden wir hier von einem TH mit "Geschmäckle". Bei dem ich mir dem Ruf nach alles vorstellen kann, bishin zur absichtlichen Inszenierung und nun dem Ärger, dass einem der Verkauf der VDH Hunde durch die Lappen gegangen ist. Die Kstenaufstellung war ein Mittel den Züchter zur herausgabe der Hunde zu "nötigen". An diesem Fall kann man lernen, dass dies nicht immer klappt. Woanders hätte das TH evtl die Kosten "gestundet". Jedoch ist Tierschutz ein Geschäft, ein übles. Überlegt mal, an wen die XYZ Euro an Unterbringung gehen. Und wie viel vermutlich noch an Sach und Geldspenden eingegangen ist. Diese armen Geschöpfe waren nicht nur beim Züchter eine "Gelddruckmaschine"

lg

Kennst du das TH persönlich? Oder ist es halt der Ruf nach weil man was gehört hat ?
 
So, habe jetzt zwar etwas den Anschluß an die Diskussion verloren, aber würde gern noch ein paar Dinge einwenden.

Rassehunde mit Papieren haben einen materiellen Wert, der dem Eigentümer nicht einfach so enteignet werden kann. Deshalb ist die Veräußerung der Hunde ein legitimes Mittel der Ämter, um die verursachten Kosten zu minimieren. Die seit Dezember angefallenen Kosten werden durch solch eine Veräußerung niemals gedeckt werden, aber zumindest bekommt das Amt schon mal einen Teil dadurch rein. Den Rest wird es sich beim ehemaligen Besitzer holen. Hätte der auf die Hunde verzichtet, wären die Kosten allerdings auch nicht so stark angestiegen. Schuld liegt also in diesem Fall am Besitzer.

Was ich nur sehr fragwürdig finde, ist die Art der Veräußerung. Eine Versteigerung ist auf jeden Fall nicht (mehr) Usus in Deutschland, also nicht bei Kleintieren wie Hunden. Für mich verstößt eine Versteigerung zum einen gegen das Tierschutzgesetz und vor allem gegen §90a BGB: "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt..." Aber das hätte ein Anwalt speziell für Tierschutzrecht klären müssen. Den Deutschen Tierschutzbund halte ich da nicht für sehr kompetent und vor allem nicht für sehr engagiert. :rolleyes:

Aus meiner Erfahrung heraus hätte das Tierheim im Vorhinein verhandeln können, denn den Behörden geht es nur ums Geld und dem Tierheim sollte es vor allem ums Tier gehen. Also hätte das Tierheim auf z.B. einen Teil der Unterbringungskosten verzichten können oder mit diesem eingenommenen Geld die Tiere frei kaufen können. Aber das ist nicht passiert. Warum auch immer!

Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und de Versteigerung wird so leicht nicht mehr zu kippen sein. Allerdings ist es naiv vom Tierheim zu denken, dass es Einfluß auf die Käufer haben wird und das Kontrollen der Käufer durch die Ämter stattfinden. Verkauft ist verkauft!
 
Ich kann zu dem th nichts sagen, da ich es nicht kenne. Aber wer weiß schon was hinter den Kulissen abgelaufen ist?

Das Problem ist schnell genannt: klamme kasse. Ob die Stadt sich das ausstehende Geld vom vermehrter wieder holen kann? Funzt meistens nicht. Und die th knapsen auch, das sollte man nicht vergessen.

So vorschnell würde ich nicht urteilen. Bei der Flutwelle an Tieren, die betreut werden müssen, dazu immer mehr alte und Kranke, sehe ich einfach auch einen gewissen zwang aus eventueller finanzieller Not.
 
So vorschnell würde ich nicht urteilen. Bei der Flutwelle an Tieren, die betreut werden müssen, dazu immer mehr alte und Kranke, sehe ich einfach auch einen gewissen zwang aus eventueller finanzieller Not.

Mit diesen Problemen haben aber die Ämter nichts zu tun, sondern jedes Tierheim für sich selbst.

Das Tierheim bekommt Geld für die Unterbringung der beschlagnahmten Foxterrier. Laut meiner Rechnung sind das von Dezember bis April bei einem Tagessatz von geschätzten 10 Euro und 36 Hunden über 50.000 Euro. Üblich ist, dass die Tierarztkosten extra bezahlt werden.

Das ist KEIN Vorwurf ans Tierheim, sondern eine Erklärung, dass die Kosten für diese Hunde für das Tierheim gedeckt sind. Allerdings kann es mit dieser Vielzahl an Hunden natürlich kaum normal arbeiten, weil so viele Plätze belegt sind. Deshalb ist eigentlich eine Aufteilung der Hunde auf verschiedene Tierheime normal.
 
Und wenn die Kassen der Stadt leer sind? Ich gebe dir recht, eigentlich wäre es normal gewesen, die Tiere auf mehrere th zu verteilen.

Das ist schon etwas merkwürdig, denn so viele Hunde kriegt man eigentlich nichtbmal gerade so in einem th untergebracht. Als Vorwurf hatte ich das auch so nicht verstanden.
 
So ein Amt muß die Kosten für sich und den Betroffenen (ehemaliger Eigentümer der Tiere) so gering als möglich halten. Da ist es egal, ob die Kassen voll oder leer sind. Zumal sich das Geld vom Eigentümer wieder geholt wird. Deshalb ist eine Veräußerung der Tiere auch völlig ok, aber nicht mit einem mittelalterlichen Mittel wie einer Versteigerung.

Zumal Tierheim und Amt soweit in Verbindung stehen soll, dass alle Möglichkeiten im vorhinein besprochen werden sollten. Und das wäre eben, dass das Tierheim die Hunde frei gekauft und dann vermittelt hätte. Auch dann wäre das Amt an sein Geld gekommen und die Tiere müssten nicht an den erstbesten mit dem höchsten Gebot verkauft werden.
 
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