... lasst Euch doch nicht für dumm vekaufen...
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3 Erlaubnispflicht für das Halten von Kampfhunden
(1) Das Halten eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, soweit das Bundesrecht nichts anderes vorschreibt.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist (...)
Ein berechtigtes Interesse erwirbt nur, wer einen Hund aus dem Tierheim / Tierschutzverein übernimmt. Private Übernahme gehört nicht dazu.
§ 5 Zucht und Ausbildung
(1) Kampfhunde im Sinne von § 1 dürfen nicht gezüchtet oder gekreuzt werden; sie dürfen auch nicht zur Vermehrung verwendet werden. Kampfhunde sind dauerhaft unfruchtbar zu machen; der Nachweis ist der Ortspolizeibehörde vorzulegen.
Quelle: Hund und Halter ( )[/URL]
weil ich nebenbei noch ein sehr erfolgreiches Unternehmen führe
...
Ich hab mich damals hier angemeldet weil ich dachte, man stößt hier auf gleichgesinnte Menschen, die diese Hunderasse gewählt haben und die mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben, anstatt die Halter eines Dackels oder Schäferhundes. ...
Ich melde mich auch deshalb erst jetzt, weil ich nebenbei noch ein sehr erfolgreiches Unternehmen führe, mein Hund immer Älter wird und nicht den ganzen Tag Zeit habe, wie einige andere hier, die den ganzen Tag vor dem Rechner verbringen. ....
... So landen die Hunde keineswegs in irgendeinem Tierheim oder sonstwo, dass würde ich selbst NIE zulassen!
FAZIT: Hätte ein bißchen mehr Hilfe, Mut und Toleranz erwartet. Zudem da wir in Baden-Württemberg leben, es sich nicht als Problem darstellt, diese Rasse zu züchten!