Eventuelle Untersagung der Haltung - besondere Umstände

Angidia

Hallo,

ich suche hier Rat in der Hoffnung auf Resonanz. Ich habe meinen Freund vor 2 Jahren kennen und lieben gelernt, mit in die Beziehung brachte er zwei Hunde, eine franz. Bulldogge und eine Boxerhündin. Beide nicht als Anlagehunde eingestuft. Bis vor 2 Jahren waren diese Hunde auf die Eltern meines Freundes (der übrigens 34 ist) angemeldet, insgesamt haben die Eltern 4 Hunde gehabt - aufgrund privater Umstände des Vaters musste das große Haus mit dem großen Grundstück aufgegeben werden und mein Freund hat bereits erwähnte 2 Hunde mitgenommen, seine Eltern ebenfalls zwei behalten - so war es einfacher jeweils neue Wohnungen zu finden.

Mein Freund ist mit Hunden aufgewachsen, immer im Haus, keine Zwingerhunde - zudem hat mein Freund ADHS und würde ohne Hunde vermutlich eingehen wie eine Pflanze die kein Wasser mehr bekommt. Es gab NIE irgendwelche Vorfälle - kein Hund jat je einen anderen gebissen, keinen Menschen angegriffen - NICHTS, absolut NICHTS. Durch einen Umzug Anfang des Jahres 2009 haben wir nun einen kleinen Garten mit einem ca. 80cm hohen Zaun, direkt grenzend an ein Nachbargrundstück. Und es kam wie es kommen musste: Die (recht junge) Bewohnerin hat extreme Angst vor Hunden. Das respektieren wir. Unsere Boxerhündin ist von klein auf ein wenig "komisch", trotz Therapien, Schulungen: Keine Änderung. Heute ist sie 4 Jahre jung und ein reiner Sofahund - bei zu viel Krach bzw. zu viel Menschen hat sie Angst, legt sich hin, nässt sich ein.

Wir haben das akzeptiert, der Hund kommt mehrmals am Tag in unseren Garten - und hat Anfangs MAL gebellt oder ist an den Zaun gesprungen wenn Sie die Nachbarin gesehen hat - das macht Sie anfangs IMMER, so wie andere Hunde ihr Auto bewachen. Wir sind IMMER dabei wenn der Hund im Garten ist, sie hört sofort auf "Aus" und inzwischen stört Sie sich gar nicht mehr an Fremden im Garten. Zumal der Garten RIESIG ist und zu unserem Zaun auch noch Sträucher gepflanzt wurden - der Nachbar kommt also allenfalls mal beim Unkrautzupfen an den Zaun - und selbst DA achten wir darauf, dass unsere Boxerdame dann eben nicht rauskommt.

Nun hat sich diese Nachbarin vermutlich beschwert, da würden "2 eventuell gefährliche Hunde" rumlaufen. Lustig dabei: Der zweite "gefährliche" Hund ist eine französische Bulldogge mit gelähmten Hinterläufen - der kann nicht mal mehr laufen und wird von uns getragen bzw. bekommt manchmal einen Hunderollstuhl. Das Ordnungsamt hat zwar nicht reagiert im Sinne von: "Hunde weg", denn dazu reicht ein "Wir haben Angst" nicht aus (zumal der Vater der Nachbarin wohl im Ort eine "große Nummer" ist). Aber: Es wurde routinemäßig überprüft wie es mit der Anmeldung der Hunde aussieht. Dummer Weise bei Umzug Ummeldung vergessen (lief immer auf die Eltern), also gleich nachgeholt, Steuer umgehend nachgezahlt, alle Papiere (ordentlich!) eingereicht, Haftpflicht abgeschlossen, Boxer gemeldet (da über 40cm und über 20kg).

ABER:

Im Jahr 2008 wurde mein Freund zu 3 Jahren auf Bewährung wegen Betrugs veurteilt, es handelte sich um ca. 1500 Euro Schaden die UMGEHEND beglichen wurden, mein Freund hat KEINE klassische "Knackikarriere" hinter sich (das alles hier zu veröffentlichen würde den Rahmen sprengen). Er steht dazu, hat Mist gebaut und das auch UMGEHEND gemeldet als er den Bogen vom Ordnungsamt zur Meldung eines Hundes ausfülle wollte - fast hat er am Telefon gegenüber der Dame vom Amt geweint und war danach total fertig.

Jetzt sagt die Dame von Ordnungsamt: "Das KÖNNTE nachträglich zum Verbot der Hundehaltung führen auch wenn der Boxer kein Anlagehund ist, aber dazu müsse man auch erst mal sehen was so im pol. Führungszeugnis steht. Erst mal ruhig bleiben!"

Mein Freund "geht am Zahnfleisch, denn wenn auch nur ein Hund weg müsste (zumal die Boxerhündin eben ihre Eigenarten hat und bei uns ein SUPERLEBEN führt), dann könnte man meinen Freund gleich mit einliefern. Ich verstehe derartige Regelungen durchaus bzw. den Hintergrund - aber ungeachtet der "Tat" urteilen? Sind die Hunde weg ist mein Freund nichts mehr wert - klingt hart, ist aber so ;(

Das klingt vielleicht alles verworren aber ich möchte meinem Freund helfen, ich sehe wie er leidet. Er wurde NIE wegen Körperverletzung verurteilt. hat KEINERLEI Einträge dieser Art und wie gesagT: Es gab auch NIEMALS Vorkomnisse mit den Hunden. Aber einfach so nach "Aktenlage" entscheiden? Habt Ihr Tipps, kennt Ihr ggf. gute Anwälte (nur vorsorglich) oder andere Möglichkeiten?

Ich danke Euch wirklich sehr im Voraus, wirklich....
 
  • 28. März 2024
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Hi Angidia ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nur die Ruhe... :) Wo genau lebt ihr? Da du 40/20 erwähnst gehe ich von NRW aus.

Die polizeilichen Führungszeugnisse, die in NRW zur Überprüfung der Zuverlässigkeit Hundehaltung betreffend ausgestellt werden, sind auch dahingehend eingeschränkt und beinhalten nur solche Straftaten, die diese Zuverlässigkeit infrage stellen könnten, also z. B. Drogendelikte, Körperverletzung u. ä.. Ein Betrugsdelikt dürfte daher dort wenig relevant sein und eigentlich gar nicht darin auftauchen.
 
Cool bleiben, ich denke auch, dass Amy recht hat ;)

Und im Notfall sind es eben deine Hunde...!?
 
also, zunächst einmal sei gegrüßt. wenn es sich bei den hunden wirklich nicht um hunde nach § 3 und 10 lhg handelt, wird nicht viel passieren. maximal ein bußgeld wegen der unterlassenen anmeldung.

aber, und da liegt vielleicht ein kleines problem. wer sich einen 40/20er hund zulegt, der muss "zuverlässig" sein. die überprüfung dieser zuverlässigkeit liegt im ermessen der behörde. diese kann sich eines führungzeugnisses bedienen. hier könnte ein problem auftreten. es ist völlig unrealistisch, dass jemand bei einer erstat wegen betruges mit einem schadensvolumen von 1500 eur zu drei jahren auf bewährung verurteilt wird. entweder war da mehr dran oder es gab vorbelastungen. beides könnte zurecht zur annahme einer unzuverlässigkeit führen.

pete
 
Im Jahr 2008 wurde mein Freund zu 3 Jahren auf Bewährung wegen Betrugs veurteilt, es handelte sich um ca. 1500 Euro
Das geht nicht. Bewährung kann es nur bis zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren geben, bei höheren Strafen ist die Aussetzung zur Bewährung ausgeschlossen.

Oder meinst Du eine dreijährige Bewährungszeit?

Im übrigen schließe ich mit Pete an, dass eine Bewährungsstrafe für einen Ersttäter wegen eines 1.500-Euro-Betrugsdelikts unrealistisch ist, selbst wenn es sich nur um einige Monate Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit handeln sollte.
 
Hallo und erst einmal Danke für die Antworten. Er hat NICHT gesessen und eine Bewährungszeit von 3 Jahren. Es gab zuvor schon zwei Verhandlungen wegen gleicher Vorgänge die aber allesamt mit einer gewissen Unorganisiertheit einhergingen was auch eine Weisung zur Therapie in Bezug auf ADHS zur Folge hat. Das ist wie gesagt leicht nicht zu erklären. Faktisch ist mein Freund jedoch nicht der "klassische Kriminelle" mit langer, krimineller Vergangenheit. Wie gesagt: Es erfolgte UMGEHENDE Schadenswiedergutmachung, die 1500 Euro verteilten sich auf ca. 16 Fälle - da hat es wohl eher die Menge der Betrogenen ausgemacht, weniger die Schadenssumme.

Ich verstehe die Sache mit dem "Vertrauensvorschuss", nur hoffe ich, dass man auch in Relation setzt um WAS es in der Verurteilung ging. Bei mehrfacher Körperverletzung über mehrere Jahre KANN ich SOFORT verstehen wenn man jemandem die Haltung bestimmter Hunde untersagt. Wir wohnen in NRW, der Hund ist ein Boxer, Anmeldung ist erfolg OHNE Konsequenzen, Steuer bezahlt, Haftpflicht liegt vor, Hund von Anfang an Gechipped mit Papieren (da ja zuvor über Eltern angemeldet). Ummelden auf Lebenspartnerin geht nicht, so etwas nennt sich laut Amt "Strohmannverhältnis"...
 
Ich werde mich zu dem Thema nicht weiter äußern um nicht wieder der "Buhmann" zu sein, der hier die "Neuen" herunterputzt aber ich sehe die Geschichte schon so wie Pete und Giladu - und würde sogar noch weiter gehen...
 
vertrauensvorschuss ist der falsche begriff. gundsätzlich geht man davon aus, dass jedermann die erforderliche sorgfalt für einen 20/40er besitzt. nur wenn es dann anhaltspunkte git, welche daran zweifeln lassen, dann wird genauer geprüft.

hier war der anlasss zur prüfung eine beschwerde. eine beschwerde darüber, dass ein großer hund an einem 80 cm "hohen" zaun hochsprang als er die nachbarin sah. im grunde also erst einmal auch eine begründete beschwerde.

bei der überprüfung wird festgestellt, die hunde sind nicht angemeldet. weiter ergibt sich eine vorstrafe. diese ist nicht primär auf gewalttätigkeit gerichtet, zeigt jedoch, dass ein gespaltenes verhältnis zur regeleinhaltung besteht. wenn nun vorgetragen wird, diese regelübertritte erfolgten aufgrund krankheit, so muss ich sagen, reicht dein eigener vortrag, der, den du zu deinen gunsten hier ablieferst, für mich aus, um eine zuverlässigkeit ernsthaft anzuzweifeln.

ich denke, die auf der behörde werden nicht ganz so streng sein wie ich und daher denke ich wird nicht vel passieren. richtig fände ich das dann aber nicht.

um es mal deutlich zu sagen: du schreibst, dein freund hat aufgrund seiner krankheit wiederholt kriminell gehandelt, betrug ist kriminell. wie willst du mir da glauben machen, dass er gesundheitlich in der lage ist, einen hund, welchen ich grundsätzlich als potenziell gefährlich einstufe, sachgemäß zu halten? oder wirkt sich adhs nur auf das vermögen anderer aus?

pete
 
Hallo,

das ich hier nicht auf "Freunde" treffen werde: Ist klar. Aber Aussagen wie: "Ich könnte ja jetzt was sagen aber ich sag`s nicht!" finde ich kindisch. Mein Freund hat defakto ca. 400 Sachen aus EIGENEM (nachweislichem) Besitzt verkauft - bedingt durch eine Haushaltsauflösung eines sehr großen Haushaltes. Dabei gingen ca. 360 Auktionen gut, aber 40 eben nicht. Vergessen zu verschicken, Ausreden gesucht, Ware verpackt neben sich stehen gehabt (war vor meiner Zeit) aber dann doch wieder nicht verschickt. Er konnte bei Gericht sogar nachweisen, dass er verkaufte aber nicht verschickte Sachen (z.B. im Wert von 20 Euro) sogar noch hatte als es zur Verhandlung kam. Will sagen: Es lagt niemals der bewusste Vorsatz vor: "Ich verkaufe was ich nicht habe um mich zu bereicheren.!"

Denn: Dann hätte er Intelligenz genug besessen, einfach über andere Adressen zu agieren, über fremde Namen und was auch immer. Nein, Kommunikation erfolgte immer mit seinem Namen, seiner vollen (echten) Adresse. Das alles in Bezug auf ADHS zu erklären ist schwer und wird in einem Forum "nicht mal eben so" passieren. Aber: Er ist 34 Jahre mit Hunden aufgewachsen, hat teils sogar Hunde trainiert, es gab nie auch nur den HAUCH eines Vorfalls mit den Hunden (auch nicht mit der Bordeaux Dogge seiner Eltern). Mehr sogar noch: Aus therapeutischer Sicht haben die Hunde sogar eine beruhigende Wirkung auf ihn weil er dort eine klare Verantwortung für ein Lebewesen hat. So wie man in anderen Bereichen Delphine zu Therapiezwecken (meist bei Kindern) einsetzt. Das soll KEIN (!!!) Herausreden sein sondern nur der VERSUCH die Sache klarer zu definieren.

Ich will auch folgende Beispiele dazu benennen:

Jemand der blind ist mag zwar nichts sehen können aber kann dafür um so besser hören. Jemand der im Rollstuhl sitzt kann vielleicht nicht laufen aber ist mit den Händen um so geschickter. Jemand ohne Arme schreibt mit den Füssen schneller als viele von uns so genannten "gesunden". Nur weil man in einem bestimmten Bereich organisatorisch versagt hat ist das noch lange kein Zeichen dafür das man auf ALLEN EBENEN des Lebens ein Versager ist.

Ich erwarte hier kein Mitleid und ich erwarte auch keine Befürwortung, denn meine Frage war einfach nur, ob anhand der "angerissenen" Umstände (die hier in der Fülle auch nichts zu suchen hätten) ein Amt einfach so eine Haltung untersagen KÖNNTE - dabei interessiert mich NICHT die persönliche MEINUNG eines Einzelnen sondern die rechtliche Situation bzw. Erfahrungsberichte. Mir ist klar, dass ich mit diesem Thema vermutlich gleich in der Schublade: "Assi, Betrüger, Kampfhundhalter, heul nicht rum!" lande - dem ist nicht so. Daher vermute ich auch: Es war wohl der falsche Weg hier im Forum darüber zu diskutieren. Denn wir werden uns wohl von der eigentlichen Frage immer weiter entfernen und irgendwann nur noch "hin- und her"-argumentieren. DAS bringt Euch nichts, das bringt mir nichts.

Dennoch bedanke ich mich für Eure bisherigen Reaktionen...
 
hallo angidia,
das hast du klasse geschrieben, hut ab!!!! - souverän, sachlich und gut, - da könnte sich mal so manch einer eine scheibe von abschneiden.

bevor man hier so inflatonär mit der bewertung von krankheiten umgeht, sollte man sich im vorfeld mal erst informieren, finde ich.

und wenn ich meine etwas sagen zu müssen, tue ich das, und ergehe mich nicht in andeutungen: ich könnte ja, aber ich werde nicht. - das ist schlechter stil und überflüssig - auch in meinen augen.

dein freund kann froh sein, jemanden wie dich gefunden zu haben - und ich wünsche euch ganz viel glück, ganz besonders auch in der angelegenheit mit den hunden.


lg barbara:hallo:
 
Hallo,

das ich hier nicht auf "Freunde" treffen werde: Ist klar. Aber Aussagen wie: "Ich könnte ja jetzt was sagen aber ich sag`s nicht!" finde ich kindisch. Mein Freund hat defakto ca. 400 Sachen aus EIGENEM (nachweislichem) Besitzt verkauft - bedingt durch eine Haushaltsauflösung eines sehr großen Haushaltes. Dabei gingen ca. 360 Auktionen gut, aber 40 eben nicht. Vergessen zu verschicken, Ausreden gesucht, Ware verpackt neben sich stehen gehabt (war vor meiner Zeit) aber dann doch wieder nicht verschickt. Er konnte bei Gericht sogar nachweisen, dass er verkaufte aber nicht verschickte Sachen (z.B. im Wert von 20 Euro) sogar noch hatte als es zur Verhandlung kam. Will sagen: Es lagt niemals der bewusste Vorsatz vor: "Ich verkaufe was ich nicht habe um mich zu bereicheren.!"

Denn: Dann hätte er Intelligenz genug besessen, einfach über andere Adressen zu agieren, über fremde Namen und was auch immer. Nein, Kommunikation erfolgte immer mit seinem Namen, seiner vollen (echten) Adresse. Das alles in Bezug auf ADHS zu erklären ist schwer und wird in einem Forum "nicht mal eben so" passieren. Aber: Er ist 34 Jahre mit Hunden aufgewachsen, hat teils sogar Hunde trainiert, es gab nie auch nur den HAUCH eines Vorfalls mit den Hunden (auch nicht mit der Bordeaux Dogge seiner Eltern). Mehr sogar noch: Aus therapeutischer Sicht haben die Hunde sogar eine beruhigende Wirkung auf ihn weil er dort eine klare Verantwortung für ein Lebewesen hat. So wie man in anderen Bereichen Delphine zu Therapiezwecken (meist bei Kindern) einsetzt. Das soll KEIN (!!!) Herausreden sein sondern nur der VERSUCH die Sache klarer zu definieren.

Ich will auch folgende Beispiele dazu benennen:

Jemand der blind ist mag zwar nichts sehen können aber kann dafür um so besser hören. Jemand der im Rollstuhl sitzt kann vielleicht nicht laufen aber ist mit den Händen um so geschickter. Jemand ohne Arme schreibt mit den Füssen schneller als viele von uns so genannten "gesunden". Nur weil man in einem bestimmten Bereich organisatorisch versagt hat ist das noch lange kein Zeichen dafür das man auf ALLEN EBENEN des Lebens ein Versager ist.

Ich erwarte hier kein Mitleid und ich erwarte auch keine Befürwortung, denn meine Frage war einfach nur, ob anhand der "angerissenen" Umstände (die hier in der Fülle auch nichts zu suchen hätten) ein Amt einfach so eine Haltung untersagen KÖNNTE - dabei interessiert mich NICHT die persönliche MEINUNG eines Einzelnen sondern die rechtliche Situation bzw. Erfahrungsberichte. Mir ist klar, dass ich mit diesem Thema vermutlich gleich in der Schublade: "Assi, Betrüger, Kampfhundhalter, heul nicht rum!" lande - dem ist nicht so. Daher vermute ich auch: Es war wohl der falsche Weg hier im Forum darüber zu diskutieren. Denn wir werden uns wohl von der eigentlichen Frage immer weiter entfernen und irgendwann nur noch "hin- und her"-argumentieren. DAS bringt Euch nichts, das bringt mir nichts.

Dennoch bedanke ich mich für Eure bisherigen Reaktionen...

Ich empfehle Euch darüber mit Ra Weidemann von Hunde-und-Halter e.V. zu sprechen.

Ein Knackpunkt sind die Zweifel an der Zuverlässigkeit, der andere die Frage der Bewertung seiner Erkrankung.
 
...du hast eine frage gestellt und eine antwort bekommen. warum nun so giftig? oder war es eine der fragen, welche nur gestellt werden um die eigene antwort bestätigt zu bekommen?

ich zumindest konnte nichts boshaftes erkennen. weder bei mir noch bei den anderen. also, woran kratzt du dich?

pete
 
dein freund kann froh sein, jemanden wie dich gefunden zu haben - und ich wünsche euch ganz viel glück, ganz besonders auch in der angelegenheit mit den hunden.

Dem möchte ich mich anschliessen. Offenheit und Ehrlichkeit ist ein guter Anfang und eine gute Basis. :hallo:

ich zumindest konnte nichts boshaftes erkennen. weder bei mir noch bei den anderen.

..und ich kann nix giftiges in ihren Beiträgen erkennen. :kp:
 
Mir ist klar, dass ich mit diesem Thema vermutlich gleich in der Schublade: "Assi, Betrüger, Kampfhundhalter, heul nicht rum!" lande - dem ist nicht so. Daher vermute ich auch: Es war wohl der falsche Weg hier im Forum darüber zu diskutieren.


nun, vielleicht bin ich eine mimose aber ich finde das giftig.

offenheit ist, soweit sie vorliegt, eine gute sache. hier finde ich sie nicht. da helfen auch die vielen worte nicht.

pete
 
Sorry..Bürstes Betrag war tatsächlich "kindisch" und ihr wurde von Anfang an vorgeworfen, nicht ehrlich zu sein. Da darf man schon mal zweifeln, ob man am richtigen Platz mit seinem Anliegen ist.

Du findest keine Offenheit ? Sehr gewagt...
 
Sorry..Bürstes Betrag war tatsächlich "kindisch" und ihr wurde von Anfang an vorgeworfen, nicht ehrlich zu sein. Da darf man schon mal zweifeln, ob man am richtigen Platz mit seinem Anliegen ist.

Du findest keine Offenheit ? Sehr gewagt...

nein, bürstes beitrag war nicht kindisch. sicher kann man einen beitrag lesen und sich seinen teil denken. man kann auch stellung beziehen. man kann jedoch auch sagen, das man gelesen hat, einen eindruck besitzt und sich nich äußert weil man weiß was kommt. es ist der übliche weg, den wir hier schon so oft hatten.

eine lange, rührselige geschichte. viel unrecht und alles nur zufall. wenn man dann merkt, es kommt nicht die antwort die man wollte, dann wird noch mehr geposted. alles so offen. das problem ist nur bei so langen beiträgen, man offenbart seine widersprüche. so und nicht anders ist es hier.

ich ureile hierbei nicht über den vermeintlichen halter, diesen und sein leben kenne ich nicht. ich bewerte nur das hier geschriebene. und das passt nicht.

gewagt? nein, gar nicht.

alles bunte geschreibe mal weg und schauen was bleibt. und dann stellst du fest, es bleibt keine offenheit.

hundehaltung verlangt zuverlässigkeit. das st nicht nur meine menung sondern die des gesetzgebers und hierauf zielt die frage ab.

die zuverlässigkeit wird überprüft, wenn anhaltspunkte vorliegen, die daran zweifeln lassen.

hier haben wir einen hundehalter, der seinen hund im garten bellend an den zaun springen lässt, wenn die nachbarin erscheint. der zaun ist 80 cm hoch. wer sich so unsensibel verhält gibt ausreichend anlass zumzweifel. dann stellt man fest, die hunde sind nicht angemeldet. weder steuer, noch ordnungsrechtlich.

dann bekomt man angst, dennd er halter ist vorbelastet. war nichts schlimmes, nur was kleines. nur einzelfall, bedingt durch eine krankheit. auch hier urteile nicht ich, es ist der vortrag der fragenden.

vorsatz hat nie vorgelegen, auch das schreibt die fragende.

dann kommt viel text. viel uninteressantes. denn interessant ist nur:

3 jahre auf bewährung wegen betruges gibt es nur bei dicken dingern oder bei wiederholungstätern. und es muss vorsatz vorgelegen haben. alle worthülsen also wieder mal nur um hier einen schleier zu verbreiten und abzulenken.

im ergebnis ist es so: rücksichtslos zur nachbarin, kein respekt vor den gesetzen und dem vermögen anderer menschen. zuverlässigkeit? wo? offenheit? wo?

pete
 
Wow..das grenzt ja schon an eine Psycho-Analyse..

Weisste, was ich da die ganze Zeit lese ? "Einmal Knacki, immer Knacki"..

Bin raus..wollte eh nur kundtun, daß nicht jeder hier immer nur ans Schlechte im Menschen glaubt.

Ich hoffe, daß der TE doch jemand helfen kann. Der Rat zu einem guten Anwalt ist ein Anfang.
 
..ich wiederhole mich doch gerne, es geht nicht um den halter sondern um den beitrag der te. womöglich ist der halter ein ganz netter und ehrlicher, der zuverlässig ist und einsicht zeigt.

pete
 
ich denke nicht, dass man das recht hier hat personen derart zu "analysieren" und demontieren.

es ging um eine konkrete fragestellung: wenn man das möchte (und kann !!) antwortet man darauf, wenn nicht, läßt man es sein.

"rührselig" ist ja eine ganz subjektive empfindung, - somit habe ich - für mein teil - hier schon wesentlich rührseligere geschichten gelesen.
- außerdem, was ist letztendlich daran falsch, -wäre es dann so? - auch dieses thema hat , wie die meisten hier diskutierten, ganz viel mit emotionen zu tun.

lg barbara:hallo:
 
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