Meine ganz persönlichen Erfahrungen zu dem aufgeworfenen Thema:
Die "Erfahrung" ist ca. 6 Jahre her. Ich arbeitete bei einer mittelständischen Baufirma, bei der ständig eingebrochen wurde. Nicht nur Baumateriel oder Baumaschinen geklaut wurden, auch mehrmals der Safe geleert. Unser Chef hatte die Idee mit den Wachhunden (Zwei Riesenschnauzer), die wurden auch als Wachhunde bei einem Trainer ausgebildet. Mit großen, nicht übersehbaren Warnschildern, wurde darauf hingewiesen, dass das Grundstück von zwei Hunden bewacht wird. So weit - so gut.
Die nächste Einbrecherbande wurde von den Hunden "gestellt" und natürlich hat unsere Candy auch zugebissen. Einbrecher riefen die Polizei und Krankenwagen. Helle Aufruhr. Und jetzt kommt's. Chef wurde (trotz rechtlichen Beistand) dazu verdonnert, den Einbrechern Schmerzensgeld zu zahlen, die Hunde durften nur noch gesichert das Grundstück bewachen, die Warnschilder mussten lt. OA entfernt werden. Zwei Wochen später ging die Firma in Flammen auf.
Ich kann mich noch gut an die Gerichtsverhandlung erinnern. Der "roten Faden" der Verhandlung. "Gefährliche Hunde" gehören nicht ungesichert auf das Grundstück, auch nicht zum Bewachen oder zur Verteidigung des Eigentums oder des Lebens (wir sind doch hier nicht in den USA)
Auch der Einbrecher, Mörder egal wer das Grundstück oder das Haus betritt hat das Recht auf Unversertheit.
Soweit zum Thema Wachhunde.