beim SV siehts so aus in der zuchtordnung:
Inzucht = auf engere Blutsverwandtschaft
gegründete Zucht, in der ein Ahn mindestens je einmal auf Vater- oderMutterseite vertreten ist. Inzucht ist stets auch unter Geschwistern Verwandtschaftszucht,
wobei der Verwandtschaftsbegriff auf die ersten fünf Ahnenreihen beschränkt wird (Verwandtschaftszucht).
Inzucht, näher als 2-3 oder 3-2, auch bei
Geschwistern, ist nicht gestattet.