Susanne78
Würden diejenigen, die es okay finden, dass der Blindenhund nicht mit darf, das auch in Ordnung finden, wenn dieser auch nicht mehr in den Supermarkt, Arzt, Kino etc. dürfte? Also praktisch nirgendwohin, wo auch sonst "normale" Hunde verboten sind.
Denn der Grund für den Ausschluss; "mögliche Angst anderer Gäste und Allergien" trifft ja auch auf all die anderen Lokalitäten zu. Und auch dort findet sich sicher eine nette Arzthelferin, die die Frau ins Wartezimmer führt oder eine Angestellte, die die Frau im Supermarkt begleitet. Wäre ja dann alles nicht so schlimm?
Hier gibt es seitens der Phillharmonie keinen besonderen Grund, warum der Hund nicht mit darf.
Also wir nehmen unsere Behindertenbegleithunde auch nicht mit zum Arzt. Man findet immer Mittel und Wege wenn man nur will. Es gibt nun einmal Bereiche, in denen tiere generell verboten sind auch nachvollziehbaren Gründen. Dann sollten andere Lösungen gefunden werden und das Konzerthaus hat sich ja auch um andere Lösungen bemüht. Insofern ist das dann doch ok.
Beim Arztbesuch könnte man beispielsweise spezielle Termine vergeben, an denen der Patient mit Hund kommen darf (außerhalb der normalen Öffnungszeiten) oder der Arzt macht bei der blinden Person Hausbesuche. Möglichkeiten gibt es viele, wenn man nur will.