Waldläufer
hallo zusammen,
hätte da einmal eine frage an euch.der nachteil unserer priviligierten wohnlage (als hundehalter)direkt am wald ist, dass unser 20/40-findlinghund ab und zu,unerlaubt, im wald stöbert.der revierförster hatte bisher ein einsehen und hat uns nur verwarnt(es gibt doch noch nette jagdausübende).seit diesem vorfall gehen wir fast ausschliesslich mit der schleppleine im angrenzenden wald gassi etc. nun möchten wir aber auch einem kampfschmuser ein neues zuhause geben und hierzu meine frage.meine frau würde als halterin des 20/40 - hundes und ich als halter des anlagenhundes gegenüber dem OA auftreten.wie könnte sich ein erneuter vorfall(s.oben) mit dem 20/40-hund auf meine zuverlässigkeit als anlagenhundhalter auswirken? eventueller entzug des anlagenhundes? halt wegen des gemeinsamen hausstandes und da wir uns selbstredend gegenseitig als aufsichtsperson für unsere hunde angeben.wie könnten hier die rechtlichen folgen aussehen.
viele grüsse harry
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hätte da einmal eine frage an euch.der nachteil unserer priviligierten wohnlage (als hundehalter)direkt am wald ist, dass unser 20/40-findlinghund ab und zu,unerlaubt, im wald stöbert.der revierförster hatte bisher ein einsehen und hat uns nur verwarnt(es gibt doch noch nette jagdausübende).seit diesem vorfall gehen wir fast ausschliesslich mit der schleppleine im angrenzenden wald gassi etc. nun möchten wir aber auch einem kampfschmuser ein neues zuhause geben und hierzu meine frage.meine frau würde als halterin des 20/40 - hundes und ich als halter des anlagenhundes gegenüber dem OA auftreten.wie könnte sich ein erneuter vorfall(s.oben) mit dem 20/40-hund auf meine zuverlässigkeit als anlagenhundhalter auswirken? eventueller entzug des anlagenhundes? halt wegen des gemeinsamen hausstandes und da wir uns selbstredend gegenseitig als aufsichtsperson für unsere hunde angeben.wie könnten hier die rechtlichen folgen aussehen.
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