Hundeverordnung in Niedersachsen?

mija

10 Jahre Mitglied
Hallo an alle,
ich habe ein kleines Problem und zwar:
Diesen Samstag fahre ich mit meiner Mutter und meinen beiden Vierbeiner von Zürich nach Lüneburg.
Meine erste Frage: Bin ich wirklich so schlau, oder liegt Lüneburg gar nicht in Niedersachsen?
Dann habe ich mich im Vorfeld mal über Tante Googel versucht zu informieren, wie denn die Verordnung bezüglich SoKa's ist. Ich habe eine Hündin, bei der einfach nicht klar ist, welche Rassen sie drin hat. Laufen tut sie offiziell (In Zürich) als Boxer x Dalmatiner ;)
Ich habe aber nun seit einigen Jahren mit SoKa's zu tun und bin mir fast sicher dass sie entweder Dogo Argentino oder Staffie drin hat.
Google spuckt aber einmal aus, dass Niedersachsen keine Verordnung zum Thema "Gefährliche Hunde" hat und ein anderes Mal lese ich, dass sowiso alle Hunde immer an der Leine geführt werden müssen.

Kann mir hier jemand Info's geben, wie es denn wirklich ist?
Nicht dass ich am Ende noch in eine Falle tappe...

Vielen Dank schon mal und Grüsse aus Zürich :D
 
  • 16. Juni 2024
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Hi mija ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also als was du deinen Hund beim amt gemeldet hast, würde ich hier nicht so öffentlich schreiben! Ich hoffe für deinen Hund, das dich niemals jemand anzeigt. Weil dann hat der Hund die A-Karte gezogen. Kann immer nur den Kopf schütteln, das man seinen Hund als irgendwas Mischling anmeldet, nur um den Auflagen zu umgehen und Geld zu sparen. Zu dem anderen Thema wirst du sicherlich noch Antworten bekommen.
 
Jepp, Lüneburg ist Niedersachsen, es gibt hier lediglich keine Rasselisten, bzgl. der LHV, hier heisst es NHundG, und der Steuern kocht in NDS aber jede Kommune ihr eigenes Süppchen....

Auf jeden Fall brauchst du, im Fall einer Kontrolle, die Haltegenehmigung!!
 
Auf jeden Fall brauchst du, im Fall einer Kontrolle, die Haltegenehmigung!!

Was meinst du damit, und wie soll die denn aussehen? Oder ist das darauf bezogen, dass die TE aus dem Ausland kommt und bescheinigen können muss, dass der Hund im Ausland gehalten wird und nur vorrübergehend in Deutschland verbleibt?
 
Wenn sich die TE nicht länger als 2 Monate in NDS aufhält, reicht die Haltegenehmigung aus dem Heimatort, die bescheinigt, dass der Hund dort ordnungsgemäss angemeldet ist.
 
Öhm..was für eine Haltegenehmigung???
Ich lebe auch in NDS und weiß nix von einer Haltegenehmigung :unsicher:
Meine Racker sind Steuerlich angemeldet und das sieht man ja auch anhand der Steuermarke ;)
 
Steuermarke reicht für NDS bei einer Kontrolle, aber sie wird ja keine haben, also braucht sie etwas, dass bescheinigt, dass der Hund angemeldet ist, vlt. reicht schon eine Marke aus Zürich??
Ich würde immer auf Nummer Sicher gehen, und meine, beim OA Lüneburg beantragte Ausnahmegenehmigung mitführen, wenn ich in unbekanntes Gebiet fahre;) Und: Es ist ja ein Boxer - Dalmi - Mix, da braucht man ja sicher auch in Zürich keine Ausnahmegenehmigung zur Halteerlaubnis. Also Anmeldebescheinigung und ggf. Steuermarke mitnehmen.
 
Steuermarke reicht für NDS bei einer Kontrolle,

Ach? Meine tragen keine, ich kann das Geklimper nicht haben und habe auch in Hannover mit den Bullen nur positive Erfahrungen gemacht bezüglich der Hunde, das juckt keine Sau, ob die Marken tragen oder nicht. OA-Mitarbeiter, Bullen... die sind alle immer nur ganz heiß drauf, sich mit mir über die Hunde zu unterhalten, mal Püppchen tätscheln, mal von ihren Hunden erzählen, mal tratschen über Dokus über HSH....kein einziger wollte in all den Jahren ne Marke von mir sehen!
 
also ich komm auch aus lüneburg....nix da mit ausnahmegenehmigung.... das kratzt keinen. es gibt hier keine pauschal gefährlichen hunde. in lüneburg ist leinenzwang in der innenstadt und im moment ist brut- und setzzeit. also lass sie an der leine und das wars.
 
Ich würde immer auf Nummer Sicher gehen, und meine, beim OA Lüneburg beantragte Ausnahmegenehmigung mitführen, wenn ich in unbekanntes Gebiet fahre;)

Wozu besitzt du diese Ausnahmegenehmigung? Und was sagt sie aus, ich hab so eine noch nie gesehen und würde gern mal wissen was das ist?!
 
haltegenehmigung wäre mir auch neu. ich habe seit 10 jahren nen amstaff und damals (2000) wollten die nicht wissen was für ne rasse das ist. vor 10 tagen habe ich meinen 2. amstaff angemeldet. die frau beim amt sagte, es wäre egal was für ne rasse, das würde garnicht erfasst. ich habe direkt die marke mitbekommen (die meine beiden hunde noch nie getragen haben wegen dem blechgeräusch welches mich nervt).
beim landkreis habe ich wegen wesenstest gefragt die meinten da können die nichts mit anfangen.

eine haltegenehmigung brauchst du nur für gefährliche hunde, also auffällig gewordene hunde. meine sind nicht auffällig geworden. also sind sie weder genehmigungspflichtig noch sonst was...

haltegenehmigung in nds ist bislang nicht nötig.
 
Also als was du deinen Hund beim amt gemeldet hast, würde ich hier nicht so öffentlich schreiben! Ich hoffe für deinen Hund, das dich niemals jemand anzeigt. Weil dann hat der Hund die A-Karte gezogen. Kann immer nur den Kopf schütteln, das man seinen Hund als irgendwas Mischling anmeldet, nur um den Auflagen zu umgehen und Geld zu sparen. Zu dem anderen Thema wirst du sicherlich noch Antworten bekommen.


eeeeeehm moment mal, ich habe niemals gesagt, dass ICH sie angemeldet habe. Ich habe sie bereits so übernommen, da war sie als Boxer x Dalmatiner angemeldet. Meine Anfrage bei ANIS und die äusserung, dass ich denke, dass noch andere Rassen mitspielten, waren für sie unwihtig. Sie meinten, man könne einen Hund nicht umschreiben betreffend Rassen.
Beim Vet.Amt habe ich gesagt, ich wüsse nicht, was meine Hündin für eine Rasse ist. Sie haben sie gesehen und gemeint, wenn da steht Boxer mix, dann würde es wohl so sein.

Also nix da von wegen Umgehung der Vorschriften oder ähnliches!
Mein letzter Hund war ein reiner Am.Staff und nie wäre mir im Traum in den Sinn gekommen, ihn als etwas anderes anzugeben, als er ist.....
 
Steuremarken kriegen wir keine mehr, man kann also einem Züricher Hund nicht ansehen ob er gemeldet ist oder nicht. Ich werde dann wohl die Registrierungskarten mitnehmen und bei mir behalten, denn da sieht man ja, dass die Hunde in Zürich angemeldet sind auf meinen Namen. Das wär sicher keine falsche Idee, oder?:)
 
Was sind denn das für Registrierungskarten? Kann mir da so gar nichts drunter vorstellen...Wenn du dich dann sicherer fühlst, nimm sie mit, schad ja nichts.
 
Was sind denn das für Registrierungskarten? Kann mir da so gar nichts drunter vorstellen...Wenn du dich dann sicherer fühlst, nimm sie mit, schad ja nichts.

Das sind kleine Kärtchen im Kreditkartenformat, auf denen steht die Chipnummer, Rasse, Name des Hundes, Farbe, Geburtsdatum des Hundes und Name des/der Halter/in.
So kann ich bezeugen, dass der Hund in der Schweiz gemeldet ist und wirklich nur zu Besuch in Deutschland weilt.
 
Huhu,

also 1. erstmal des hier als Info:

Anleinpflicht
In Lüneburg generelle Leinenpflicht in sämtlichen Fußgängerzonen der Innenstadt sowie allen verkehrsberuhigten Bereichen, insbesondere in ausgewiesenen Spielstraßen. Ganzjährige Leinenpflicht besteht zudem in gekennzeichneten Natur- und Landschaftsgebieten.


Dann hab ich noch das gefunden:

§ 4 Steuerfreiheit, Steuerbefreiungen
1) Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in der Bundesrepublik oder West-Berlin versteuern.

Also ich würde dann halt an deiner Stelle diese Registrierkarte/Marke (wie auch immer:D) mitführen. Da ja dein Hund als Dalmi/Boxer Mix eingetragen ist, kann dir doch eh nüschts passieren. Hinsichtlich deiner Bedenken->Soka.
 
Im Jahr 2001 gab es auch in NDS Rasselisten, man musste beim OA beantragen, dass man den Hund halten darf, da gabs dann die rote Marke mit LG ( Lüneburg), die man mitführen musste am HB, 112 € zahlen dafür und freundlich sein ;) Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Wesenstest vorlegen, wie gesagt, 2001 in Lüneburg.....
 
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