Wut über die Durchsetzung der 20/40-Regel der LHV

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Sera und Rest

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Wut über die Durchsetzung der 20/40-Regel der LHV


Monheim/NRW, 22.11.01

Aus treuen Hundeaugen guckt Charly Uwe Haschka an. Dass er seinem Herrchen jede Menge Schriftkram und Behördengänge beschert, ist ihm zumindest ein freundliches Schwanzwedeln wert.

Zehn Jahre ist der Howerwart alt. Und „ein ganz lieber Kerl“, sagt der 39-Jährige. Vor über einem Jahr beantwortete er schon ein Schreiben der Stadt Monheim, dass sein Hund nicht unter die aufgeführten Kampfhunderassen der Landeshundeverordnung falle.

Umso mehr wunderte Haschka sich, als ihm wiederum ein Brief der Stadt Monheim ins Haus flatterte. Haschka müsse ein Führungszeugnis und einen Sachkundenachweis der Tierärztekammer einreichen, eine Hunde-Haftpflichtversicherung sowie eine Kennzeichnung des Hundes mittels Microchip nachweisen.

Grund: Charly ist über 40 Zentimeter hoch und mehr als 20 Kilogramm schwer. Hat Haschka bis zum 1. Januar 2002 diese Nachweise nicht erbracht, handelt er ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis zu 2000 Mark rechnen. „Ich bin wütend. Fühle mich behandelt wie ein Krimineller.“

Als einen „Service“ bezeichnet es die Stadt selbst. „Wir müssen die Verordnung umsetzen. Dass Hundehalter da verärgert sind, kann ich verstehen. Unsere Telefone stehen auch nicht mehr still“, so Wolfgang Mansen vom Ordnungsbüro.

Haschka warnt: „Bei diesem Behörden-Dschungel geben Halter ihre Hunde auf.“ Die Gefahr sieht auch Winfried von Wallis, Vorsitzender des Tierschutzvereins Monheim. „Die Leute sind verunsichert.

Es ist mit einem Ansturm auf die Tierheime zu rechnen. Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt bei der Umsetzung etwas zurückhaltender wäre. Denn wie es aussieht, wird die Verordnung bald entschärft.“


Bis dann Sera

Quelle:

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