Wichtige Fragen zur Haltung meines Staffie Welpen

  • 10. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Minador ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 25 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Dafür ist hier unter Rechtliches aber nicht der richtige Ort, erstell dazu bitte ein extra Thema im richtigen Unterforum.

Wenn ich mich richtig erinnere, gab es dazu sogar schon mal einen Thread, nutz mal die Suche.

Im Übigen gibt es auch Staffbulls im Tierschutz, allerdings kaum Welpen.
 
mich mal wieder in die nesseln setze... man kann es natürlich nicht pauschalisieren, aber von der grundtendenz kenne ich sie als aktiver, hibbeliger, weniger schutztrieb, weniger bis gar nicht territorial, noch menschenbezogener, jeder fremde ist gleich der beste freund, super mit kindern, sensible weicheier etc.

ausnahmen bestätigen die regel - aber das sind nun die unterschiede die ich in den vergangenen jahren beobachtet und erlebt habe.

wenn du einen hund haben möchtest, der bellt wenn draussen jemand ums haus läuft, dann hole dir keinen staffbull... :albern:

Im Übigen gibt es auch Staffbulls im Tierschutz, allerdings kaum Welpen.

aber auch sehr selten und in den wenigsten fällen sind es echte staffbulls, was beim rechtlichen in bw wieder relevant wird. :)
 
sehr viele tierheime schreiben staffordshire bullterrier, meinen damit aber amstaff-bullterriermixe... daher taucht er oft auf tierheimseiten auf, ist aber in den meisten fällen gar keiner.

der englische staffordshire bullterrier (umgangssprachlich als staffbull bezeichnet) ist eine eigenständige rasse. es ist kein mix aus bullterrier und amstaff!

 
tschuldigung marion - aber eigentlich hat es ja schon so ziemlich viel mit rechtlichem zu tun...?!
meinst du echt nicht?

diese diskussion werden noch mehr leute aus bw führen, weil sie es nicht wissen...

naja, ich bin schon still!
 
Der Thread-Titel is eh ein Witz. :eg:

Hier gehts doch rein um Tips wie man VOs umgehen kann. :sauer:
 
Es wäre theoretisch eine Möglichkeit dem Hund einen Lebenslange Leinen/Maulkorbzwang zu ersparen. Und kein Vermieter meckert rum

Wenn der Vermieter ein Problem mit der Optik eines Hundes hat, dann ist es völligst wurscht ob Staff, Staffbull, Pitbull, Alano, Cane Corso, Boerboel, American Bulldog oder sonst was.
Er muß diesen Hund nicht dulden.
Du aber brauchst die schriftliche Vermietergenehmigung zur Hundehaltung bzw. zur Kampfhundehaltung, das ist der springende Punkt.

Im übrigen hat auch ein AmStaff nach bestandenem Wesenstest keinen Maulkorbzwang.
 
Der Thread-Titel is eh ein Witz. :eg:

Hier gehts doch rein um Tips wie man VOs umgehen kann. :sauer:

Sehe ich auch so.
Da will einer wissen, wie er beschei.ßen kann, sonst nix.
....und das mal wieder auf Kosten des Hundes....gibt ja nicht schon genug Beschlagnahmungen wegen solchen Hirnis.
 
fast schlimmer finde ich, daß er von einigen Usern hier diese Tips auch bekommen hat!
 
Also erstmal vorweg, von einem Hobbyzüchter der ohne Papiere züchtet würde ich mir keine Welpen holen. Sowas ist nicht unterstützenswert. Und auch zu verurteilen.
Schau mal auf die Seite von Pit, Staff und Co. die haben auch immer viele Welpen alles Beschlagnahmungen weil ihre Besitzer dachten sie könnten schlauer als das Ordnungsamt oder ihr Vermieter sein.

In Bawü gelten die Rassen American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier sowie der Bullterrier ab dem 6. Lebensmonat als gefährlich und somit als genehmigungspflichtig.
Das heißt wenn dein Hund 6 Monate alt ist brauchst für die weitere Haltung eine Genehmingung vom zuständigen Ordnungsamt. Dies muss schriftl. beantragt werden.
Allerdings benötigst du dafür das in der Verordnung erwähnte berechtigte Interesse. Dafür reicht aber nicht aus dass du diese Rasse toll findest und unbedingt haben willst. Auch die Begründungen dass nur diese Rasse deine Anforderungen an einen Hund erfüllen reicht nicht aus.
Man schafft es theoretisch und praktisch nicht, dem Ordnungsamt ein berechtigtes Interesse vorzuweisen. Es wird so gut wie nichts anerkannt.
Also ergibt sich daraus das gefährliche Hunde (also Amstaff, Pitbull und Bullterrier ab dem 6. Lebensmonat) nicht genehmigt werden von den Ordnungsämtern.

Umgehen kann man diese Bürokratie nur damit indem man den Hund sobald man ihn hat beim Steueramt zur Hundesteuer meldet und gleichzeitig beim Ordnungsamt zum Wesenstest (den der Hund ab dem 6.Lebensmonat in BaWü machen kann, Quasi ein Welpenwesenstest den in der Regel alle Hunde bestehen. Ab dem 15.-18. Lebensmonat muss der Hund einen zweiten WT absolvieren da der erste nicht Aussagekräftig genug ist für das restliche Hundeleben). Wenn du deinen Hund zum Wesenstest anmeldest dann darf dir das Ordnungsamt diesen nicht verwehren. Und bis zum ersten Wesenstest gilt der Hund dann vorläufig als genehmigt.
Aber all das kann mit großen Schwierigkeiten verbunden sein. Es kann dir passieren dass sich das Ordnungsamt quer stellen wird.
Und mit dem ersten Test den in der Regel alle jungen Hunde bestehen ist es nicht getan. Ein halbes Jahr später müsst ihr nochmal hin.
Und diese Test kosten auch Geld. In der Regel so 120 Euro.

Die Hundesteuer kann bis zu 1000 Euro im Jahr betragen. Da würde ich mich in Eurer Gemeinde vorher informieren.
Manche Gemeinden verlangen nach bestehen des Wesensteste nur noch den normalen Steuersatz wie für alle anderen Hunde. Aber viele machen dies nicht und besteuern den Hund dennoch als gefährlichen Hund.

Nach dem bestandenem Wesenstest hat der Hund keinen Maulkorbzwang mehr. Leinenzwang besteht weiterhin. Man kann eine Leinenbefreiung beantragen. Wenn man dafür eine bestandene Begleithundeprüfungen oder einen Team Test vorweisen kann ist dies nur vorteilhaft.


Ihr könnt auch gerne zu unserer Demo am 28.08.2010 in Stuttgart auf dem Schlossplatz kommen. da demonstrieren wir gegen die Kampfhundeverordnung BaWü.
Hier könnt ihr euch auch Infos einholen.
Weitere Info auf der Homepage in meiner Signatur.
 
@Christy ich mein ua den tollen Ratschlag, dem Vermieter die Rasse zu verschweigen. resp die Bestätigung durch den Hinweis auf Gerichtsurteile, die Idee kam ja vom te selbst. Ich mein nicht mal, daß diese Tips als solche gemeint sind, sondern daß man in meinen augen in die falsche richtung denkt. (ich mein wieder nur einige User). Reichen nicht Tips aus, wie man es richtig macht? sichere seite und so...
 
@Christy ich mein ua den tollen Ratschlag, dem Vermieter die Rasse zu verschweigen. resp die Bestätigung durch den Hinweis auf Gerichtsurteile, die Idee kam ja vom te selbst. Ich mein nicht mal, daß diese Tips als solche gemeint sind, sondern daß man in meinen augen in die falsche richtung denkt. (ich mein wieder nur einige User). Reichen nicht Tips aus, wie man es richtig macht? sichere seite und so...

Da hast Du Recht... und ich hoffe jetzt einfach mal das der TE schlau genug ist das zu merken...... (auch wenn ich meine Zweifel habe....)
 
dann sind wir schon zu zweit, die einzig richtige Antwort auf diese hätte-wäre-wenn-fragen wäre NEIN gewesen, geht nicht, anstatt jemandem der eh dumme Ideen hat auch noch darin zu unterstützen.
 
@Christy ich mein ua den tollen Ratschlag, dem Vermieter die Rasse zu verschweigen. resp die Bestätigung durch den Hinweis auf Gerichtsurteile, die Idee kam ja vom te selbst. Ich mein nicht mal, daß diese Tips als solche gemeint sind, sondern daß man in meinen augen in die falsche richtung denkt. (ich mein wieder nur einige User). Reichen nicht Tips aus, wie man es richtig macht? sichere seite und so...

Ohmaaaan :rolleyes:

Ich kann im Grunde dazu nur sagen, daß wenn ich der Meinung bin ich müsse nun einem Vermieter die Rasse verheimlichen oder nicht selbstständig auf die Rasse hinweisen , ich das selbst schuld bin wenn ich die Kündigung des Wohnraums bekomme.
Dann liegt es alleine an mir wie ich damit umgehe. Entweder ich klage ich gegen die Ungleichbehandlung mit dem Risiko den Prozess auch zu verlieren, oder ich ziehe freiwillig aus weil mir mein Hund mehr wert ist als die tollste Wohnung.
Nicht jeder der eine Wohnung gekündigt bekommt gibt deswegen auch gleich seinen Hund ab oder bekäme ihn gar deswegen von Amtswegen eingezogen. Die Verantwortung habe ich aber dann wenn ich so agiere auch zu tragen. Und zwar zum Wohl des Hundes...
 
und weil alle Sokabesitzer so denken, sitzen auch so viele im TH. Sorry, DU magst verantwortungsbewußt sein, DU würdest deinen Hund nicht deswegen abschieben, aber wieviele Hunde sitzen wegen so einem Scheix hinter Gitter? oder man findet einfach keine neue Wohnung mit Kampfi...

ich könnte es mir übrigens auch nicht leisten zu klagen, entweder bin ich zu arm oder nicht arm genug, ich kann mir keinen anwalt leisten, deswegen geh ich lieber auf nummer sicher.
 
und weil alle Sokabesitzer so denken, sitzen auch so viele im TH. Sorry, DU magst verantwortungsbewußt sein, DU würdest deinen Hund nicht deswegen abschieben, aber wieviele Hunde sitzen wegen so einem Scheix hinter Gitter? oder man findet einfach keine neue Wohnung mit Kampfi...

ich könnte es mir übrigens auch nicht leisten zu klagen, entweder bin ich zu arm oder nicht arm genug, ich kann mir keinen anwalt leisten, deswegen geh ich lieber auf nummer sicher.

weil es bei dir so ist, muss es nicht zwingend bei jedem anderen auch so sein.Und ja, es sitzen Hunde wegen sowas hinter Gittern. Und wenn ich sowas mache sollte ich mir über die Konsequenzen verdammt nochmal im Klaren sein.Und nein - ich würde meinen Hund nicht wegen sowas abschieben. Aber ich bin sicherlich nicht die einzigste die so denkt.
So ne tolle wohnung gibts nämlich garnicht das ich auch nur einen meiner Hunde abgeben würde. Dann würde ich eben im Wohnwagen hausen oder sonstwas machen.Prozesse - egal in welcher Richtuung - kann man nur gewinnen wenn man was riskiert. Wer das nicht tun will oder kann der soll meineetwegen ja auch gerne auf Nummer Sicher gehen. Aber wer nicht kämpft der hat schon verloren..
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Wichtige Fragen zur Haltung meines Staffie Welpen“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

New_Staffi16
Ist das der Hund auf dem Profilbild? Der hat diesem Bild(!) nach eine Schnauzenlänge wie ein Dobermann, was ich bei der Rasse noch nie gesehen habe. Hast du denn irgendwelche Unterlagen zur Herkunft des Hundes?
Antworten
8
Aufrufe
1K
matty
Alena
die frage kannste dir selbst beantworten, oder? ;) :D ich mag die barbets ja so gern. :love: danke für den link. ;) @alena: schön, dass du den kleinen aufwachsen sehen kannst und das auch die mama des kleinen so ein netter hund ist. ich wünsche euch alles gute. ich würde mich freuen...
Antworten
74
Aufrufe
6K
Bine1976
Silke2
Hi Silke, gesetzt den Fall, in einem bestimmten Bundesland steht Rasse XYZ auf Liste 2 (also was anderes als die 4 Bundeslistenrassen) dann könntest du den Hund zunächst nach Niedersachsen zu einem hudnefreundlichen Menschen mitbringen. Gesetzt den Fall, der vorhanden Hund in Niedersachsen...
Antworten
8
Aufrufe
807
Andreas
Andreas
B
Becko ist wieder da! Er war eines morgens einfach im „HuPo“ des Tierheims, einem extra für nächtliche Polizeieinsätze eingerichteten Raum für Fund- und Verwahrtiere, nachdem die Polizei ihn zum zweiten Mal in München sichergestellt hatte. Becko ist wohlauf und wird jetzt so schnell wie möglich...
Antworten
146
Aufrufe
11K
Grazi
Zurück
Oben Unten