Schlaue Sprüche von anderen Besitzern

gibt da so einen Passus, das nennt sich
Haftung ohne Verschulden
Haftung ohne Verschulden - Gefährdungshaftung Unsere Rechtsordnung kennt neben der Verschuldenshaftung in bestimmten Fällen eine Verantwortung für die Gefährdung anderer auch ohne eigenes Verschulden. Dazu zählt auch das „Halten von Tieren“, insb. wenn es sich um „Luxustiere“ handelt. Verantwortlich und damit schadensersatzpflichtig ist grundsätzlich der Halter des Tieres.
§ 819 BGB
Urteile, mit Aktenzeichen


ausserdem :
Ein Tierhalter, der seinen Hund frei laufen lässt, hat auch für solche Schäden einzustehen, die dadurch verursacht werden, dass sich jemand von diesem Tier bedroht fühlt, wegläuft und hierdurch einen Schaden verursacht. Dieser Schaden ist dem Hund zuzurechnen, da die Ursache des Weglaufens alleine von dem Hund ausging. Im Rahmen der Tierhalterhaftung nach §833 BGB muss daher der Hundehalter auch diesen Schaden ersetzen.
(AG Frankfurt, Az. 32 C 2314/99-4:cool:

selbst, wenn der Hund offensichtlich keine Gefahr darstellt, muss Halter zahlen :
Hundehalter, die ihren Hund vor einem Geschäft anleinen, können für Folgeschäden haftbar gemacht werden, wenn jemand vor dem Tier erschrickt.
Eine Hundebesitzerin hatte ihren Dackel vor einem Gemüseladen angebunden. Als eine Passantin sich dem Laden näherte, sprang der Hund auf und rannte bellend auf sie zu. Die Passantin wich zurück, stürzte und brach sich das Handgelenk und einen Lendenwirbel. Die Krankenkasse der Verletzten forderte 6 500 Euro Behandlungskosten von der Hundehalterin zurück.
Das Landgericht Coburg gab der Kasse recht (Az. 13 O 150/11). Der Verletzten könne keine Mitschuld gegeben werden; sie habe instinktiv gehandelt.
 
Wobei in Crabats Fall der Hund ja kurz angeleint war, also keinerlei Nachlässigkeit ihrerseits ersichtlich.
Und zudem: wenn die ältere Frau (dass sie Oma war, halte ich nicht für erwiesen ;)) tatsächlich unter den Bus gekommen wäre, wer hätte einen Kausalzusammenhang zwischen ihrem Ausflug auf die Straße und Crabat herstellen bzw. nachweisen können?
Man kann ja nicht haftbar sein, nur weil man zufällig in der Nähe ist, wenn jemand vor einen Bus fährt / läuft.
 
Dann also ganz klares Nein!

BGB § 833:

"(...) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn (...) der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

Wenn also ein Hund angeleint ist und niemanden belästigt haftet man nicht.

Leider kannst du nicht einfach den unliebsamen Teil des Gesetzes weglassen;)
Das was nach dem "wenn" kommt, ist hierbei entscheidend:
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Das trifft auf unsere Hobbyhundehaltung nicht zu, somit findet dieser Absatz keine Anwendung! Insofern ist dies keineswegs "ein klares Nein".

Ich habe nicht den unliebsamen Teil weggelassen, sondern das "und" als "oder" gelesen. Es lautete für mich also wenn das Tier der Erwerbstätigkeit dient, oder Sorgfalt bla bla beachtet wurde...

Aber mal ehrlich, ich finde es wirklich zum Kotzen, dass ich nun auch noch haftbar sein soll, nur weil jemand meinen Hund gesehen hat. Man kann sich mit seinem Hund doch gar nicht mehr vor die Tür trauen, da ist ja jeder Depp im Recht, nur mal selbst hat immer die A-Karte.
 
@sleepy

Und als echter Canophobiker bei Sonnenschein ausgerechnet in den Rheinanlagen rumbummeln, ist dann vielleicht auch nicht die beste Idee...

Ich weiß, man soll über sowas eigentlich nicht lachen, aber .....:lol::lol: tschuldigung :lol::lol::lol:

Ihr habt mir den Tag versüßt...:love:
 
Soviel zum Thema Blödsinn;)
Stimmt, die Regelung IST Blödsinn - aber es gibt sie...
 
Als mein süßer Inuk noch gelebt hat (Malamute) habe ich eine sache gefühlte 300.000 mal gehört. "Ja der muss doch den ganzen Tag raus und nur Rennen" oder (ungefragt) das ist aber ein Huskie Mix der hat ja Braune Augen ;(
 
Das ist nicht der Punkt.

Generell bist Du haftbar, auch wenn sich jemand erschreckt. Aber nicht beim puren Anblick.

Hier gilt 254, Satz 2 BGB!

Ich habe nur etwas richtig gestellt.
Zur Haftung selbst habe ich mich nicht geäußert.

Diese sehe ich in Crabats Fall auch nicht gegeben! Allerdings nicht wegen einem Mitverschulden (§ 254), sondern weil schon der § 833 BGB nicht erfüllt ist.
So auch: OLG Koblenz, Urteil vom 07.07.1997, Az.: 12 U 1312/96
Die Begründung hierzu war, dass der Fahrradfahrer sich gravierend falsch verhalten habe (schuldhafte Überreaktion) und deswegen die Mitursächlichkeit des Hundes für den Unfall vollständig zurücktritt.
Anders sähe das aus, wenn der Hund bellt (auch an der Leine oder hinter einem Zaun), sich unangeleint auf den Radfahrer zubewegt oder auch nur unangeleint aus einer Einfahrt läuft ...


Wobei in Crabats Fall der Hund ja kurz angeleint war, also keinerlei Nachlässigkeit ihrerseits ersichtlich.

Das Blöde ist aber, dass es für eine Haftung aus § 833 nicht auf eine Nachlässigkeit ankommt. Man haftet ohne Verschulden.
(Wobei Crabats "Fall" wohl wie oben dargelegt zu bewerten wäre)



Ich habe nicht den unliebsamen Teil weggelassen, sondern das "und" als "oder" gelesen. Es lautete für mich also wenn das Tier der Erwerbstätigkeit dient, oder Sorgfalt bla bla beachtet wurde...

War auch nicht als Vorwurf gedacht, sorry ;) Ich wollte das nur richtig stellen.

IgorAndersen schrieb:
Aber mal ehrlich, ich finde es wirklich zum Kotzen, dass ich nun auch noch haftbar sein soll, nur weil jemand meinen Hund gesehen hat. Man kann sich mit seinem Hund doch gar nicht mehr vor die Tür trauen, da ist ja jeder Depp im Recht, nur mal selbst hat immer die A-Karte.

Na ja, deshalb hat man ja eine Haftpflichtversicherung.
 
Diese sehe ich in Crabats Fall auch nicht gegeben! Allerdings nicht wegen einem Mitverschulden (§ 254), sondern weil schon der § 833 BGB nicht erfüllt ist.
So auch: OLG Koblenz, Urteil vom 07.07.1997, Az.: 12 U 1312/96
Die Begründung hierzu war, dass der Fahrradfahrer sich gravierend falsch verhalten habe (schuldhafte Überreaktion) und deswegen die Mitursächlichkeit des Hundes für den Unfall vollständig zurücktritt.
Anders sähe das aus, wenn der Hund bellt (auch an der Leine oder hinter einem Zaun), sich unangeleint auf den Radfahrer zubewegt oder auch nur unangeleint aus einer Einfahrt läuft ...

Das ist 254, Satz 2! ;)
 
Das Blöde ist aber, dass es für eine Haftung aus § 833 nicht auf eine Nachlässigkeit ankommt. Man haftet ohne Verschulden.
(Wobei Crabats "Fall" wohl wie oben dargelegt zu bewerten wäre)

Richtig. Aber Haftung wofür?

Für den entstandenen Schaden. Und das ist in 254 geregelt! Und da würde Satz 2 greifen.
 
Diese sehe ich in Crabats Fall auch nicht gegeben! Allerdings nicht wegen einem Mitverschulden (§ 254), sondern weil schon der § 833 BGB nicht erfüllt ist.
So auch: OLG Koblenz, Urteil vom 07.07.1997, Az.: 12 U 1312/96
Die Begründung hierzu war, dass der Fahrradfahrer sich gravierend falsch verhalten habe (schuldhafte Überreaktion) und deswegen die Mitursächlichkeit des Hundes für den Unfall vollständig zurücktritt.
Anders sähe das aus, wenn der Hund bellt (auch an der Leine oder hinter einem Zaun), sich unangeleint auf den Radfahrer zubewegt oder auch nur unangeleint aus einer Einfahrt läuft ...

Das ist 254, Satz 2! ;)

Na gut, wenn wir das so klugschei*erisch angehen wollen, kann man das durchaus so sehen. Wobei Crabats Fall noch etwas anders gelagert ist, als der von mir zitierte. Da lief der Hund frei am Fahrrad mit und bewegte sich leicht in Richtung des Radfahrers. Etwas Vergleichbares ist hier ja noch nicht einmal gegeben. Insoweit würde ich sagen, es fehlt schon an der haftungsbegründenden Kausalität, zumindest an einer nachweisbaren, aber ok, muss nicht so sein.

Aber wenn wir schon beim Klugschei*en sind:
Die Nennung von § 254 Satz 2 ist insoweit inkorrekt, als dass der § 254 aus zwei Absätzen besteht, wovon der 2. Absatz wiederum in 2 Sätze gegliedert ist .
Vorliegend wäre auch eher § 254 Absatz 1 anwendbar :p
 
Ich wollte nich klugscheissen, sondern anregen einen Blick ins Gesetz zu werfen, weil hier ganz viele Leute mit Halbwissen um sich werfen. Und das wo man heutzutage alle Infos frei zugänglich findet.

Die Korrektur Satz/Absatz sei Dir gegönnt! ;)
 
Also...ist ja nichts passiert :lol:
Aber WENN was passiert WÄRE...wärs mir erstmal wurst was im Gesetz steht, ich würde mich auf jeden Fall wehren. Kann ja nicht sein.
Wenn ein Hund nichts macht, aber sich jedenfalls irgendwie scheinbar bedrohlich verhält, auf jemanden (auch zufällig) zuläuft, bellt, oder was weiß ich...könnt ichs ja noch grade so nachvollziehen. Aber nicht, wenn ein Hund NICHTS tut, außer an kurzer Leine gradeaus zu laufen. ;) Kann ja nicht sein...
 
Aber WENN was passiert WÄRE...wärs mir erstmal wurst was im Gesetz steht, ich würde mich auf jeden Fall wehren. Kann ja nicht sein.

Ist ja auch nicht so.
Und wenn was passiert wäre, wäre es wohl auch was Endgültiges gewesen (Oma versus Bus :uhh:). Da gäbe es niemanden, der Euch belasten könnte.
 
Wobei ich hab ja keinen bösen Hund, aber anscheinend einen bösen Mann

Neulich auf der Hundewiese - ich bin grad am gehen - spricht mich eine ältere Dame an deren Hund so gerne mit meiner spielt, ob ich denn bitte mal mit ihrem Handy ein Foto von meiner Ronja machen würde - sie würde das gerne ihrem Mann zeigen und verwackelt leider die Bilder

Ich war gerade am laufen zu einem wichtigen Termin, aber mein Mann war mit Ronja noch auf der Hundewiese und so meinte ich, dass ich leider heute keine Zeit mehr habe, aber mein Mann ist noch auf der Wiese und würde das sicher für sie machen.
Meinte sie doch tatsächlich, nein nein den trau ich mich aber nicht fragen :rolleyes:

Ich schwöre der schaut gar nicht so gefährlich aus und ich finde ihn echt knuffig :love:
 
:lol::lol:

Solange Dir noch keine Nachbarin gesagt hat " Ihr Mann schaut immer so böse, aber gell er ist nicht so ?! " Ist mir passiert :uhh: Das kommt davon wenn man(n) immer die Stirn in Falten zieht :lol:
 
Mir wurde gestern gesagt "Bei Ihnen habe ich ein richtig gutes Gefühl bei der Haltung SOLCHER Hunde", "SOLCHER" extra betont.
Hmm....Kompliment und Beleidigung in einem. :lol:
Ist glaube ich vielen gar nicht so bewusst.

Anderer Wortlaut aber sinngemäß das, was mein Chef mir ständig sagt.
Er traut Kampfhunden nämlich nicht... er wurde schon dreimal von einem Hund angegriffen und alle waren Kampfhunde. Einmal musste er sich sogar auf einen Baum retten:uhh::albern:
Aber bei meinen hätte er ja da keine Bedenken....

Soll man sich da nun drüber freuen?!:verwirrt:


Ich durfte mir in meinem Einsteigerkurs auf dem Hundeplatz von einem Teilnehmer, der schon seit 30 Jahren Hunde hat, erklären lassen, dass er zwar gerne barfen würde, aber seine Frau möchte das nicht.
Der TA hätte gemeint, dass die Hunde davon aggressiver würden, und da er ja nen grauen Schäferhund hat und die ohnehin schon aggressiver seien, solle er das besser lassen.
Nun befand der HH dies (im Gegensatz zu seiner Frau) zwar als Schwachsinn, bemerkte aber in einem Halbsatz nebenbei, dass er das dann schon glauben würde, wenn man Kampfhunden nur rohes Blut geben würde.:unsicher:

Ich hab dann nur gesagt, dass Cain von nur Blut vermutlich allerhöchstens Kotzen müsste, weils ihm schlecht werden würde...:rolleyes:
 
Nun befand der HH dies (im Gegensatz zu seiner Frau) zwar als Schwachsinn, bemerkte aber in einem Halbsatz nebenbei, dass er das dann schon glauben würde, wenn man Kampfhunden nur rohes Blut geben würde.:unsicher:

Ich hab dann nur gesagt, dass Cain von nur Blut vermutlich allerhöchstens Kotzen müsste, weils ihm schlecht werden würde...:rolleyes:

Hättest ihn ja damit beruhigen können, dass Du das Blut immer vorher abkochst :albern:
 
Ich durfte mir in meinem Einsteigerkurs auf dem Hundeplatz von einem Teilnehmer, der schon seit 30 Jahren Hunde hat, erklären lassen, dass er zwar gerne barfen würde, aber seine Frau möchte das nicht.
Der TA hätte gemeint, dass die Hunde davon aggressiver würden, und da er ja nen grauen Schäferhund hat und die ohnehin schon aggressiver seien, solle er das besser lassen.
Nun befand der HH dies (im Gegensatz zu seiner Frau) zwar als Schwachsinn, bemerkte aber in einem Halbsatz nebenbei, dass er das dann schon glauben würde, wenn man Kampfhunden nur rohes Blut geben würde.:unsicher:

Was geht nur in den Köpfen mancher Leute vor? Ob die sich selbst manchmal zuhören? :gruebel: V.a. von einem, der schon derart viel Hunde"erfahrung" hat und von einem TA würde man sich doch mehr erhoffen...
 
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