Leinenzwang in Niedersachsen wegen Brut- und Setzzeit

Hallo,

Nicht vergessen, ich habe nie davon geredet/geschrieben einen Hund frei jagen zu lassen!:unsicher:
Wenn du dich mit Hunden, speziell mit Jagdhunderassen auskennen würdest, dann wüsstest du, was ein Hunde bzw. gerade ein Podenco macht, wenn er frei läuft, bzw. wozu er gezüchtet wurde:


Der Podenco wird im spanischen Kulturkreis für die Jagd ohne Gewehr gezüchtet, er ist also nicht Jagdgehilfe, sondern "Jagdwaffe". Daher beherrscht er alle Sequenzen der Jagd.
Normalerweise wird mit einem Rudel gejagt: ein Rüde plus mehrere Hündinnen. Die Jäger lassen die Hunde aus dem Auto oder lösen die Leine, und sofort fangen die Hunde an zu stöbern. Dabei arbeitet das Rudel perfekt zusammen. Wenn ein Hund ein Kaninchen herausdrückt, "ruft" er die anderen; ge-meinsam verfolgen und fangen sie es. Interessant dabei ist, dass es in der Regel keinen Streit um das Beutetier gibt. Sobald es einer im Maul hat, lassen die anderen davon ab. Es ist erwünscht, das die Hunde lebend bringen; der Jäger tötet die Beute selber.

Der Hund ist nun mal ein Raubtier und die Triebe, die ihn ausmachen und die bei einzelnen Rassen gezielt durch Zucht verstärkt wurden, kann man mit Erziehung nicht negieren! Gerade wenn man eine Jagdhunderasse hält, muss man sich dessen besonders bewusst sein! Und wenn der Hund keine Chance hat, einen erwachsenen Hasen oder eine Ricke zu greifen, Junghasen oder Kitze sind lange nicht so schnell und kräftig, dass sie eine Chance haben! Und dafür gibt es die Regelung, dass man Hunde in dieser Zeit in den Refugien (freie Landschaft) der sowie so schon durch Lebensraumverlust, den harten Winter, den Straßenverkehr und die Landwirtschaft gebeutelten Wildtiere an die Leine nimmt. Damit bricht man sich doch keinen Zacken aus der Krone!

:verwirrt:Was willst du mir jetzt damit sagen?

Was du über Podis schreibst ist mir durchaus bekannt!:unsicher:
Schau mal in die Threads über Antijagdtraining, was ich den Leuten da versuchte klar zu machen.:rolleyes:
Bedanke mich aber trotzdem, da es hier noch mal kurz und knapp, auch für andere gut zu verstehen steht!;)

Deshalb sind sie auch, da wo es notwendig ist, an der Leine. im Zweifelsfall an der Schleppleine!
Die Andaluz grande auch außerhalb der Brut- und Setzzeit.
Wo es notwendig ist!


Nein, ich rede nicht von unserem Ort. Ich kenne und verfolge die "(Kampf)Hunde-Diskusssion schon seit Anfang der 1990er intensiv. Diese Verbote stehen vielerorts in den Satzungen, weil sich durch die Sommerlochaktionen der Boulevardpresse eine relativ hundefeindliche Stimmung in der Bevölkerung etabliert hat. Weil das bei euch nicht so ist, oder die Behörden keine Lust auf Stress haben und nichts sagen, heißt das nicht, dass das immer erlaubt ist. Die kennen doch die Leute und wissen auch, wie sie mit denen müssen. Nur eben, wenn was passiert, ist das Geschrei wieder groß.
Und die Boulevardpresse muss man ja nicht unbedingt noch mit möglichen Stories oder verstümmelten Kitzen versorgen, damit die Stimmung noch schlechter wird.

LG

Einstimmig!;)
 
  • 14. Mai 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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P.S.

@ aboerri.es

Interessante Website übrigens!:D
Hast du immer noch Zierfische?;)

Könnte jetzt auch noch nach dem Gerichtsurteil fragen, aber da wir uns ja, im Grundsatz, einig sind - sei´s drum!:hallo:
 
Hallo,

die Freiheit des einen endet dort, wo die, des anderen beginnt. In diesem Fall endet die Freiheit den Hund jagen zu lassen in der Brut- und Setzzeit, weil dort die Freitheit derer beginnt, die auf ungestörte Aufzucht iherer Jungen angewiesen sind!

Vielleicht ist das ja bei Dir so...:verwirrt:

Meine Hunde dürfen weder während der Brut- und Setzzeit, noch ausserhalb dieser Zeit jagen. Sie dürfen es gar nicht. Punkt. An die Leine müssen sie deswegen trotzdem nicht.

Schon eine eigenartige Auffassung, davon zu reden, dass man dem Hund offenbar ausserhalb der Brut- und Setzzeit die Freiheit "gönnt", ihn jagen zu lassen, weil da ja keine Wildtiere ihre Jungen aufziehen....
 
Hallo,

die Freiheit des einen endet dort, wo die, des anderen beginnt. In diesem Fall endet die Freiheit den Hund jagen zu lassen in der Brut- und Setzzeit, weil dort die Freitheit derer beginnt, die auf ungestörte Aufzucht iherer Jungen angewiesen sind!

Vielleicht ist das ja bei Dir so...:verwirrt:

Meine Hunde dürfen weder während der Brut- und Setzzeit, noch ausserhalb dieser Zeit jagen. Sie dürfen es gar nicht. Punkt. An die Leine müssen sie deswegen trotzdem nicht.

Schon eine eigenartige Auffassung, davon zu reden, dass man dem Hund offenbar ausserhalb der Brut- und Setzzeit die Freiheit "gönnt", ihn jagen zu lassen, weil da ja keine Wildtiere ihre Jungen aufziehen....

So hab ich es noch nicht gelesen!:D
 
Ist aber die einzige Schlußfolgerung, die Sinn macht. ;)

Entweder der Hund jagt/wildert, dann gehört er an die Leine, völlig egal, ob Brut- und Setzzeit ist oder nicht.

Oder er jagt/wildert nicht, dann brauchts auch keinen Leinenzwang. Völlig egal, ob Brut- und Setzzeit ist oder nicht.
 
Hallo,

sicher gehört ein "aktiv" wildernder Hund IMMER an die Leine! Aber ein Hund, der mit der Nase am Boden über den Acker läuft oder mäuselt, jagd, auch wenn er nicht aktiv wildert. Er bleibt ein Raubtier, der Gelegenheiten zumindest untersucht (dran schnuppert) oder sie mitnimmt (Eier / Küken?). Deswegen gehört jeder Hund in dieser Zeit an die Leine. Wenn ein Hund, der nicht aktiv jagd, außerhalb dieser Zeit frei läuft, ist das kein Problem (wenn er hört), aber in dieser sensiblen Zeit gehört auch er an die Leine.

Wer kann denn seinen Hund von einem flüchtenden Hasen abrufen, der knapp vor dem Hund hochgeht? Und bis jetzt sind fast alle Hunde, die ich gesehen habe, in der Situation erst mal hinter dem Hasen (oder was auch immer) her... Die meisten Hundehalter sind an dieser Stelle hoffnungslos überfordert rufen und pfeifen (einigen ist das auch egal), und der Hund macht erst mal Party (für die meisten Hunde ist das ja mehr ein Spiel - bis sie Erfolg haben). Das sehe ich hier im Naturschutzgebiet sooo oft und das muss nicht sein! Erst recht nicht, wenn Jungtiere in den Wiesen und auf den Äckern liegen... Dann kann man seinen Vierbeiner doch in dieser Zeit an der Leine führen! Wo ist das Problem?

Liebe Grüße
 
§ 2
Wald und übrige freie Landschaft

(1) Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.

(2) Nicht zur freien Landschaft gehören
Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,
Gebäude, Hofflächen und Gärten,
Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

Weiß denn jemand hier definitiv, was der Passus " Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind" genau bedeutet? Fallen darunter tatsächlich Fuß- und Radwanderwege? Ist mit "straßengesetzlicher Regelung" die StVO gemeint?

Meiner Meinung nach sollte ein Tierfreund, dem auch der Schutz der wild lebenden Tiere ein Anliegen ist, seinen Hund in dieser kritischen Zeit angeleint lassen.
Allein schon, um den Hundehaltern, die ihm begegnen und deren Hunde nicht so gut gehorchen, kein Argument zu liefern, ihre Tiere frei laufen zu lassen (nach dem Motto: ach, der Hund da ist ja auch nicht angeleint, dann brauch ich das auch nicht zu tun).
 
Meiner Meinung nach sollte ein Tierfreund, dem auch der Schutz der wild lebenden Tiere ein Anliegen ist, seinen Hund in dieser kritischen Zeit angeleint lassen.
Allein schon, um den Hundehaltern, die ihm begegnen und deren Hunde nicht so gut gehorchen, kein Argument zu liefern, ihre Tiere frei laufen zu lassen (nach dem Motto: ach, der Hund da ist ja auch nicht angeleint, dann brauch ich das auch nicht zu tun).

Bei aller guter Absicht, meine Hunde sind auch Tiere mit Ansprüchen und Rechten!
Deshalb laufen sie, dort wo es möglich ist, auch ohne Leine.
Wollte ich jedem gerecht werden, der meint die Hunde müssten aus welchem Grund auch immer, an die Leine wären sie nur noch angeleint!:unsicher:
 
Weiß denn jemand hier definitiv, was der Passus " Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind" genau bedeutet? Fallen darunter tatsächlich Fuß- und Radwanderwege? Ist mit "straßengesetzlicher Regelung" die StVO gemeint?

Es gibt, bei Gesetzen, einige Probleme.
Sie können nie konkret genug sein, um sie direkt um zu setzen.

Das eine Problem ist, dass sich Gegebenheiten zu sehr von einander unterscheiden können.
Straße ist nicht gleich Straße und Wanderweg nicht gleich Wanderweg!
ich kann mir sogar einen Marktplatz vorstellen, bei dem die Leinenpflicht, während der Brut- und Setzzeit durchaus Sinn macht. Ob es ihn gibt?:kp:

Das nächste Problem ist, man will sie möglichst wenig ändern!
Bezöge man sich hier z.B. konkret auf die StVO und diese wird durch ein andere Gesetz abgelöst müsste man daran denken, es auch hier zu ändern.
Und es gibt und/oder kann andere Gesetze und Regelungen neben der StVO geben.
Da will man nichts vergessen, also wird diese offene Formulierung gewählt.

Ich bleibe allerdings dabei, ein Gesetz muss nachvollziehbar und sinnvoll sein, damit es von den Bürgern akzeptiert und eingehalten wird.

Da ist blindes Beharren auf abstrakten Texten und unverständlichem Amtsdeutsch eher kontraproduktiv!

Und es gibt auch hier nicht nur schwarz und weiß.
Schwarz - Ich leine meinen Hund immer und überall an, um keinen Ärger zu bekommen!
Weiß - Ich ignoriere das Gesetz, da ich es nicht verstehe und nach vollziehen kann!

Ich finde beide Lösungen nicht gut!

Grau - ich lasse den gesunden Menschenverstand walten, schaue mir die Gegebenheiten vor Ort an und entscheide dann.
Dabei baue ich natürlich darauf, das die Gemeindevertreter, die Polizei, das OA und auch die Jäger, im Fall der Brut- und Setzzeit, dies auch machen!
Klar gehe ich da ein gewisses Risiko ein und kann mich vor Gericht wieder finden. Das würde aber dazu führen, dass wieder ein Fall konkretisiert wird und für andere Rechtssicherheit geschaffen wird. Und die Urteilbegründungen sind, in der Regel, auch für die meisten nachvollziehbar.
 
unverständliches amtsdeutsch? in den von dir zitierten gesetzestexten? WO?
 
unverständliches amtsdeutsch? in den von dir zitierten gesetzestexten? WO?

Mir scheint, du hast zu oft den Ignorebutton gedrückt, sonst hättest du mitbekommen, dass es hier mehr user gibt, die mit dem reinen Text Umsetzungsprobleme haben!;)
 
Aber ein Hund, der mit der Nase am Boden über den Acker läuft oder mäuselt, jagd, auch wenn er nicht aktiv wildert.

Richtig. Deswegen dürfen meine das auch nicht. Hier gibt es weder ein Spurenverfolgen noch ein Mäusebuddeln. Wenn ich mit meinen Hunden unterwegs bin, beschäftige ICH sie (überwiegend), so dass sie keinen Grund haben, sich selber Beschäftigung zu suchen. Ausserdem hab ich keine Lust drauf, dass mir mein Hund vor der Nase abgeknallt wird, weil eben dieses mit der Nase überm Ackerboden laufen bereits als "Wildern" zählt. :unsicher:

aber in dieser sensiblen Zeit gehört auch er an die Leine.

Wieso?

Wer kann denn seinen Hund von einem flüchtenden Hasen abrufen, der knapp vor dem Hund hochgeht?

Ich. Schon zigmal passiert. Das ist keine Angeberei, das ist einfach Fakt.

robert catman schrieb:
Allein schon, um den Hundehaltern, die ihm begegnen und deren Hunde nicht so gut gehorchen, kein Argument zu liefern, ihre Tiere frei laufen zu lassen (nach dem Motto: ach, der Hund da ist ja auch nicht angeleint, dann brauch ich das auch nicht zu tun).

Sorry, aber ich mache es doch nicht zu MEINEM Problem, wenn anderer Leute Hunde nicht hören? Soweit kommt´s noch.

Podifan schrieb:
Wollte ich jedem gerecht werden, der meint die Hunde müssten aus welchem Grund auch immer, an die Leine wären sie nur noch angeleint!

Eben. Der Eine hat nen notorischen Raufer, der deswegen an der Leine bleiben muß. Um Nachahmung zu verhindern, bleiben meine deswegen auch an der Leine? Der nächste hat einen Hund, der sich nen feuchten Kehricht für Herrchen´s "Hier" interessiert - also müssen MEINE Hunde auch an der Leine bleiben? Der dritte hat ne läufige Hündin... usw. usw....

Es muß jeder selber wissen, ob er es verantworten kann, seinen Hund abzuleinen. Den Schuh, dass ANDERE Schuld sind, wenn jemand seinen unerzogenen Hund ableint, zieh ich mir sicher nicht an!
 
jetzt gehts los...hovi muss sich auch nicht an geschwindigkeitsbegrenzungen halten, die ja nur eigenführt wurden, weil ANDERE zu schnell fahren...
wenn alle so denken würden, hätten wir in deutschland anarchie, und DAS ist alles andere als ein wünschenswerter zustand...
 
jetzt gehts los...hovi muss sich auch nicht an geschwindigkeitsbegrenzungen halten, die ja nur eigenführt wurden, weil ANDERE zu schnell fahren...
wenn alle so denken würden, hätten wir in deutschland anarchie, und DAS ist alles andere als ein wünschenswerter zustand...

Daya, wo halte ich mich nicht an bestehende Gesetze/Verordnungen?

Bitte nenne mir das Gesetz / die VO und den zugehörigen Paragraphen, wenn Du mir schon Gesetzesbruch unterstellst.

Ich sollte wohl am besten auch die PNs nicht mehr lesen, die DICH betreffen, aber bei Verleumdung möchte ich von Dir hier
a) eine Antwort oder
b) eine Entschuldigung
 
Ich warte, daya....

Allerdings würde es zu Deinem restlichen Verhalten hier im Forum passen, wenn Du hier einfach nicht antwortest und Deine üble Nachrede hier im Raum stehen läßt. Darin bist Du ja gut, und die Mods haben Dir ja zwischenzeitlich Narrenfreiheit verpasst.
 
Daya, falls Du meine Frage intellektuell nicht erfasst haben solltest, ich wiederhole sie gern nochmal:

Daya, wo halte ich mich nicht an bestehende Gesetze/Verordnungen?

Bitte nenne mir das Gesetz / die VO und den zugehörigen Paragraphen, wenn Du mir schon Gesetzesbruch unterstellst.

Täte Deiner ohnehin schwer angekratzten Glaubwürdigkeit gut, wenn Du den Mumm hättest, zu antworten.
 
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