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Pennylane

Tüpferl
10 Jahre Mitglied
Hallo,

vielleicht tummeln sich hier zuchtkundige Leute:

Ist es "erlaubt"(von wem?) eine Hündin von deren Bruder (gleiche Mutter, anderer Vater) belegen zu lassen? Der Rüde ist aus dem Wurf der Mutterhündin von vor fünf Jahren. Die Hündin aus dem Wurf von vor drei Jahren.

Mein Verstand sagt mir: nein

Ist das schon Inzucht?
 
  • 8. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Pennylane ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 10 Personen
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Also, wenn ich mir das



durchlese, würde ich dazu tendieren, dass es eine Inzestzucht wäre und damit nicht so gerne gesehen. Kenn mich da jetzt aber net wirklich aus.
 

Guck doch mal was bei Menschen verboten ist und dann frag mal warum!


Und damit ist das auch in Folge des Qualzuchtparagraphen verboten. Aber wo kein Kläger...
 
Ob es erlaubt ist, steht meistens in den Statuten des jeweiligen Dachverbandes - meistens gibt es einen Passus über Inzuchtverbindungen und inwieweit diese zulässig oder genehmigungspflichtig sind.

Bin kein Experte, aber da es keine Vollgeschwister- oder Eltern-Kindverpaarung ist, dürfte eine solche Verbindung wie deine durchgehen.

Inzucht hat ja nicht nur was mit dem direkten Verwandschaftsgrad zu tun, sondern errechtnet sich auf mehrere Generationen.
 
Inzucht ist das, also eine Zucht mit hohem Inzucht-Kooeffzienten. Jeder VdH-Verein hat einen festgelegten Koeffizienten der bei normalen Verpaarungen unterschritten werden muß.
Heisst eine so enge Zucht ist im Vdh genehmigungspflichtig (und wird wirklich nur in absoluten Ausnahmen genehmigt!!!).
 
bitte sag nicht meine!

Ich bin grad total erschrocken als ich die Verpaarungkonstellation gelesen habe.

p. s. ich glaube im VDH ist der gar nicht mehr
 
bitte sag nicht meine!

Ich bin grad total erschrocken als ich die Verpaarungkonstellation gelesen habe.

p. s. ich glaube im VDH ist der gar nicht mehr

Wenn Du die Links anklickst, wirst Du sehen, dass Dich auch die "offiziellen" Papiere vor dieser züchterischen Unart nicht schützen.
 
Deine Links beziehen sich auf Linienzucht, nicht auf Inzucht. "Offizielle" Papiere schützen schon vor sehr sehr enger Zucht, wie zB in dem von Pennylane geschilderten Fall.

Es gibt im TSchG einen Absatz (ich meine unter §11), der Inzucht anspricht. Aber das ist sehr schwammig ausgelegt und vor Gericht so kaum verwertbar.
 

Genehmigungsplfichtig sind glaube ich wirklich nur Vollgeschwister- und Eltern-Kindverpaarungen. Nimmt man den Onkel oder genetische Vollgeschwister ist es wohl kein Problem. Zumindestens wenn man sich die Malis und die Zucht auf die "deux Pottois" Hunde, oder den Dobermann und die "Burgstätte"-Würfe anschaut.

Auch muss kein Inzuchtskoeffizient über/unterschritten werden, sonst hätte die gesammte Führungsriege beim DV mit ihren Zuchten ein Problem.
 
Kommt auf den Verein an. In anderen Vereinen lacht der Zuchtwart Dich aus, wenn Du derartige Verpaarungen ansprichst.
 
Halbgeschwisterverpaarungen sind soweit ich weiss erlaubt...ob es dazu noch Rasseabhängig ist

Ich kenne drei Hunde (Geschwister) aus einer solchen Verpaarung und sehe keinerlei Probleme.


Beim Nova Scotia Duck Tolling Retriever ist es so weit eingezüchtet, dass man bei so gut wie jeder Verpaarung davon ausgehen kann, als wären es richtige Geschwister.
 
@ Melanie: Ja, das ist scheinbar Vereinsabhängig. Das ist nicht in allen Vereinen erlaubt!!!
Das Problem sind nicht die Hunde ansich die aus solchen Verpaarungen entstehen (zumindest meistens nicht), sondern wenn diese Hunde dann in die Zucht gehen und abermals mit Hunden aus Halbgeschwisterverpaarungen gekreuzt werden. Usw.
Dann ist man nämlich ruckzuck beim Toller.
 

Jopp...dann muss man nämlich darauf achten, dass diese Hunde nicht wieder mit nah verwandten Hunden verpaart werden.
 

Nein.

Wer In-, Eng- und Linienzucht unterscheiden mag, darf dies gerne tun. Inhaltlich ist dies aber kaum haltbar und am prominenten Beispiel von den "Duck Tollern" sieht man sehr gut, was bei der "harmlosen" Linienzucht am Ende herauskommt: Ein Inzuchtkoeffizient der einer Vollgeschwisterverpaarung gleicht. Es ist eine ganz simple Rechenaufgabe.

Im Qualzuchtparagraphen ist das relativ klar formuliert - wenn man die Folgen von Inzucht/Linienzucht kennt, die gerne verschwiegen werden und die hauptsächlich für die unzähligen Rassekrankheiten verantwortlich sind.


Hier kann man es dokumentiert nachlesen:




Man kann genauso wenig Gesundheit auf Linie züchten, wie für Jungfräulichkeit ... usw.

 
beim SV siehts so aus in der zuchtordnung:

Inzucht = auf engere Blutsverwandtschaft
gegründete Zucht, in der ein Ahn mindestens je einmal auf Vater- oderMutterseite vertreten ist. Inzucht ist stets auch unter Geschwistern Verwandtschaftszucht,
wobei der Verwandtschaftsbegriff auf die ersten fünf Ahnenreihen beschränkt wird (Verwandtschaftszucht).

Inzucht, näher als 2-3 oder 3-2, auch bei
Geschwistern, ist nicht gestattet.
 
Ich kenne ZOs von VDH-Vereinen, die keinen Inzuchtkoeffizienten festlegen! Ansonsten ist das richtig, Halbgeschwisterverpaarungen sind gemehmigungspflichtig. Manche Vereine verbieten sie ganz.

LG
Ute
 
bitte sag nicht meine!

Ich bin grad total erschrocken als ich die Verpaarungkonstellation gelesen habe.

p. s. ich glaube im VDH ist der gar nicht mehr

Was an einer Halbgeschwisterverpaarung oder Eltern/Kindverpaarung so schlimm, versteh ich nicht. Ohne Inzucht gäbe es keine Rassen.

So weit ich weiss darf der IK = Inzuchtkoeffizienten in den meisten Vereinen 3 oder 4 % nicht übersteigen.

Mir ist das eigentlich egal, da es beim APBT Hunde mit über 30% IK gibt und die sind, gesund und geistig klar. Inzucht sollte man denen überlassen die es können und nicht leichtfertig damit umgehn.
 
keine Ahnung ob das "schlimm" ist. Ich fragte nur weil ich vermute, dass die Mutter auch zweimal vom Sohn belegt wurde (unabsichtlich, klar ). Sogar ich kann Ahnentafeln lesen und mir ist klar, dass DAS nicht sein soll . Und jetzt dieser Wurf.

Leider verstehe ich absolut nix von IK in % oder 2-3 oder 3-2 Angaben. Was ich verstehe ist, dass es in manchen Verbänden toleriert wird und in anderen nicht.
 
Diese 2-3 Angabe, von der du sprichst, ist der angegeben Verwandschaftsgrad von vater und Mutter.
heißt hier in der 2. Generation auf der Mutterseite und in der 3.Generation auf der Vaterseite (ich hoffe ich habs nicht verwechselt)

Was du beschreibst wäre ein 1-1 Inzucht... ich kenne keinen Fall indem das genehmigt wurde vom SV ..aber "Unfälle" passieren und dann sind Papiere auch nachträglich möcglich *brech*

Von den "alten Hunden" auf dem Platz weiß ich aber, dass nahe Inzucht körperlich schöne Hunde hervorbrungt, aber keiner mit dem "Wesen" des Hundes zufrieden war.. wortwörtlich: "die konntest du alle in die Tonne kloppen"

ich persönlich finde es abartig...sorry
 

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