Naja, es ging mir jetzt nicht darum zu beurteileen ob die Halterin ne Versicherung hätte abschließen müssen - wir haben auch keine (uns hätte nämlich keine genommen) und haben auch unsere Schmerzgrenze, so leid mir das tun würde - und ich fände es nur fair wenn mein Tierarzt mir dann sagen würde, was mit meinem Tier geschieht...
Man könnte das ganze auch von der Seite aus betrachten: warum operiert der TA den Hund nicht günstiger damit die Frau ihn nicht einschläfern muss?
Sattdessen lässt er sie in dem Glauben, das Tier wäre tot und operiert es und vermittelt es weiter?
Er hätte den Hund auch operieren und bei der Frau lassen können...
Wie gesagt, wir waren ja nicht dabei und wissen nicht aus welchen Gründen sie die OP nicht zahlen konnte.
Aber es war garantiert kein Einzelfall, dass jemand seinen Tierarzt nicht zahlen kann, ich habe das selbst schon sehr oft erlebt, aber wir hätten da niemanden so verarscht...
Ich wollte auch nicht darauf hinaus, dass man so eine Versicherung abschliessen soll.
Meine Frau arbeitet bei einer Versicherung und trotzdem/darum haben wir keine.
Es ging mir nur darum, auf zu zeigen, wie unkonkret die Formulierung im Gesetz ist.
Hat er den Hund weiter vermittelt oder selbst behalten.? Bin ich jezt nicht sicher!