Eventuelle Untersagung der Haltung - besondere Umstände

Ach Leute,ich hab mir das jetzt so mal durchgelesen.Vom gesetzlichen her kann ich leider nix dazu aussagen.
Aber vom menschlichen her:Genau so eine Frage hätte auch von mir kommen können.
Damit meine ich,eine Antwort bekommen,auf eine Lebenslage,die mir Sorgen macht und ich halt eine Hilfestellung suche.
Ihr wißt genau wie ich,daß in unserem Staat Straftaten je nach Richterqualität gerichtet wird.
Wenn das "hohe Tier" betrügt,ist es was anderes,wie wenn ein "Normalo" betrügt.
Nicht falsch verstehen - Betrug ist Betrug und muß bestraft werden.Ihr solltet euch nicht an den 3 Jahren stören.Das ist auch wieder Richtersache.Ich toleriere keine Straftaten.Wenn man solches tut,muß man auch die Konsequenzen tragen.
Ich bin jetzt 55 und hab vieles im Leben er- und gelebt.Und wie viele haben gesagt:DAS würd ich nie tun.Hmm- und wie viele haben dann aber,aus welchen Gründen auch immer,was ganz anderes getan.
Mir geht es hier einfach darum,daß die TE einfach fertig ist,ihrem Freund helfen will und deswegen hier ihr Leben z.T. offen gelegt hat.Ist nicht jedermanns Sache,aber sie braucht halt Hilfe und gibt deswegen Erklärungen.
Ich glaube auch,daß die Antworten,die hier kamen,zum größten Teil als Hilfe gegeben wurden.Aber ein bisschen wurde auch an der Menschlichkeit rumgemäkelt.
Ich jedenfalls wünschte,die beiden kriegen alles in den Griff und dürfen ihre Hunde behalten.Ich drücke die Daumen dafür.
So,und wenn ihr nun meinen Beitrag gelesen habt,werdet ihr merken,wie einfach ich gestrickt bin und das so eine Frage tatsächlich von mir hätte kommen können,gelle
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi engel54 ... hast du hier schon mal geguckt?
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ich denke nicht, dass man das recht hier hat personen derart zu "analysieren" und demontieren.

es ging um eine konkrete fragestellung: wenn man das möchte (und kann !!) antwortet man darauf, wenn nicht, läßt man es sein.

"rührselig" ist ja eine ganz subjektive empfindung, - somit habe ich - für mein teil - hier schon wesentlich rührseligere geschichten gelesen.
- außerdem, was ist letztendlich daran falsch, -wäre es dann so? - auch dieses thema hat , wie die meisten hier diskutierten, ganz viel mit emotionen zu tun.

lg barbara:hallo:

ich analysiere bestimmt keine person; denn dann hätte ich mich gefragt, warum die angaben nicht stimmen. ich habe versucht die frage zu beatworten, hierzu ist es zwingend erfrodelrich, sich die wichtigen infos zu selektieren. wenn dabei jedoch unstimmigkeiten auftreten, dann kann ich mich auf das rührselige drumherum stürzen und die unstimmigkeiten vergessen oder eben auf jene hinweisen.

bei beantwortung der konkreten frage ist jedoch nur ersteres bedeutsam.

noch mal deutlich, mich interessieren der halter und die autorin persönlich nicht wirklich sehr. nicht aus boshaftigkeit oder ignoranz, sondern weil ich sie nicht kenne. auch urteile ich nicht über den versuch oder die theorie der resozialisierung oder die auswirkungen eines krankheitsbildes. meine beiträge hier beziehen sich ausdrücklich nur auf das für die frage relevante merkmal der zuverlässigkeit.

pete
 
Ihr wißt genau wie ich,daß in unserem Staat Straftaten je nach Richterqualität gerichtet wird.
Wenn das "hohe Tier" betrügt,ist es was anderes,wie wenn ein "Normalo" betrügt.

Also, man kann unserem Rechtsstaat wirklich so Einiges vorwerfen und es liegt Etliches im Argen.

Aber EINES sicher nicht: Dass Täter zu hart bestraft würden. Und schon gar nicht dann, wenn irgendein Gutachter ihnen irgendeine psychische Krankheit bescheinigt, die sich auch nur annähernd auf die Schuldfähigkeit auswirken könnte. Mir ist durchaus klar, dass verurteilte Straftäter das ganz anders sehen.

M. E. gibt dieser Thread keinerlei Anhaltspunkte dafür her, wie es um die Zuverlässigkeit der besagten Person tatsächlich bestellt ist. Die TE ist aus verständlichen und nachvollziehbaren Gründen "parteiisch" und wird -Offenheit hin oder her- zugunsten ihres Freundes berichten. Wie also soll irgendjemand hier in der Lage sein, irgendeine Prognose darüber zu treffen, zu welchen Ergebnissen Ämter, Ärzte und Anwälte im vorliegenden Fall kommen werden?
 
Wende dich mit deiner Geschichte bitte an Rechtsanwalt Weidemann.
Er kann euch kompetent helfen.
Adresse hier:
 
also mit welch absoluter dreistigkeit hier manche menschen verurteilt werden finde ich mehr als unverschämt! pete wenn du nichts produktives bezüglich ihrer frage beizutragen hast, halte dich doch einfach zurück. und das absurde ist noch, dass du erst sehr provokant schreibst und dich dann über eine sachliche zurechtweisung ihrerseits wunderst!?

@angidia lass dich nicht entmutigen und melde dich bei der adresse, die dir midivi schon verlinkt hat.
das sind super rechtsanwälte und die erste adresse für solche fälle!
ich drück euch die daumen. und halte uns ruhig auf dem laufenden.
 
Es gibt Themen, aus meiner Sicht, die sich nur partiell für eine Forumsdiskussion eignen.
Aber zu der eigentlichen Frage ob ein Ordnungsamt in NRW so handeln kann, und was da noch kommen kann, da denke ich kann man drüber schreiben.

Eine Beschwerde eines Bürgers ist bei dem Hundegesetz in NRW ein gewichtiger Punkt.
Es ermöglicht - und in vielen Fällen wird dies dann sehr restriktiv gehandhabt - den kompletten Apparat anzuschmeißen. Das Versäumnis der Anmeldepflicht ist dabei zudem belastend.

Das Ordnungsamt kann - gleich wie man Vorfälle selbst gewichtet und wertet - nach eigenem Ermessen innerhalb eines sehr weiten Rahmen einer völlig unpräzisen Regelung agieren. Dies kann von Auflagen bis zur Untersagung der Hundehaltung gehen.

Der hier verlinkte Anwaltsweg ist einer, nur sollte man auch etwas weiter denken und die Befindlichkeiten der Mitarbeiter von Ordnungämtern berücksichtigen. Die bekommen die Beschäftigung mit solchen Fällen zum einen bezahlt, während man selbst Kosten hat.
Wesentlicher ist aber der eventuell - je nach Persönlichkeit des Beamten/in - der geweckte "Ehrgeiz" seine Position durchzusetzen.

Da die Möglichkeiten des Gesetzes, sowie der begleitenden Verordnungen und Erlasse in NRW sehr umfangreich sind, sollte man eventuell einmal ein freundliches und persönliches Gespräch mit der Behörde und auch der Beschwerdeführenden Nachbarin erwägen.

Denn es könnte ja auch noch die Rassezugehörigkeit des Boxers, seine Papiere (sind zum Beispiel keine vorhanden, oder die Ahnentafel nicht von einer der wenigen "anerkannten" Vereine ausgestellt, droht eine Einstufung als Alano und somit Liste 2, was die Sache extrem erschwert) überprüft werden.

Aus meiner Erfahrung heraus, erst Recht wenn man einige Anlässe zu bestimmten Reaktionen bietet, ist der Versuch des Gespräches, der persönlichen Erklärung gegenüber dem Ordnungsamt zuerst die beste Wahl. Denn hier kann sich dann auch der Beamte/in ein Bild vom Betroffenen machen, was bei einem höflichen Auftreten sicher Zwangsmaßnahmen unwahrscheinlicher erscheinen läßt.

Bei doch etwas belastenden Sachstand, Anmeldung aus eigenem Antrieb versäumt, Beschwerde aus der Bevölkerung, leichten "Auffälligkeiten" des Hundes, belastetem Führungszeugnis, sollte es zumal zuerst auf Ausserrechtlichem Weg versucht werden.
 
also mit welch absoluter dreistigkeit hier manche menschen verurteilt werden finde ich mehr als unverschämt! pete wenn du nichts produktives bezüglich ihrer frage beizutragen hast, halte dich doch einfach zurück.

Vielleicht haben wir unterschiedliche Beiträge gelesen, aber gerade Pete hat doch die Fragen ausgesprochen sachlich beantwortet. :verwirrt: Da hält sich jemand an die geschilderten Fakten, fragt bei Unstimmigkeiten nach und antwortet faktisch. Ich kann da weder Dreistigkeit noch die Verurteilung einer Person erkennen.

Es wird geschildert, dass eine Person aus "Überforderung" straffällig geworden ist und man gibt dafür gesundheitliche Probleme an. Da ist es gar nicht abwegig, wenn man solche Äusserungen sachlich betrachtet, dass das Amt deshalb in Frage stellt, ob ein Hundehalter dann auch zuverlässig einen Hund führen kann.

Im LHG nennt man das eben Zuverlässigkeit (Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt,...). Im Prinzip legt man sich doch selbst ein Ei, wenn man die Verurteilung durch das Gericht, die ohnehin schon vorliegt, selbst auch noch mit einer krankheitsbedingten "Unzuverlässigkeit" begründet. Eigentlich macht man es selbst dadurch doch noch schlimmer, auch wenn anderes bezweckt werden soll. Wenn ich Sch... gebaut habe, dann werde ich dafür verurteilt und kann Reue zeigen. Wenn ich aber sage, die betreffende Person kann eigentlich nichts dafür, weil das alles aus gesundheitlichen Gründen passiert ist, muss man damit rechnen, dass das immer wieder passiert- eben weil der Betroffene es nicht selbst steuern kann. Ich würde der TE auch empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden und vor Ort klären, ob es sinnvoll ist, die Argumentation so zu führen, wie es in diesem Thread getan wird.
 
Hallo,

ich kann die verschiedenen Meinungen hier nachvollziehen, aber auch das passiert ist was ich vermutet habe: Man entfernt sich von der eigentlichen Frage immer weiter. Mein Lebenspartner hat das Thema ADHS nicht eingeworfen um ALLES darauf "zu schieben" denn zum Zeitpunkt der Verhandlung ist bereits eine nahezu vollständige Widergutmachung bei allen Geschädigten erfolgt, ebenso wurde Reue gezeigt. Vermutlich wäre es leichter wenn hier ein Urteil veröffentlich würde - nur möchte ich das aus hoffentlich nachvollziehbaren Gründen vermeiden.

Natürlich sieht ein Amt nur: "Krankheit, Unzuverlässig, großer Hund!" Leider gibt es zwischen dem schwarz und weiß auch sehr viele Grautöne. Die Nachbarin hat sich vermutlich beschwert weil ihr Vater bei der Polizei ein "höheres Tier" ist und ihm das angrenzende Haus gehört. Das Haus das wir bewohnen wollte er wohl mal von unserer Vermieterin kaufen hat es aber nicht bekommen. Die Nachbarin (junge Dame) hat extreme Angst vor Hunden, selbst vor unserer teilgelähmten, kleinen franz. Bulldogge - das respektiere ich, keine Frage. Vermutlich liegt hier insgesamt eher ein ganz anderer Grund vor was die "Beschwerde" betrifft. Denn der eigentlichen Beschwerde wurde nicht nachgegangen. Der Hund ist ein- oder zweimal an den Zaun gesprungen und hat gebellt - das war es.

Vor kurzem hat der Hund allerdings potentielle Einbrecher (bzw. fremde Personen) die des Nachts über Nachbars Grundstück weggebellt - diesen Vorfall den NAchbarn berichtet waren diese auf einmal doch "recht froh" das es einen Hund im Nachbarhaus gibt - da lag die Beschwerde vermutlich schon vor. Wie gesagt: Ich möchte die Sache aus rein rechtlicher Sicht versuchen zu klären aber auch nicht alle Umstände bis ins letzte Detail hier "ausschlachten" - dazu ist es hier zu unpersönlich. Aber den Link zum Anwalt habe ich dankend aufgenommen und werde mir entsprechend Informationen einholen bzw. hier auch berichten was nun ggf. passieren wird - noch ist das ganze ja in der so genannten "Entscheidungs- und Prüfungsphase".

Vielen Dank für Eure bisherigen Antworten...

P.S.: Noch was zum Mitglied "Bürste": Man kann an vielen Stellen im Forum nachlesen, dass andere Mitglieder sich gegenüber neuen Mitgliedern für "Bürste" entschuldigen ob seiner "manchmal" etwas "gehässig" wirkenden Art - das so etwas natürlich ein wenig "komisch aufstossen" kann sei zumindest als Wahrnehmung (ohne Angriff) erlaubt. Zerfleischt Euch doch jetzt bitte nicht untereinander, das ist es auch nicht wert....
 
Wenn es hier überhaupt noch ums Thema geht, erlaubeich mir noch eine Anmerkung:

Der Hund ist ein- oder zweimal an den Zaun gesprungen und hat gebellt - das war es.

Mit den Grautönen trift man auch so manche Unterschiedliche Auslegung.
Was bei Dir, mit "das war es" in der Beschriebung endet, kann eventuell ganz anders von anderen Beteiligten ausgelegt werdeXn.

Ein Beispiel aus NRW, Ordnungsamt in Ostwestfalen.
Ein Nachbar X, nicht befreundet, schon gar nicht bekannt mit Hundehalter Y liegt im Streit mit einem weiteren Nachbarn Z. Streitgegenständlicher Nachbar Z hat jedoch guten Konatkt zu Hundehalter Y. Dies ärgert Nachbar X und bewegt diesen zur Meldung eines angeblichen Vorfalls mit einem Hund.
X gibt an auf dem Bürgersteig vom Hund von Y auf Entfernung von 3 Metern angeknurt zu worden zu sein, er fürchte um seine Gesundheit. Zudem würde der Hund stetig an seine Hauswand urinieren.

Abgesehen von der Tatsache das besagter Hund eine Hündin ist und schlecht das Bein zur Hauswand hebt, gab es keine Zeugen für das vorgebliche Knurren des Hundes. Zu einem Kontakt dichter als jene 3 Meter sei es nie gekommen versichert auch der Beschwerdeführer X.

Ergebins der Bemühungen des Ordnungsamtes:
Hausbesuch des Amtsverterinärs, freundlichen Hund angetroffen
Ein langes Gespräch zwischen Amtsveterinär und Hundehaltern mit Hund geführt.
Dabei verwies der Amtsveterinär, selbst Züchter Deutscher Doggen und im Verein aktiv, auf die schöne Gelegenheit das er selbst ja Wesensprüfungen vornehmen würde und lud unverbindlich zu einer solchen (Gebührenpflichtigen) Prüfung auf dem Hundeplatz des Doggenvereins ein.
Hundehalter fragte nach den Umständen jenes Testes und verwies auf den Nachbarn gegenüber mit einem Schäferhund und bereits 6 Beissvorfällen der unbeaufsichtigt hinter einem Jägerzaun die Passanten verbellt.
Nach Einlassung des Amtsveterinärs er würde schon mit Hetzärmel testen ob der Hund soetwas kennt und wie reagiert, lehnte Hundehalter die Einladung ab. Verwies auf den bereits festgestellten friedlichen Charakter des Hundes und 6 Vorfallsfreie Jahre und den Nachbarschaftsstreit inklusive der offensichtlich unwahren Behauptung des Hauswand urinierens.

Ordnungsamt sendet hierauf eine Einladung zu eben jenem Test, und die Stadtkasse einen Bescheid mit Kampfhundesteuer, aufgrund des haltens eines Hundes der Rasse Alano.

Dies war der Beginn einer von Ordnungsverfügungen, Mahnungen, Hundehaltungsverordnungen geprägten, über 1 Jahr andauernden Weges, der wirklich nicht vergnügungssteuerpflichtig ist.
Ähnliche Beispiel kenne ich dutzendweise und habe viele davon begleitet.

Aus diesem Grund, würde ich eben zuerst einen auf persönlicher Vorsprache beruhenden Weg vorschlagen.
 
Die Vorsprache gab es... scheinbar ohne Erfolg - und dieser "indirekte" Weg über ein Amt ist es, den ich einfach als "unerwachsen" empfinde. Schade.
 
Hi,

kannst Du nicht mit Deinem Vermieter sprechen und den Zaun erhöhen? Evt. sind Bauvorschriften zu beachten, aber es gibt immer unterschiedliche Möglichkeiten.
Wir haben mittlerweile unser Grundstück eingezäunt mit Sichtschutzzäunen, die Hecke mit Gittern verstärkt und Metallzäune (variable Bauzäune) mit einem Sichtschutz aus Schilfrohr.

Dann kann die Boxerhündin schon nicht mehr die Nachbarin besuchen.

Gruß
Bulli
 
Hallo,

die Erhöhung des (vom Nachbarn) vorhandenen Zauns wurde ja von mir vor etlichen Wochen schon vorgeschlagen - allerdings ist das auch eine Geldfrage. Damals wurde mir zugesichert, dass gegen eine Erhöhung bzw. eine Anbringung eines solchen Zaunes auf unserer Seite nichts sprechen würde (also mündliche Zusage). Aufgrund der aktuellen "Beschwerde" (die ja eigentlich eher ein Hinweis war, denn es ist scheinbar nur die Befürchtung, dass der Boxer irgendwann mal "durch" den Zaun laufen könnte) haben wir uns jetzt 3 mal abgesichert und schriftlich vom Bauamt vorliegen, dass ein Sichtschutz bis max. 2 mtr. Höhe erlaubt ist - wir setzen 180cm Höhe und damit sollte das Thema hoffentlich durch sein.

In Sachen Vorstrafen stehen die Chancen (hoffentlich) gut, da mein Freund nie auffällig war bezüglich irgendwelcher Gewaltdelikte, nie irgendetwas mit Drogen zu tun hatte, nicht abhängig von Alkohol ist und auch nie auch nur der Hauch eines Vorfalls mit Hunden stattgefunden hat. Aber man soll den Tag nicht vor dem Abend loben, ich werde auf jeden Fall berichten und bedanke mich für die mittlerweile sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema.
 
Wie bereits erwähnt: Holt euch Rechtsanwalt Weidemann ins Bott, dann seid ihr auf der sicheren Seite.
Nichts im Alleingang unternehmen.
 
Hallo,

falls es zu einer Untersagung kommt, erhält man ja erst einmal die Chance einer Anhörung. Und bevor ich mich dazu in irgendeiner Art "anhören" lasse, werde ich den hier genannten Anwalt auf jeden Fall kontaktieren und bedanke mich sehr für den Hinweis...
 
notfalls kannst du die hunde auch auf dich umschreiben lassen, sprich, entweder wirst du eigentümer und halter, oder nur halter.

LG Tamila :)
 
Vielleicht irre ich mich ja, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Haltung eines großen Hundes nicht genehmigungspflichtig ist.

Ich glaube nicht, dass man Euch was kann, solange der Hund nicht durch gesteigerte Aggressionen und/oder einen Vorfall mit Beißerei auffällt.

Für einen großen Hund muss man kein Führungszeugnis vorlegen. Man muss lediglich eine Sachkunde beim Arzt nachweisen und je nach Ort den Hund anmelden.

Ein Führugszeugnis kann man nicht verlangen, wenn der Hund kein Listenhund ist.
 
Ich kenn mich mit den Verordnungen in NRW jetzt nicht aus, meine aber etwas ähnliches zu wissen wie procten.

Kein Listi - kein Führungszeugnis. Oder wird dies durch die 20/40 Regelung aufgehoben?

Grüsse Caro
 
Für einen großen Hund muss man kein Führungszeugnis vorlegen. Man muss lediglich eine Sachkunde beim Arzt nachweisen und je nach Ort den Hund anmelden.

Ein Führugszeugnis kann man nicht verlangen, wenn der Hund kein Listenhund ist.

§11
...(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, ....

..(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

Und in §12 steht dann:

Das Halten eines großen Hundes im Sinne des § 11 Abs. 1 kann untersagt werden, wenn .....die Haltungsvoraussetzungen nach § 11 Abs. 2 nicht erfüllt ....

Hat pete aber auch schon im 4.post des Threads geschrieben.
 
...komm doch nicht mit gesetzen oder so, dass sind doch bestenfalls verhaltensanregungen.... ;)

pete
 
Naja,

sagte ja kenn mich diesbezüglich nicht so richtig aus.

Allerdings frag ich mich wie sich denn die Zuverlässigkeit nachweisen lassen soll?

Ich mein klar, wenn jemand einschlägig Vorbestraft ist wegen Drogendelikten, Körperverletzung, Prostitution ect. okay.

Aber wie verhält es sich z.B bei einem Verkehrsdelikt das schon Jahre zurück liegt? Schrott den man in den "wilden Jahren" gebaut hat?!
(Kann da ehrlich gesagt auch nicht wirklich mitreden, hatte wohl scheinbar keine ganz so wilden Jahre). Aber im Bekanntenkreis gabs da schon den ein oder anderen Vorfall auf den ich mich jetzt beziehen würde. Z.b Zwei oder vielleicht auch fünf Bierchen zuviel gehabt und Auto gefahren. Unfall verursacht (zum Glück nur Sachschaden).

Heute würde man von der Person nicht im Geringsten annehmen wollen, dass er nicht zuverlässig ist. War er aber zwischen 18 und 23. Da hätt ich dem noch nicht mal einen Goldfisch anvertraut. Heute ist er 34 begleitet eine führende Position einer Firma hat ein schickes Haus......Die Zuverlässigkeit in Person.
Man kann doch jemanden nicht sein Leben lang für einen Fehler bestrafen, für den er schon bestraft wurde?

Wären jetzt so die Gedanken die mir bei solchen Gesetzten durch den Kopf gehen.

Fragende Grüsse Caro
 
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