DoDoo
Hallo,
ich habe folgende Fragen: Ein Hund im allgemeinen wir ja nach dem BGB als Sache behandelt richtig?! Wenn jetzt also jemand der Eigentümer eines Stafford ist, diesen allerdings nicht halten darf und somit nicht mehr Besitzer des Tieres ist (Besitzer ist nun das Tierheim), kann der Eigentümer dann sein Eigentum (also den Hund) an eine andere Person seiner Wahl übereignen? Der Eigentümer hat sich bei dem Hund das Eigentumsrecht vorbehalten und zahlt täglich 15 € für die Versorgung an das Tierheim.
Wenn der Eigentümer den Hund an eine Person (die alle Voraussetzungen diesen Hund zu halten erfüllt) seiner Wahl übereignet, kann diese Person dann die Herausgabe des Hundes (seines Besitzes) bei dem Tierheim fordern? Natürlich wenn der Hund ordnungsgemäß angemeldet wurde.
Vielen Dank für eure Antworten
Liebe Grüße DoDoo
ich habe folgende Fragen: Ein Hund im allgemeinen wir ja nach dem BGB als Sache behandelt richtig?! Wenn jetzt also jemand der Eigentümer eines Stafford ist, diesen allerdings nicht halten darf und somit nicht mehr Besitzer des Tieres ist (Besitzer ist nun das Tierheim), kann der Eigentümer dann sein Eigentum (also den Hund) an eine andere Person seiner Wahl übereignen? Der Eigentümer hat sich bei dem Hund das Eigentumsrecht vorbehalten und zahlt täglich 15 € für die Versorgung an das Tierheim.
Wenn der Eigentümer den Hund an eine Person (die alle Voraussetzungen diesen Hund zu halten erfüllt) seiner Wahl übereignet, kann diese Person dann die Herausgabe des Hundes (seines Besitzes) bei dem Tierheim fordern? Natürlich wenn der Hund ordnungsgemäß angemeldet wurde.
Vielen Dank für eure Antworten
Liebe Grüße DoDoo