Rechtliche Frage zur Verbringung eines Bullywelpen von NRW nach Niedersachsen

uvely

15 Jahre Mitglied
Ein Minibully hat in NRW Welpen gezeugt. Der Bully wurde aber vom Ordnungsamt als als Standart eingestuft. Jetzt will das Ordnungsamt für die Welpen auch wenn diese nach Niedersachsen gehen, ein polizeiliches Führungszeugnis vom neuen Halter,eine Haltererlaubnis, die Zustimmung der neuen Gemeinde und noch viele bürokratische Gemeinheiten. Nun meine Frage ist das überhaupt zulässig, da dieser Hund in Niedersachsen ein ganz normaler Hund ist?
 
  • 19. April 2024
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Hi uvely ... hast du hier schon mal geguckt?
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Was geht denn NRW die Haltung eines Minibullys in Niedersachsen an ??. :rolleyes::rolleyes:
Selbst wenn ich einen Staff aus NRW hole, ist doch das Ordnungsamt in meinem Wohnort in Niedersachsen zuständig.
Fehlt nur noch, dass der neue Besitzer die Hundesteuer nach NRW überweisen muß. :sarkasmus::sarkasmus::sarkasmus:Sachen gibts !?!?
 
Es ist ja nun so, dass die Abgabe eines Listenhundes in NRW nur an eine "geeignete Person" (oder einen Tierschutzverein) erfolgen darf.

Eine Privatperson ist in NRW normalerweise keine geeignete Person, in anderen Bundesländern kann sie es aber sein - ich nehme an, dass das Ordnungsamt hier sich damit absichern will, dass dem Gesetz genüge getan ist.

Länderübergreifend kann das durchaus mal Nickeligkeiten geben.

Mein Hund ist beim Urlaub in NDS leider verstorben, und wir mussten ihn dort lassen. Die Leute dort haben auch nicht schlecht gestaunt, als ich von ihnen eine Bescheinigung haben wollte, dass mein Hund verstorben sei.

Die muss ich hier nämlich bei der Stadt vorlegen, damit ich den Hund überhaupt rechtskräftig abmelden kann.

Gibt es in NDS so nicht (eine TA-Rechnung fürs Einschläfern wäre zwar zB ein geeigneter Beleg gewesen, aber nun war der Hund einfach so gestorben, ganz ohne Tierarzt, also gab es keine Rechnung...) - die waren aber so freundlich und haben mir dann einen Schrieb fabriziert, damit ich dem Amt was vorlegen konnte.
 
Eigentlich ist es doch ganz einfach..

Da der Mini Bully anscheinend über keine Papiere verfügt, gilt er als Standard Bully und somit als Listenhund.

Vermittlung von Listenhunden unterliegt in NRW besonderen Regeln.
 
Es ist ja nun so, dass die Abgabe eines Listenhundes in NRW nur an eine "geeignete Person" (oder einen Tierschutzverein) erfolgen darf.

Eine Privatperson ist in NRW normalerweise keine geeignete Person, in anderen Bundesländern kann sie es aber sein - ich nehme an, dass das Ordnungsamt hier sich damit absichern will, dass dem Gesetz genüge getan ist.

Länderübergreifend kann das durchaus mal Nickeligkeiten geben.

Mein Hund ist beim Urlaub in NDS leider verstorben, und wir mussten ihn dort lassen. Die Leute dort haben auch nicht schlecht gestaunt, als ich von ihnen eine Bescheinigung haben wollte, dass mein Hund verstorben sei.

Die muss ich hier nämlich bei der Stadt vorlegen, damit ich den Hund überhaupt rechtskräftig abmelden kann.

Gibt es in NDS so nicht (eine TA-Rechnung fürs Einschläfern wäre zwar zB ein geeigneter Beleg gewesen, aber nun war der Hund einfach so gestorben, ganz ohne Tierarzt, also gab es keine Rechnung...) - die waren aber so freundlich und haben mir dann einen Schrieb fabriziert, damit ich dem Amt was vorlegen konnte.
Ach du lieber Himmel !!!! Da wiehert ja kräftig der Antsschimmel, ach nein eine ganze Schimmelherde. Sachen gibts !
Man gut, das unser O-Amt das Ganze etwas lockerer sieht, aber wahrscheinlich liegt es auch daran das man sich in den dörflichen Gegenden noch persönlich kennt.
 
Aber eigentlich sollte es ja auch im Interesse des Welpenbesitzers sein, dass die Welpis an einen möglichst guten Ort kommen. Wer all die Hürden erfüllt, ist schon mal ein sehr guter Kandidat. Würde ich für "meinen" Hund gerne machen.
 
mal ne andere frage wenn der mini als standart eingestuft worden ist,dürfte der doch eigentlich garnicht werfen,da müsste der besitzer eh schon ordenlichen ärger haben?
und wo gehen den die anderen welpen hin?
 
Da der Mini Bully anscheinend über keine Papiere verfügt, gilt er als Standard Bully und somit als Listenhund.
Nö. Der Mini Bulli (bitte...nicht mit y...) ist auch ohne Papiere ein Mini Bulli wenn er dieser Rasse phänotypisch entspricht. Tut er das nicht, muss ihn jemand einstufen, also- Rassegutachten. Papiere belegen eine Rasse, KEINE Papiere belegen KEINE Rasse ;)

Ein polizeiliches Führungszeugnis vom neuen Halter in NDS kann NRW nicht verlangen, aber die Identität des neuen Halters. Dann kann die Gemeinde in NDS angeschrieben werden um zu überprüfen ob der Hund auch tatsächlich dort gemeldet ist.
 
Das hatte ich dann anscheinend immer falsch verstanden...
Sorry

Und der Tippfehler ist leider der blöden Autokorrektur geschuldet, das Smartphone kennt wohl keinen Bulli
 
Der Minibulli kann in NRW nur dann als Standard eingestuft werden,wenn er nicht die “richtigen“ Papiere hat. @Crabat weiß da sicherlich genaueres. Meines Wissens werden FCI und AKC Papiere anerkannt.

Wenn der Besitzer diese nicht hat unterliegt der Hund den NRW Regelungen zu Listenhunden. Ob das OA die Erfüllung dieser Regeln verlangen darf, wenn der Hund nach Niedersachsen geht, denke ich nicht.
Aber wenn das OA sagt, das es das so wünscht, dürfte es das Sinnvollste sein, diesen Wunsch zu erfüllen.
Das geht sicher schneller als sich auf Diskussionen ein zu lassen.

Mich würde auch interessieren was mit dem Mutter Tier ist und den Welpen ist. Hatte der Besitzer überhaupt Papiere und wenn ja, welche?
Warum hat die Hündin Welpen?
Ist der Hund und die Welpen beschlagnahmt worden?
Sollen alle Welpen(wie viele) nach Niedersachsen? Ich habe selten mit unserem OA zutun, aber die würden meiner Einschätzung nach sehr genau hinschauen, wenn eine Person z.B. 3 Welpen übernehmen möchte. Selbst wenn die Regeln in Niedersachsen anders sind, würden sie sich bei mehreren Welpen vielleicht absichern wollen, wie bei einer Vermittlung in NRW.

Für mich ist das auch die Frage nach Recht haben und Recht bekommen und ob es Sinn macht das durch zu fechten. Der, der die Welpen hat, hat das Heft in der Hand und ehe sich die Übernahme deswegen verzögert, würde ich die verlangten Nachweise bei bringen. In diesem Fall um so mehr weil es Welpen sind.

edit, crabat war schneller.
 
Der Minibulli kann in NRW nur dann als Standard eingestuft werden,wenn er nicht die “richtigen“ Papiere hat. @Crabat weiß da sicherlich genaueres. Meines Wissens werden FCI und AKC Papiere anerkannt.
Nene...ein Mini Bulli kann in NRW eingestuft werden wenn er keine, oder keine glaubwürdigen Papiere/Abstammungsnachweise hat. Wenn das Amt einen Abstammungsnachweis als nicht glaubwürdig einschätzt, muss es begründen warum. Nur zu sagen "wir wollen nur FCI- Papiere" reicht NICHT. Weder Vdh noch Fci hat ein Monopol auf Mini Bullis. Allerdings, das ist richtig, die Gemeinden versuchen das gerne...mit FCi- Papieren sind sie zu oft (immer!) vor Gericht gescheitert bei einer Einstufung, was aber nicht heisst dass sie Fci- Papiere nie angezweifelt haben. ;)
Ein Hund ohne Abstammungsnachweis wird vom Gutachter eingestuft, nach Phänotyp. Dabei kann AUCH ohne Papiere herauskommen, dass es ein MBt ist.
 
@Crabat , danke! :hallo:

Wir hatten ja vor Jahren mal einen Minibulli in Pflege. Zu groß, AKC Papiere. Da gab es für den Besitzer keine Schwierigkeiten den Hund als Minibulli angemeldet zu bekommen.
Der menschliche Faktor spielt auch immer eine Rolle. Wie versiert sind die Mitarbeiter des OA, wie ist ihre Einstellung zu Listenhunden z.B.
 
Der menschliche Faktor spielt auch immer eine Rolle. Wie versiert sind die Mitarbeiter des OA, wie ist ihre Einstellung zu Listenhunden z.B.
Ja...leider...oder GsD...wie mans nimmt. Dadurch dass der Bullterrier im Rassestandard weder Größe noch Gewicht vorgeschrieben hat, der kann also 40 cm mit 17 Kg sein, oder 53 cm mit 33 Kg...kann/könnte man einen MBt ohne Abstammungsnachweis ziemlich leicht als Bullterrier einstufen. Aber, es gibt durchaus Gutachter die die Rasse Bullterrier kennen und bei zu schmächtigen, schmalen Hunden sagen...das ist phänotypisch eher ein MBt, auch wenn er mit 40 cm größer als das SOLL des Mini Bulli- Rassestandards ist.
 
Solange die Kleine bei uns in Urlaub war, bin ich immer mit ihrem Stammbaum rum gelaufen. Wir sind nie kontrolliert worden und sie ist, trotz ihrer Größe, im Terriergewusel unter gegangen, was uns auch ganz recht war.
 
aber mal ne andere frage woher weis ich den das ich einen minibulli habe,gerade wenn ins den grenzbereich geht?.ich meine wenn ich die eltern kenne und die nachwieslich minis sind kann ich das ja an hand der eltern nachweisen und wenn alles seriös ist dürfte es da ja keine problem geben. und wenn ich die herkunft der eltern schon nicht genau weis,kann ich doch auch nicht davon ausgehen das mein hund ein mini ist oder?
sehr verwirrent:gruebel:
 
Ein Minibully hat in NRW Welpen gezeugt. Der Bully wurde aber vom Ordnungsamt als als Standart eingestuft. Jetzt will das Ordnungsamt für die Welpen auch wenn diese nach Niedersachsen gehen, ein polizeiliches Führungszeugnis vom neuen Halter,eine Haltererlaubnis, die Zustimmung der neuen Gemeinde und noch viele bürokratische Gemeinheiten. Nun meine Frage ist das überhaupt zulässig, da dieser Hund in Niedersachsen ein ganz normaler Hund ist?
Alle Welpen gehen nach NDS? Da neben der illegalen Verpaarung auch noch der in NRW ebenso verbotene Handel die Strafen für den jetzigen Besitzer nur noch höher ausfallen lassen würden/könnten, kann man dem derzeitigen Besitzer nur den Rat geben, sich an die Anordnungen des O-Amtes zu halten. Klar wollen die wissen, wohin die Welpen gehen und das ist auch im Interesse der Welpen- eh sie am Ende irgendwo landen, wo sie auch wieder illegal angeschafft worden wären. Ich seh das weniger als Schikane an, nur als Absicherung auch für Hunde, die genauso gut in "dunklen Kanälen" verschwinden könnten, wenn kein Nachweis über ihre Verbringung erbracht wird. Auch in NDS gibt es sicherlich Personen mit Hundehaltungsverbot, deshalb wohl die Auflagen.
 
und wenn ich die herkunft der eltern schon nicht genau weis,kann ich doch auch nicht davon ausgehen das mein hund ein mini ist oder?
Wenn man die Eltern nicht kennt, bzw diese schon keinen Abstammungsnachweis haben, dann ist das wie bei jedem anderen Hund auch...man kann nur mutmaßen. In dem Fall kann/sollte man bei einem listenverdächtigem Hund ein Gutachten erstellen lassen. Wenn der Hund klein und leicht ist, kann man natürlich mutmaßen dass es ein MBt ist.
Aber das ist bei einem Hunde der sonstwoher kommt und aussieht wie ein Labrador ja auch so ;)
 
schon mal überlegt das der wurf gar nicht angemeldet ist. und man hier blos nach fragt wo mann die welpen am besten als minis verscherbeln kann, weil man in nds keinen nachweis brauch.da fragt bestimmt keiner nach.

ich meine wer ist denn so böd und meldet seinen illegalen wurf beim oa. und das ist er nun mal wenn er als standart eingestuft ist. und das ist der hund ja schon eine weile vor den wurf.
 
Die Fragen auch in NDS nach, weil es auch da in vielen (den meisten?) Gemeinden eine erhöhte Steuer hat für Bt.
Ich denke der Hund hatte einen Wurf und evtl durch verkaufsanzeigen etc. wurde das OA aufmerksam und da fiel dann auf dass er keine Papiere hat- und er wurde eingestuft. Das passiert wegen Verkaufsanzeigen relativ häufig, auch in BY.
 
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