Drohende Untersagung der Hundehaltung (Bordeaux-Dogge)

calo

15 Jahre Mitglied
Folgendes:

Bordeaux-Dogge "beisst" Frau, daraufhin wird Hund von einem Sachverständigen der Polizeihundefüherstaffel überprüft und als äußerst agrressiv eingestuft. Ein telefonisch hinzugezogener Experte (Name wurde nicht gennant) für verhaltensauffällige Hunde, dem der Fall vom Polizeihundeführer geschildert wurde, sieht in dem Bordeaux-Doggen-Rüden sehr hohes Gefahrenpotential.

Meine Frage, wie würdet ihr hier vorgehen, Ordnungsamt hat Frist bis zum 11.07.11 gegeben sich zu äußern.

Dies ist in BW passiert.

Danke für Eure Tipps.
 
  • 28. April 2024
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Hi calo ... hast du hier schon mal geguckt?
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wende dich an Rechtsanwalt Weidemann,näheres findest du unter Hund und Halter
 
Welche Begründung für die Untersagung? Mildere MIttel wären Maulkorbpflicht, Leinenpflicht etc. und nicht Abgabe? Oder war mehr als ein Beißvorfall? Unterlagen die fehlen, mehrere Vorfälle, unangeleintes Führen, Verwanrungen? Als erste Maßnahme nach EINEM Vorfall die HU halte ich für gut angreifbar, allerdings kenne ich das Gesetz in BW nicht. Wurde der Hund als gefährlich eingestuft?
 
Anwalt ist die einzige Option und hoffen natürlich
 
Wende dich mal hier im Forum an Murphy3101, sie hat gute Kontakte in BW und ist auch bei (wie Hr. Weidemann)
 
Welche Begründung für die Untersagung? Mildere MIttel wären Maulkorbpflicht, Leinenpflicht etc. und nicht Abgabe? Oder war mehr als ein Beißvorfall? Unterlagen die fehlen, mehrere Vorfälle, unangeleintes Führen, Verwanrungen? Als erste Maßnahme nach EINEM Vorfall die HU halte ich für gut angreifbar, allerdings kenne ich das Gesetz in BW nicht. Wurde der Hund als gefährlich eingestuft?

DerHund war davor nie auffälli gewesen, kein Beissvorfall, rein gar nix. Keine Verwarnungen, auch war der Hund gemeldet. Ja, der Hund wurde von einem Polizeihundeführer als gefährlich eingestuft. Die Begründung für die Untersagung ist, dass der Hund äußerst aggressiv ist laut diesem Polizeihundeführer und nach telefonischer Rüchsprache mit einem Experten (der Hund gar nicht gesehen hat)
 
Auf jeden Fall zum Anwalt und nicht alleine rumdoktorn...:hallo:
 
Welche Begründung für die Untersagung? Mildere MIttel wären Maulkorbpflicht, Leinenpflicht etc. und nicht Abgabe? Oder war mehr als ein Beißvorfall? Unterlagen die fehlen, mehrere Vorfälle, unangeleintes Führen, Verwanrungen? Als erste Maßnahme nach EINEM Vorfall die HU halte ich für gut angreifbar, allerdings kenne ich das Gesetz in BW nicht. Wurde der Hund als gefährlich eingestuft?

DerHund war davor nie auffälli gewesen, kein Beissvorfall, rein gar nix. Keine Verwarnungen, auch war der Hund gemeldet. Ja, der Hund wurde von einem Polizeihundeführer als gefährlich eingestuft. Die Begründung für die Untersagung ist, dass der Hund äußerst aggressiv ist laut diesem Polizeihundeführer und nach telefonischer Rüchsprache mit einem Experten (der Hund gar nicht gesehen hat)

Ist wirklich nicht böse gemeint....aber erkläre hier schlicht nichts ...mach das nur mit deinem Anwalt fertig. Nicht mal per PN würde ich jedem was erzählen.
 
Welche Begründung für die Untersagung? Mildere MIttel wären Maulkorbpflicht, Leinenpflicht etc. und nicht Abgabe? Oder war mehr als ein Beißvorfall? Unterlagen die fehlen, mehrere Vorfälle, unangeleintes Führen, Verwanrungen? Als erste Maßnahme nach EINEM Vorfall die HU halte ich für gut angreifbar, allerdings kenne ich das Gesetz in BW nicht. Wurde der Hund als gefährlich eingestuft?

DerHund war davor nie auffälli gewesen, kein Beissvorfall, rein gar nix. Keine Verwarnungen, auch war der Hund gemeldet. Ja, der Hund wurde von einem Polizeihundeführer als gefährlich eingestuft. Die Begründung für die Untersagung ist, dass der Hund äußerst aggressiv ist laut diesem Polizeihundeführer und nach telefonischer Rüchsprache mit einem Experten (der Hund gar nicht gesehen hat)

Ist wirklich nicht böse gemeint....aber erkläre hier schlicht nichts ...mach das nur mit deinem Anwalt fertig. Nicht mal per PN würde ich jedem was erzählen.

Ich verstehe was du meinst, Anwalt wurde eingeschalten. Sobald es etwas Neues gibt, werde ich es hier texten. Danke.
 
Am besten erst wieder berichten wenn sich alles geklärt hat. und nicht bei einem noch schwebenden verfahren.
 
Oh ja,das liest sich richtig spannend.
Hoffentlich geht alles gut,ich drück euch die Daumen:)
Und bitte berichten:)
 
Welche Begründung für die Untersagung? Mildere MIttel wären Maulkorbpflicht, Leinenpflicht etc. und nicht Abgabe? Oder war mehr als ein Beißvorfall? Unterlagen die fehlen, mehrere Vorfälle, unangeleintes Führen, Verwanrungen? Als erste Maßnahme nach EINEM Vorfall die HU halte ich für gut angreifbar, allerdings kenne ich das Gesetz in BW nicht. Wurde der Hund als gefährlich eingestuft?
 
Vor allem dieser ERSTE Beitrag eines Users?
 
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