Schlaue Sprüche von anderen Besitzern

Mir wurde gestern gesagt "Bei Ihnen habe ich ein richtig gutes Gefühl bei der Haltung SOLCHER Hunde", "SOLCHER" extra betont.
Hmm....Kompliment und Beleidigung in einem. :lol:
Ist glaube ich vielen gar nicht so bewusst.

Wobei mir alles recht ist, solange nicht wie letzte Woche geschehen, jemand sich lieber von einem Bus überfahren lässt als an meinem Hund vorbei zu radeln. :unsicher: Hammerhart, kam mir eine Oma am Rad entgegen, ich mit Crab ebenfalls am Rad (an kurzer Leine). Sie guckt hektisch, guckt noch hektischer und radelt einfach vom Radweg runter über einen Grünstreifen, direkt auf die Strasse. Direkt vor einen Bus. Der konnte noch hupend und bremsend auf die Gegenfahrbahn ausweichen, wo Gott sei Dank grade kein Auto kam.
Mir war kotzübel danach, habe wirklich gedacht ich muß jetzt sehen wie sie zermatscht wird. :sauer:
Und ruft mir auch noch während sie ihr Rad wieder auf den Grünstreifen befördert zu, dass dies aber sehr gefährlich wäre....????? :kindergarten: :nee:

Die war halt in Panik aufgrund deines stürmenden Hundes:lol:

Ist ja wohl auch völlig normal! Alles andere wäre bescheuert! ;)
 
*räusper*

Mein Hund läuft links....:unsicher: Einfach weil ich mit der linken Hand nicht lenken kann....:heul:
Aber der Radweg war breit genug und Crab läuft mega eng am Rad....

Upps;)

Find ich aber tatsächlich nervig, weil ich dann das Gefühl habe, das falls der Hund dann doch blöd reagiert - und sei es wegen Lucky- mir gleich im Rad hängt (öfters schon erlebt:rolleyes:)
 
Ja, gut. Wenn mir jemand mit Hund entgegen kommt, egal wo Crab grade läuft, steige ich eh ab. Auch weil mir andere Hunde schon zu oft in sRad gelaufen sind. ;)
Crab nimmt von Radfahrern und Fußgängern ohne Hund keine Notiz, egal was die machen.
Aber etwas sagen, oder selber absteigen hätts auch getan....:lol:

Ich könnte "Angst" ja sogar verstehen, viele haben Angst vor meinen Hunden, dann weiche ich eben aus. Das macht mir auch nichts. Nur lieber überfahren werden....das verstehe ich dann nicht mehr. Bzw an ihrer Stelle wäre ich dann lieber vom Hund weg ins Unterholz gebrettert, als zum Hund hin auf die Fahrbahn. :lol:
 
Siehste und mein Hund kann niemandem ins Rad brettern, weil ich dazwischen bin:D

wahrscheinlich hat die Oma gar nicht realisiert, wo sie hingefahren ist, die hat den Hund gesehen und Wupps hat das Kleinhirn die Kontrolle übernommen:lol:
das fiese ist, das man als Hundehalter auch für sowas verantwortlich ist:rolleyes:
 
wahrscheinlich hat die Oma gar nicht realisiert, wo sie hingefahren ist, die hat den Hund gesehen und Wupps hat das Kleinhirn die Kontrolle übernommen:lol:
das fiese ist, das man als Hundehalter auch für sowas verantwortlich ist:rolleyes:

Jetzt bin ich als Hundehalter allen Ernstes haftbar, weil jemand eine "irrationale" Reaktion mit Folgen gezeigt hat, nur aufgrund des Anblicks meines Hundes, der sich zu dem Zeitpunkt an der Leine befand und sich nicht etwa wütschäumend aufgebaut hat??? Ist das echt so? Wenn ja, das darf doch nicht wahr sein!!!
Dann müsste ich ja auch haftbar sein, wenn ich mit Minirock rumlatsche und ein Mann mich anstarrt und deshalb jemandem drauf fährt?
 
das fiese ist, das man als Hundehalter auch für sowas verantwortlich ist:rolleyes:

Wenn jemand nur durch den Anblick meines Hundes sich veranlasst sieht, vor einen Bus zu springen, dann bin ICH als Halter dafür verantwortlich? :uhh:
Dann sind alle gut gebauten Damen auch dafür verantwortlich, wenn diese Idioten von Männern vor einen Laternenpfahl rennen, nur weil sie auf einen knackigen Frauenpo geguckt haben...? :lol:

Übrigens, Crabat, mir ist doch auch vor ein paar Monaten an der Rheinpromenade eine Frau beinahe auf einen Baum geklettert bei Louis' bloßem Anblick. :albern:
Als sie uns von weitem kommen sah, "schlug" sie sich sofort seitwärts in die Büsche, krauchte einige Meter den Hang hinauf und klemmte sich dort hinter einen dünnen Baum.

Da ich grundsätzlich für ängstliche Menschen durchaus Verständnis habe, rief ich ihr noch zu, sie brauche sich keine Sorgen zu machen, der Hund sei an einer ganz kurzen Leine und ich würde ihn gut festhalten. Sie blökte aber nur, ich solle gefälligst vorbeigehen, SCHNELLL!!! :uhh:

Also, ich weiß nicht. Wenn man wirklich vor irgendetwas derartig ausgeprägte Ängste hegt, dann müsste man sich doch behandeln lassen, oder? Damit kann man doch gar kein normales Leben mehr führen. Und als echter Canophobiker bei Sonnenschein ausgerechnet in den Rheinanlagen rumbummeln, ist dann vielleicht auch nicht die beste Idee... :rolleyes:



Nachtrag: Zwischenzeitlich Leitung abgestürzt... Igor hat's ja schon geschrieben...
 
Also, ich weiß nicht. Wenn man wirklich vor irgendetwas derartig ausgeprägte Ängste hegt, dann müsste man sich doch behandeln lassen, oder? Damit kann man doch gar kein normales Leben mehr führen. Und als echter Canophobiker bei Sonnenschein ausgerechnet in den Rheinanlagen rumbummeln, ist dann vielleicht auch nicht die beste Idee... :rolleyes:

Das erfordert sehr viel Mut! Denn dann muss man sich mit dem Angstgegenstand auseinandersetzen!
 
Ja, das schon, aber kann so jemand auf diese Weise wirklich vorankommen?
 
Dann also ganz klares Nein!

BGB § 833:

"(...) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn (...) der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

Wenn also ein Hund angeleint ist und niemanden belästigt haftet man nicht.
 
Na das "ankotzen" ist wohl eher darauf bezogen, dass die Situation an sich nervt.
Ich glaube kaum einer findet etwas positives daran, wenn man nur aufgrund der Rasse des HUndes anders behandelt wird ;)

so isses! ich mag den Hund sehr und warum kann man ihn nicht einfach Hund sein lassen? Hab ihn mir ja nicht ausgesucht, um mir Sprüche anhören zu müssen ;)
Ich sage gerne, was ich für einen Hund führe, aber die Blicke danach (oh, das hätte ich nicht gedacht), sind doch ätzend. Warum nicht gedacht? Was haben die denn gedacht, wie SOLCH ein Hund in der Realität wäre? :rolleyes:
 
Es gibt in Bayern ein Urteil, dass die mögliche Angst vor "Kampfhunden" eine abstrakte Gefahr begründet, weil sich Leute bei ihrem Anblick falsch verhalten könnten. Damit wurde eine Anleinpflicht (und MK-Pflicht?) begründet.
Aber Du kannst ja wohl weder straf- noch zivilrechtlich für das Handeln anderer Leute belangt werden, wenn Du einfach nur da bist. Wenn jemand vor nem mords-tätowierten Glatzkopf flüchtet kannste den ja auch nicht belangen. Solange er nicht aktiv einen Grund zur Flucht gibt.
 
Dann also ganz klares Nein!

BGB § 833:

"(...) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn (...) der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

Wenn also ein Hund angeleint ist und niemanden belästigt haftet man nicht.

Leider kannst du nicht einfach den unliebsamen Teil des Gesetzes weglassen;)
Das was nach dem "wenn" kommt, ist hierbei entscheidend:
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Das trifft auf unsere Hobbyhundehaltung nicht zu, somit findet dieser Absatz keine Anwendung! Insofern ist dies keineswegs "ein klares Nein".
 
Dann also ganz klares Nein!

BGB § 833:

"(...) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn (...) der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

Wenn also ein Hund angeleint ist und niemanden belästigt haftet man nicht.

Leider kannst du nicht einfach den unliebsamen Teil des Gesetzes weglassen;)
Das was nach dem "wenn" kommt, ist hierbei entscheidend:
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Das trifft auf unsere Hobbyhundehaltung nicht zu, somit findet dieser Absatz keine Anwendung! Insofern ist dies keineswegs "ein klares Nein".


Das ist nicht der Punkt.

Generell bist Du haftbar, auch wenn sich jemand erschreckt. Aber nicht beim puren Anblick.

Hier gilt 254, Satz 2 BGB!
 
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