Ich verstehe eines nicht, vielleicht erklärt es mir ja jemand....
1. Die Gefährlichkeit eines Hundes ist nicht an der Rasse festzumachen. Soweit so gut.
2. Nun gibt es die Stimmen die sagen "Der DSH muss auf die Liste!" Als Argument wird angegeben, das die Liste nur über diesen Weg zu kippen ist. Naja, ebenfalls soweit so gut.
ABER... mit welchem ARGUMENT soll denn nun "offiziell" der DSH auf die Liste? Wegen seiner Gefährlichkeit? Dann argumentiert ihr doch ganz klar gegen Aussage 1.?
Kriege ich nicht geregelt, sorry....
die meißten die selbst hundehalter sind und sich mit dem lebewesen hund beschäftigen sowie die, die jahrelang einen hund hatten sowie die, die sich professionell mit hunden beschäftigen(vielleicht nicht gerade die beiden mädels von hundewelten) wissen, dass die gefährlichkeit eines hundes nicht an der rasse festzumachen ist.
haltung, erziehung, sozialisierung und der allgemeine umgang mit dem hund, spielen eine bzw. die wichtigste rolle. der hund ist das, was der mensch aus ihm macht.
zu dieser einsicht sind die politiker in niedersachsen und thüringen gekommen, unterstützt von renomierten kynologen und anderen wissenschaftlichen erkenntnissen sowie unzähliger studien. und daraus geht eindeutig hervor, dass der hund eben nicht aufgrund seiner rasse potentiell und unwiderlegbar ,,gefährlich,, ist.
in niedersachsen und in thüringen, ist nun ein pitbull,amstaff,dalmatiner,yorki,westi,schäferhund oder sonstwas für eine rasse, in erster linie ein hund wie alle anderen eben auch. ist einer dieser hunde egal welcher rasse ..auffällig, wird dieser vorgang individuell bearbeitet und eingestuft. das ist fair, das ist gerecht und vor allem logisch, denn jeder hund egal welcher rasse kann in gewissen situatiuonen einen menschen beißen und verletzen oder im schlimmsten falle sogar töten. nun werden einige wieder unken und sagen; ja aber so ein kleiner fiffi wie yorki oder dackel, können doch keinen menschen töten. irrtum, auch ein dackel hat bereits einen menschen getötet.
nun haben wir aber neben niedersachsen und thüringen noch 14 weitere bundesländer, in denen alles unterschiedliche landeshundeverordnungen existieren. in allen 14 bundesländern( bis auf nrw mit dieser niedlichen 40/20 regelung) steht der schäferhund auf keiner liste.
die gründe dafür sind hinlänglich bekannt auch wenn sie in diesem fred ,,bestritten,,werden.
und es wird auch niemend daran zweifeln(ausnahme helki und ein paar andere), dass der schäferhund jemals und egal welche vorfälle noch passieren werden auf irgendeiner liste stehen wird.
würde nun in welcher form auch immer gefordert werden, den schäferhund aufgrund von fakten wie z.b. getürkte beißstatistiken, unter den teppich gekehrte beißvorfälle, erheblich mehr verletze, schwer verletzte sowie tote auf die liste zu setzen, würde eine diskussion in der bevölkerung sowie der politik und insbesondere der schäferhundhalter selbst ins rollen kommen und es würden natürlich aussagen von schäferhundhaltern sowie dem sv und insbesondere von politikern gemacht werden, dass ein hund nicht aufgrund seiner rasse ,,gefährlich,, ist. wie denn sonst, sollen politiker dem ,,ottonormalverbraucher,, gegenüber erklären, dass schäferhunde die bei behörden wie polizei,zoll sowie der hunderettungsstaffel des roten kreuzes im einsatz sind ,,gefährlich,, sind.
selbstverständlich würde die politik sowie andere betroffene auf die barrikaden gehen, um die ,,gefährlichkeit,, des schäferhundes zu entschärfen indem gesagt werden würde; es kommt auf die ausbildung, die haltung, die sozialisierung und den allgemeinen umgang mit dem hund an. keine hund ist aufgrund seiner rasse gefährlich.
und was dann von seiten der politik für den schäferhund gilt, muß zwangsläufig auch für alle anderen rassen gelten.
es ist also in erster linie, eine provokative forderung die unter umständen zum gewünschten erfolg führen könnte.
pommel hat das in einem anderen fred mal sehr schön um bzw. beschrieben und ich denke, dass pommel eine der wenigen ist, die begriffen hat worum es geht.auch wenn sie meine gedankengänge in dieser sache ablehnt bzw. nicht nachvollziehen kann.