Worms: Freilaufender Schäferhund beißt Fünjährigen

The Martin

KSG-Prinz Charming™
15 Jahre Mitglied
Worms: Freilaufender Schäferhund beißt Fünjährigen

Ein fünfjähriger Junge wurde am Dienstag in der Wormser Eckenbertstraße von einem Schäferhund gebissen und so stark verletzt, dass er ambulant im Klinikum versorgt werden musste.

Quelle:
 
unbegreiflich, dass einige hundehalter egal welcher rasse, sich nicht einmal an die ,,kleinsten,, dinge der LHVO halten können/wollen.

mit welcher begründung, läßt die hundehalterin ihren hund da ohne leine laufen, wo leinenpflicht besteht.!

durch diese dummen,ignorantischen hundehalter aller rassen bzgl. der jeweiligen LHVO,(bzw. auflagen der jeweiligen gemeinde,stadt,dorf) wird das ansehen aller hundehalter massiv beschädigt. und insbesondere dann, wenn kinder die leidtragenden sind.
es werden wohl weiterhin nur bestimmte rassen gelistet werden, trotzdem tragen solche vorfälle auch zu weiteren schikanösen auflagen für alle anderen rassen und deren halter bei.
 
In Worms direkt kann und darf man theoretisch nirgendwo seinen Hund frei laufen lassen, selbst im großen Wäldchen nicht, da ist es auch verboten, was aber der absolute Schwachsinn ist.
Dort laufen die Hunde immer frei, was ich auch absolut ok finde, schließlich ist man mitten in der Pampa.
Freilaufflächen gibt es in Worms keine einzige!!!!!
Also wohin mit den freilaufenden Hunden?

Kannst ja mal versuchen mit unserem tollen OB darüber zu reden.
Dann kannst du auch gleich mal die Kampfi-Steuer angesprechen von 660 Euro.
Der spielt sich nämlich immer als Samariter der Tiere auf, hat selbst 2 aus dem Tierheim, aber außer heucheln und große Töne spucken kann der nix.

Da ich aber weiß, daß das OA nicht mit Kanonen auf Spatzen schießt, gehe ich davon aus, das eine sinnvolle Lösung wegen des Schäferhundes gefunden wird.
 
So ist es leider dogmaster...
 
Ich wünsche dem armen Jungen körperliche und seelische Genesung. Für einen kleinen Jungen ist so ein Erlebnis sehr schockierend.

Und vielen Dank der Schäferhundführerin für ihren Bärendienst! *ggrrrrr* :sauer:
 
dogmaster schrieb:
aber selbst der hund mit ,,kadaver,, gehorsam, gehört in der stadt an die leine und zwar unabhängig von der rasse.
Und zwar schon aus Eigenschutz des Hundes und im Haftungsfall auch des Halters.
 
Eckenbertstr. ist nicht Worms Innenstadt, sondern gehört zu einem Vorort
 
Ob Vorort oder Innenstadt ist doch egal. Zum Rumtoben hat sie den Hund dort gewiss nicht offline laufen lassen.
Jetzt hat sie, bzw. das Kind und der Hund den "Salat". Und andere HH vielleicht demnächst noch mehr Auflagen :sauer:
 
Ob Vorort oder Innenstadt ist doch egal. Zum Rumtoben hat sie den Hund dort gewiss nicht offline laufen lassen.
Jetzt hat sie, bzw. das Kind und der Hund den "Salat". Und andere HH vielleicht demnächst noch mehr Auflagen :sauer:

Is klar, das OA Worms wird natürlich nun JEDEN Hundehalter bestrafen. :unsicher:
Ich kenne die Sachbearbeiter dort und diese sind mehr als vernünftig.

Das man einen Hund nicht einfach so irgendwo laufen läßt, sollte eigentlich klar sein.
Ich find's auch nicht prickelnd....

Ich kenne aber die Gegebenheiten vor Ort und kann mir deshalb eher ein Bild machen, als ein Ortsfremder. ;)
 
Ob Vorort oder Innenstadt ist doch egal. Zum Rumtoben hat sie den Hund dort gewiss nicht offline laufen lassen.
Jetzt hat sie, bzw. das Kind und der Hund den "Salat". Und andere HH vielleicht demnächst noch mehr Auflagen :sauer:

War also jetzt die fehlende Leine daran schuld, dass der Hund gebissen hat?:verwirrt:
Ich dachte immer, es läge an der Erziehung!:rolleyes:
Wieder was dazu gelernt!:)

Nur, was ist dann mit den Hunden, die trotz Leine beißen?:gruebel:

Und zur Anleinpflicht, in Innenstädten - wie kommt den Oma oder Opa Meyer, ohne Auto, dann mal irgendwo der Hund ein wenig ohne Leine laufen kann.
Oder jemand der sonst wie nicht mobil ist!

Außerhalb bewohnter Gebiete, im freien Feld, dürfen Hunde frei laufen, müssen aber immer dann unaufgefordert angeleint werden, wenn sich Menschen nähern.

Wie großzügig!:rolleyes:
Stelle ich mir zeitweise echt "lustig" vor!:unsicher:
 
Ich kenne aber die Gegebenheiten vor Ort und kann mir deshalb eher ein Bild machen, als ein Ortsfremder. ;)

Fakt bleibt, dass Hunde dort angeleint sein sollten, wo es Vorschrift ist. Punkt.

Ob Vorort oder Innenstadt ist doch egal. Zum Rumtoben hat sie den Hund dort gewiss nicht offline laufen lassen.
Jetzt hat sie, bzw. das Kind und der Hund den "Salat". Und andere HH vielleicht demnächst noch mehr Auflagen :sauer:

War also jetzt die fehlende Leine daran schuld, dass der Hund gebissen hat?:verwirrt:
Ich dachte immer, es läge an der Erziehung!:rolleyes:

Warum verdrehst Du meine Worte? Hab ich das irgendwo geschrieben?

Mit Leine hätte der Hund nicht beissen können, oder? Ob unerzogen oder nicht.
 
Lies einfach Podis Sig, das erklärt so manches.
Der personifizierte Ungehorsam, Feind aller Regeln und Gesetze. :D
 
In Worms direkt kann und darf man theoretisch nirgendwo seinen Hund frei laufen lassen, selbst im großen Wäldchen nicht, da ist es auch verboten, was aber der absolute Schwachsinn ist.
Dort laufen die Hunde immer frei, was ich auch absolut ok finde, schließlich ist man mitten in der Pampa.
Freilaufflächen gibt es in Worms keine einzige!!!!!
Also wohin mit den freilaufenden Hunden?

Mitten auf der Strasse gehören Hunde jedenfalls angeleint. Fehlende Freilaufflächen hin oder her. ;)
 
:sauer: der kann mit Leine genauso beißen - schnallst Du das nicht ? Mann,Mann
 
Sollte ausserdem selbstverständlich und ein Zeichen der Rücksichtnahme gegenüber Leuten sein, die Angst vor Hunden haben. Die Städte wurden in erster Linie für Menschen erbaut, nicht für Hunde.
 
Die von der Antragsgegnerin übersandte Statistik mit 27 Beißunfällen in 2 1/2 Jahren ist nur bedingt aussagekräftig. Die im einzelnen bezeichneten Vorfälle (Hund „soll“ über Zaun gesprungen sein und Anwohner bedroht haben; unangeleinter Hund verbellte Passanten im Sportplatzbereich; Hund „soll“ Nachbarn ständig verbellen; Anwohner beschweren sich, dass Hundehalter ihre Hunde öfters unbeaufsichtigt laufen lassen; Hundehalter konnte seine zwei Hunde nicht bändigen, so dass sie einem Radfahrer nebst Hund hinterher jagten) belegen nicht, dass es dabei zu Übergriffen auf andere Hunde/Menschen gekommen ist bzw. dass eine ernste Gefahr drohte. Soweit in der Statistik fünf Fälle aufgeführt sind, an denen angeleinte Hunde beteiligt waren, belegt dieses nicht unbedingt die Notwendigkeit eines Leinenzwangs, sondern kann ebenso gut belegen, dass angeleinte Hunde häufig angriffsbereiter sind (vgl. hierzu Dr. Feddersen-Petersen, Ein schwerer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, GA Bl. 71).



Ohne weiteren Kommentar!;)
 
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