Zuverlässigkeit gem. LHV-NRW

Waldläufer

hallo zusammen,
hätte da einmal eine frage an euch.der nachteil unserer priviligierten wohnlage (als hundehalter)direkt am wald ist, dass unser 20/40-findlinghund ab und zu,unerlaubt, im wald stöbert.der revierförster hatte bisher ein einsehen und hat uns nur verwarnt(es gibt doch noch nette jagdausübende).seit diesem vorfall gehen wir fast ausschliesslich mit der schleppleine im angrenzenden wald gassi etc. nun möchten wir aber auch einem kampfschmuser ein neues zuhause geben und hierzu meine frage.meine frau würde als halterin des 20/40 - hundes und ich als halter des anlagenhundes gegenüber dem OA auftreten.wie könnte sich ein erneuter vorfall(s.oben) mit dem 20/40-hund auf meine zuverlässigkeit als anlagenhundhalter auswirken? eventueller entzug des anlagenhundes? halt wegen des gemeinsamen hausstandes und da wir uns selbstredend gegenseitig als aufsichtsperson für unsere hunde angeben.wie könnten hier die rechtlichen folgen aussehen.

viele grüsse harry


less is more
 
  • 30. April 2024
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Hi Waldläufer ... hast du hier schon mal geguckt?
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Theoretisch ist alles möglich. Wenn Dein Hund wildert, gilt er z.B. als gefährlicher Hund und kann unabhängig von Grösse und Rasse MK- und Leinenpflicht bekommen. Bei entsprechenden Vorfällen liegt es wohl in der Hand Eures Ordnungsamtes, wie sie dann Eure Zuverlässigkeit bewerten. Vieles ist Ermessenssache, je nach OA ist das gut oder schlecht. Aus dem Bauch raus würde ich sagen: Einziehen können die einen Zweithund nicht, nur weil ein anderer wildert, aber im Zusammenhang mit LHV hab' ich schon Pferde ko**** sehen
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Am besten wär' natürlich, ihr passt auf Euren Hund besser auf, wie wär's mit einer Hundeschule oder einem guten Verein? Schleppleinentraining z.B. hat schon oft geholfen...
Nur Mut - ich find's toll, dass Ihr einem Soka eine Chance geben wollt
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!
Gruss
bones

online.dll


'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
Hi Harry, schließe mich bones an.

Ergänzend dazu: Passt gut auf, dass es mit eurem 20/40er keine Vorfälle gibt, die dazu führen könnten, dass er als gefährlicher Hund klassifiziert wird. Das hieße nämlich, dass die beiden nicht mehr von einem allein ausgeführt werden dürften.

Gruß
Wolfgang

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ich möchte die stimmung ja nicht trüben harry,
aber lies dir die neue hundeverordnung mal durch.........ich glaube nicht,daß es einfach wird,überhaupt noch einen "kampfschmuser" in nrw erlaubt zu bekommen
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ausser bei "berechtigten interesse"!
das kenne ich von bayern zu gut,und bin deswegen aus bayern "geflohen"..........
ich drück aber trotzdem die daumen.........viel glück

mfg king
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h@llo King,
es liegt ein "berechtigtes interesse" vor, da wir den hund aus dem TH holen möchten.der sachbearbeiter beim OA hat in einem pers. gespräch viel verständnis für unser anliegen gezeigt.ausserdem hatten wir glück,da er die neueste printmedienausgabe bzgl. der höhn`sche vorlage für das hundegesetz vorliegen hatte.in diesem ist ja bekannlich nur noch von vier hunderassen(immer noch 4 zu viele)in anlage 1 die rede. die rasse unseres hundes in späh ist nicht mehr darunter.

h@llo Bones,
schleppleinenausbildung betreibe ich seit diesem vorfall und die ersten erfolge sind auch erkennbar. leider hat eine bracke oder ein beaglemix meistens einen starken jagdtrieb und einen eigenen kopf.ebenso ich hatte auch versucht über eine hundeschule mit dem hund zu arbeiten.die ausbilderin klang aber nicht sehr überzeugend hinsichtlich einer besserung;eben wegen der oben erwähnten rasseeigenschaften.wir geben halt nicht auf und hoffen auf weitere besserung.
desweiteren hoffen wir noch auf viele antworten bzgl. unserer eingangs gestellten frage.
bis bald und viele grüsse harry

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