Rechtliche Frage zu Listenhunden

DoDoo

Hallo,
ich habe folgende Fragen: Ein Hund im allgemeinen wir ja nach dem BGB als Sache behandelt richtig?! Wenn jetzt also jemand der Eigentümer eines Stafford ist, diesen allerdings nicht halten darf und somit nicht mehr Besitzer des Tieres ist (Besitzer ist nun das Tierheim), kann der Eigentümer dann sein Eigentum (also den Hund) an eine andere Person seiner Wahl übereignen? Der Eigentümer hat sich bei dem Hund das Eigentumsrecht vorbehalten und zahlt täglich 15 € für die Versorgung an das Tierheim.
Wenn der Eigentümer den Hund an eine Person (die alle Voraussetzungen diesen Hund zu halten erfüllt) seiner Wahl übereignet, kann diese Person dann die Herausgabe des Hundes (seines Besitzes) bei dem Tierheim fordern? Natürlich wenn der Hund ordnungsgemäß angemeldet wurde.
Vielen Dank für eure Antworten :)

Liebe Grüße DoDoo
 
  • 20. April 2024
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Hi DoDoo ... hast du hier schon mal geguckt?
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um das Gesetz zu umgehen?

In einigen Bundesländern ist die Privatabgabe von Listenhunden verboten, damit fällt das dann da aus.

da du jedoch noch "Welpenschutz" im Forum genießt (obwohl der ja real auch nicht existiert)- werde ich es auch dabei belassen, obwohl ich durchaus verstanden habe worum es geht... und das BGB kannst du dann auch weglassen.
 
Wenn der Eigentümer den Hund an eine Person (die alle Voraussetzungen diesen Hund zu halten erfüllt) seiner Wahl übereignet, kann diese Person dann die Herausgabe des Hundes (seines Besitzes) bei dem Tierheim fordern?
Fordern kann ein vom früheren Halter gefundener Eigentümer mal alles - die Frage ist, ob das Tierheim dieser Forderung nachkommt

Und da bin ich skeptisch. Denn mit der Nicht-Ordnungsgemäßen Haltung des Hundes, die dann zur Beschlagnahme führte, hat sich der frühere Halter ja schon als unzuverlässig erwiesen. Diese Unzuverlässigkeit wird ein TH ihm vermutlich auch bei der Auswahl potentieller neuer Besitzer anlasten ...
 
Sofern die private Weitergabe/Verkauf in Deinem Bundesland erlaubt ist, ist das grundsätzlich möglich. Das Tierheim ist bei einer Sicherstellung quasi nur "Aufbewahrungsort", ähnlich einer Pension oder einem Polizeizwinger. Dh Du musst die Weitergabe/den Verkauf nicht mit dem Tierheim, sondern mit den ermittelnden Beamten klären. Die werden wahrscheinlich prüfen wollen ob es sich nur um einen Pseudoverkauf handelt, quasi einen Strohmann für Dich, oder ob der Hund tatsächlich in einen anderen Besitz geht.
Das ist aber ansich schon eher eine Sache für den Anwalt, macht sich auch besser wenn einer involviert ist. ;)
 
Sofern die private Weitergabe/Verkauf in Deinem Bundesland erlaubt ist, ist das grundsätzlich möglich. Das Tierheim ist bei einer Sicherstellung quasi nur "Aufbewahrungsort", ähnlich einer Pension oder einem Polizeizwinger. Dh Du musst die Weitergabe/den Verkauf nicht mit dem Tierheim, sondern mit den ermittelnden Beamten klären. Die werden wahrscheinlich prüfen wollen ob es sich nur um einen Pseudoverkauf handelt, quasi einen Strohmann für Dich, oder ob der Hund tatsächlich in einen anderen Besitz geht.
Das ist aber ansich schon eher eine Sache für den Anwalt, macht sich auch besser wenn einer involviert ist. ;)

dann dürfte aber ein tierhem rein theoretisch einen beschlagnamten hund auch nicht weiter vermitteln ohne die genemigung des besitzers,oder irre ich mich da?.
 
@kerstin 1 Korrekt. Deswegen sitzen manche Hunde ja so lange, weil die Besitzer sie freigeben müssen. Tun sie das nicht, kann das TH nichts machen. Wenn die Kosten irgendwann vom Besitzer nicht mehr zu tragen sind, kommt es hin und wieder zu einer Enteignung, nicht durch das TH, sondern durchs Gericht.
 
@kerstin 1 Korrekt. Deswegen sitzen manche Hunde ja so lange, weil die Besitzer sie freigeben müssen. Tun sie das nicht, kann das TH nichts machen. Wenn die Kosten irgendwann vom Besitzer nicht mehr zu tragen sind, kommt es hin und wieder zu einer Enteignung, nicht durch das TH, sondern durchs Gericht.

danke ,hab ich nicht gewusst. man lernt nie aus:)
 
der TE kommt aus NRW..da duerfte es mit dem eigentumsuebergang eher nicht klappen..um dem hund schnell ein neues zuhause zu geben, sollte er "freigegeben" werden.
 
Ja aber in NRW ist doch auch die Abgabe von "privat" verboten, oder nicht?
Wenn verboten, dann müsste dies auch für (m)einen Hund im TH gelten, denn das TH ist ja nur "Verwahrstation" und hat ohne meine Erlaubnis/Einverständnis keine Handhabe auf den Hund. Die Abgabe würde also nicht über das TH laufen, von daher wäre es eine "privat" Vermittlug/Veräußerung/Verkauf/Handel.
 
In NRW ist der Handel von Privat verboten, also sowohl die Abgabe als auch die Annahme eines gelisteten Hundes. Egal ob Kauf, Schenkung etc. Der Eigentümer hat sich daher schon mit dem Erwerb des Hundes ins Aus geschossen.

Gruß
tessa
 
Sehe ich auch so. Solche Klimmzüge werden da in NRW nichts bringen. Denn die vom TE als neuer Halter vorgesehene Person würde den Hund ja auch unrechtmäßig erwerben, da in NRW keine Privatabgabe möglich ist.

Aber möglicherweise hilft ein Gespräch mit dem Tierheim. Wenn die als neuer Halter vorgesehene Person zuverlässig erscheint und alle nötigen Papiere vorlegt, dann ist das Tierheim vielleicht einverstanden den Hund an diese Person zu vermitteln.
Das kommt halt sehr auf die Umstände an, ob das Tierheim bereit ist dir entgegen zu kommen.
 
Kommt drauf an ob der neue Eigentümer auch aus NRW ist...
 
Wenn er z.B. aus Niedersachsen kommt, dann bräuchte er keinen Sachkundenachweis etc. vorlegen.
Aber es ist ja generell keine Privatabgabe in NRW möglich. Wird das ausgehebelt, wenn der Hund in ein Bundesland ohne Liste geht?
 
Meiner Meinung nach, ja. Ich habe auch nichts gefunden was dagegen spricht. Es würde sich ja nichtmal um "Handel" halten.
Aber wie gesagt, das ist Sache für einen Anwalt. Ich vermute Tierheim und Behörde zickt sowieso rum (in egal welchem BL), von daher würde ich da privat nicht rumeiern.
 
In NRW “zicken“ sie in der Regel rum. Aber wir sind auch bevölkerungsreichstes Bundesland mit entsprechend vielen Listenhunden und da sind die geltenden Regeln wohl mehrheits fähig und die Tierheime halten sich daran, weil alles andere zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.
Ich wünschte mir manchmal mehr Flexibilität, kann aber die strikte Haltung verstehen.
Einer unserer Nachbarn hält seit Jahrzehnten Listenhunde. Mittlerweile dürfte er so ca.70 sein. Sehr einfacher Mann. Offensichtlich bekommt er das hin. So schwer ist es nun nicht.
 
Natürlich halten sich die TH dran. Die Gesetze, grade in NRW, halte ich zwar für Müll, aber sich darum zu kümmern ist nicht Job der TH. Die sollen Hunde sicher unterbringen, das geht nur wenn sie auch rechtlich sicher sind. :)
Es ist in NRW nicht "schwer" einen Listenhund zu halten, aber es ist eines der BL in dem ich verzichten würde.
Die spinnen die NRW´ler :D
 
Natürlich halten sich die TH dran. Die Gesetze, grade in NRW, halte ich zwar für Müll, aber sich darum zu kümmern ist nicht Job der TH. Die sollen Hunde sicher unterbringen, das geht nur wenn sie auch rechtlich sicher sind. :)
Es ist in NRW nicht "schwer" einen Listenhund zu halten, aber es ist eines der BL in dem ich verzichten würde.
Die spinnen die NRW´ler :D

Bei diesem Thema stimme ich dir zu, ansonsten.....:nein::)

Aber zumindest ist es bei uns immer möglich einen Listenhund zu halten sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ich könnte zum nächsten Tierheim fahren und hätte in ein paar Wochen den Hund zuhause.
Da gibt es doch dieses weit südlich liegende Bundesland, in das ich niemals nicht ziehen würde und wohl auch kaum könnte, wenn ich einen Listenhund hätte.
Da sind wir NRWler doch deutlich entgegen kommender.:p
 
Ja, das finde ich eben nicht. ;) Es ist natürlich richtig dass man für manche Hunde in Bayern so gut wie keine Erlaubnis bekommt. Allerdings, die Hunde die gehalten werden dürfen, kann man auch ganz normal halten. Ohne Klimbim. Ein WT und der Hund gilt als normaler Hund (abgesehen von den Steuern in manchen Gemeinden). Das empfinde ich logischer und der Haltung mehr entgegenkommend, als diese halben Sachen...wo ein Hund zwar erlaubt ist, aber nur dreifach verschnürt, und auch nicht überall und ständig unter Terrorverdacht und nur hinter nachgemessenem Zaun und nur in Hand von x-fach überprüfter Person. ;) Siehe den anderen Thread hier momentan, haste den Fuß kaputt darf Dein Hund leider nichtmehr Gassi gehen. :lol:
Deswegen würde ich ja auch verzichen.
 
Bei diesem Thema stimme ich dir zu, ansonsten.....:nein::)

Aber zumindest ist es bei uns immer möglich einen Listenhund zu halten sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ich könnte zum nächsten Tierheim fahren und hätte in ein paar Wochen den Hund zuhause.
Da gibt es doch dieses weit südlich liegende Bundesland, in das ich niemals nicht ziehen würde und wohl auch kaum könnte, wenn ich einen Listenhund hätte.
Da sind wir NRWler doch deutlich entgegen kommender.:p

naja wenn ich das richtig verstehe kann ich in nrw gar kein listenhund halten oder er ist aus dem tierheim.aber wenn ich keinen aus dem th will ,steh ich auf dem schlauch. wenn ich jetzt z.b. ein reinrassigen mit papieren will und noch einen welpen dazu ist sichicht im schacht. da kann ich die vorrausetzung erfüllen wie ich will oder ich will doch einen aus dem th , erfülle alle behörtlichen vorrausetzung aber pass den thleuten nicht weil zu eine spezielen gruppierung gehöre ,ist auch aus mit der listenhaltung.
 
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