Wohnsitz in RLP/ Arbeitsplatz in Hessen

Hexe Mim

10 Jahre Mitglied
Hallo. Wie verhält es sich, wenn ich, mit meinen zwei Hunden ( Rotti & Staff.) in RLP wohne, aber beruflich täglich, in meiner Mittagspause mit meinen zwei Hündchen in Hessen gassi gehe?
Da der Rotti ja in RLP nicht mit zu den Listenhunden gehört und ich ja auch problemlos in RLP einen Listenhund und einen (normalen) Hund führen darf. (zumindest bin ich der Meinung, das es so ist...?)
In Hessen ist es ja nun mal so, das meines Erachtens der Rotti in Hessen mit auf der Liste steht und ich in Hessen zudem nur "ausschließlich einen Listenhund führen darf"!

Könnte es für meine Hunde und mich zu Problemen kommen..???
 
  • 29. April 2024
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Hi Hexe Mim ... hast du hier schon mal geguckt?
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...
Da der Rotti ja in RLP nicht mit zu den Listenhunden gehört und ich ja auch problemlos in RLP einen Listenhund und einen (normalen) Hund führen darf. (zumindest bin ich der Meinung, das es so ist...?)

ja, das Gesetz sagt es so.
In Hessen ist es ja nun mal so, das meines Erachtens der Rotti in Hessen mit auf der Liste steht und ich in Hessen zudem nur "ausschließlich einen Listenhund führen darf"!

Könnte es für meine Hunde und mich zu Problemen kommen..???

ja, in Hessen sagt die Hundeverordnung so, wie Du es schreibst. Du mußt mit Deinen Hunden getrennt ausgehen und mußt dem Rotti zusäatzlich einen Maulkorb zu der Leine verpassen, oder ihn der Wesensprüfung zuführen, sodass er wiederum davon befreit ist.
Dein Staff könnte auch die WP machen und darf dann ohne alles in Hessen laufen, wenn die zuständige Behörde das nicht trotzdem unterbindet.
 
Danke für Deine schnelle und klare Antwort!
Trotz den ganzen Verordnungen und dem ganzen anderen Klumpatsch, stellen sich mir immer wider vereinzelt Fragen, wie in gewissen Situationen richtig und somit legal gehandelt wird. Selbst den Kommunen scheint es oft nicht anders zu gehen und so passiert es, das man leider oft eine unbefriedigende Antwort erhält, die einen leider nicht wirklich weiter bringt.

Nun bedenke man, das es diese Verordnung nicht erst seit gestern gibt, sondern schon seit dem Jahre 2000. *Zumindest empfinde ich es so, kann natürlich auch an meiner Auffassungsgabe liegen*

Ehrlich gesagt dachte ich, das bei meinem Mittagsspaziergang in Hessen die Verordnung meines Wohnsitzes RLP gilt, da ich mich ja nur kurze Zeit, so zu sagen als Besucher, in Hessen aufhalte.
Schade! Dank für die Antwort. :(
 
sowas dachte ich selbst auch solange, bis sich die Situation für mich ählich stellte (mit RLP und NRW) und da las ich genau nach.
Wenn es nicht allzuviel Mühe macht und wenn es nicht sehr teuer ist (so teuer wie hier in RLP), die Wesensprüfung in Hessen zu machen, so würde ich das tun, um erstens den guten Willen zu zeigen und um zweitens den MK und sogar die Leine los zu sein.
 
Ohne Sachkunde darf man in Hessen gar nicht Gassi gehen - auch nicht mit "Besucher"hunden!!!!!!!

Wegen Hessen frag am besten mal Beckersmom hier im Forum.
Adresse auch hier:
 
Lieben Dank für Eure Antworten. Werde auf jeden Fall noch mal bei Hund und Halter nachfragen.
Super Idee :idee:!
 
Hm... aber sie hat doch auch den Sachkunde aus RLP *dummfrag* Wird der nicht bei Besuch dann auch anerkannt? Dann hätte ich auch ab und an ein Problem.... da ich dort mich auch mit Freunden treffe zum spazieren gehen.
 
Die SK in RLP bezieht sich immer auf den Hund, in dem Fall ihren Staff.
Sie hat aber keine SK für den Rotti
 
Ich weiß auch nicht, ob die SK von RLP überhaupt in Hessen anerkannt wird.
Die Hessen sind da etwas merkwürdig.
 
§4 Abs.5 der Hessen -Hunde VO besagt

(Quelle: jlr-HuVHEV1P4)

Folgende Änderungen traten mit Verordnung vom 15.10.2010 in Kraft:
(5) Die in einem anderen Land erworbene Sachkundebescheinigung kann von der zuständigen Behörde anerkannt werden, wenn sie den in Hessen gestellten Anforderungen entspricht. Bei einem nicht länger als vier Wochen dauernden Aufenthalt des Hundes mit einer Begleitperson in Hessen ist der Sachkundenachweis entbehrlich, wenn der Hund mit einer Vorrichtung geführt wird, die das Beißen zuverlässig verhindert. ...

von daher wäre alles klar, da nach übergeordnetem Bundesrecht jeder, der in einem anderen Ort arbeitet, dort aber nicht seinen dauerhaften Wohnaufenthalt hat, Besuchereigenschaft in diesem Ort für unbestimmte Dauer hat.

Bei Hund und Halter e.V. nach zu fragen, halte ich für sehr gut. Das Ergebnis kannst Du vielleicht hier veröffentlchen?
 
§4 Abs.5 der Hessen -Hunde VO besagt

(Quelle: jlr-HuVHEV1P4)

Folgende Änderungen traten mit Verordnung vom 15.10.2010 in Kraft:
(5) Die in einem anderen Land erworbene Sachkundebescheinigung kann von der zuständigen Behörde anerkannt werden, wenn sie den in Hessen gestellten Anforderungen entspricht. Bei einem nicht länger als vier Wochen dauernden Aufenthalt des Hundes mit einer Begleitperson in Hessen ist der Sachkundenachweis entbehrlich, wenn der Hund mit einer Vorrichtung geführt wird, die das Beißen zuverlässig verhindert. ...

von daher wäre alles klar, da nach übergeordnetem Bundesrecht jeder, der in einem anderen Ort arbeitet, dort aber nicht seinen dauerhaften Wohnaufenthalt hat, Besuchereigenschaft in diesem Ort für unbestimmte Dauer hat.

Bei Hund und Halter e.V. nach zu fragen, halte ich für sehr gut. Das Ergebnis kannst Du vielleicht hier veröffentlchen?

Persilia, so einfach ist es in Hessen leider nicht.
Versuch' mal die Suchfunktion.

Normalerweise darf ich beispielsweise auch nicht mal mit einem Bullterrier (der in RLP kein Kampfhund ist) kurz nach Hessen rüberhuschen und Hallo sagen.
Ich habe keine Sachkunde und der Bulli ist ein Hessen gelistet = Pech gehabt.....
Die Thematik hatten wir hier schon öfter
 
diese erggänzung §4, Abs. 5 ist erst recht neu erlassen (halbes jahr) und muß ja nach Gesetz jurristitiabel sein, somit genau so rechtens, wie es dort steht, damit für den Bürger Rechtssicherheit entsteht. Wie darf ich denn dann das, was dort steht, verstehen?
 
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