@Akira2000,
was bezüglich des Unfalls mit der 3 jahrigen Marie-Luise Dietrich wieder mal unter den Tisch gefallen ist:
Hätten Thüringer Behörden vernünftig zusammengearbeitet, wäre eine Beißattacke von zwei Hunden auf ein Kind vermeidbar gewesen. So aber konnte auch mit der Gefahrenhundeverordnung nicht verhindert werden, dass ein dreijähriges Mädchen in Gräfentonna schwer verletzt wurde.
Die mit 20 Bissen schwer verletzte Marie-Luise ist immer noch im Krankenhaus. Die Klinik hält sich zurück mit Angaben über den Zustand des dreijährigen Kindes, das tagelang im Koma lag. Die Hunde wurden eingeschläfert. Das Jugendamt wurde noch nicht aktiv.
Das Mädchen war Ende März zu Hause in Gräfentonna auf dem Hof von zwei Hunden angefallen und gebissen worden. Die Attacke geschah nur wenige Tage, ehe Hundehalter Marco L. in Gotha vor Gericht erscheinen sollte. Das Mädchen war das Kind seiner Lebensgefährtin.
Der 36-jährige Marco L. ist wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Sein Rottweiler soll bereits am 31. Mai und am 18. Juli des Vorjahres zwei Menschen gebissen haben, wird ihm vorgeworfen. Das Tier ist einer der beiden Hunde, die das Mädchen anfielen. Die Verhandlung über diese Bisse wurde auf Juni verlegt.
Allein deshalb hätte es nicht dazu kommen dürfen, dass der Rottweiler erneut einen Menschen anfällt. Die Thüringer Gefahrenhundeverordnung gibt Behörden bei aggressiv wirkenden Tieren Möglichkeiten, deren Haltung zu unterbinden. Dazu zählen auch Hunde, die durch Beißen auffallen. Nur wusste die Veterinärbehörde des Kreises Gotha nichts von den beiden Beißattacken des Rottweilers. Es gibt keine Regelung, wer wen in einem solchen Fall zu informieren hat. Zwei Tage nach dem jüngsten Angriff hatte sich das Veterinäramt völlig überrascht gezeigt, dass gegen den Hundehalter sogar eine Anklage vorliegt. Das Innenministerium reagierte noch gestern ahnungslos. Der Experte für Hundefragen sei nicht da, so ein Sprecher. Daher blieb die Frage offen, warum zwar Polizei und Staatsanwaltschaft gegen den Hundebesitzer ermittelten, die Veterinärbehörden davon aber nichts wussten, um die Gefährlichkeit des Tieres beurteilen und handeln zu können.
Richtig sauer darüber ist Stephan Müller, Chef der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe. Er versuchte seit langem, gegen die Hunde auf dem Hof vorzugehen. Ohne Erfolg. Denn eine Staffordshire-Hündin war damals öfter über eine Grundstücksmauer auf den Spielplatz des benachbarten Kindergartens gelangt. Müller hatte nur erreicht, dass die Grundstücksumzäunung erhöht wurde. Die Hündin verschwand vorigen Herbst plötzlich vom Hof.
Der Hundebesitzer seinerseits zeigte Müller wegen Hausfriedensbruchs an, und inzwischen erhielten das Personal und der Träger des Kindergartens ebenfalls Anzeigen von ihm.
Auch das Veterinäramt blieb erfolglos. Dort wusste ja niemand von den Bissen. Vorigen September war im Beisein des Amtstiersarztes das Grundstück kontrolliert worden. Es gab Tierschutzauflagen. Im Februar 2004 wurde Mitarbeitern des Amtes zur Nachkontrolle der Zutritt zum Hof verwehrt.
Das hatten die Behörden wohl akzeptiert. Danach gab es offenbar keine weiteren Bemühungen der Ämter, die bekanntermaßen gefährliche Hundehaltung neben einem Kindergarten in Gräfentonna zu unterbinden.
Die Mitverantwortung dafür, dass vor drei Wochen genau auf diesem Hof zwei Hunde ein dreijähriges Mädchen schwer verletzten, will natürlich auch niemand übernehmen.
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