weil sich die Hunde im gleichen Haushalt befinden
Äh, damit hättest du deine Frage eigentlich selbst beantwortet!
In der Regel richtet sich die Festsetzung der Hundesteuer nach dem Haushalt in dem der Hund lebt und ersorgt wird. Dabei ist unerheblich, wer Eigentümer / Halter des Hundes ist!
Werden mehrere Hunde in einem Haushalt gehalten, so gelten diese als gemeinschaftlich gehalten und der
Haushaltsvorstand muss entsprechend mehr Geld berappen!
Allerdings spricht nicht dagegen, in den selben Räumlichkeiten zwei Haushalte zu unterhalten. Dies geht z.B. bei einer Wohngemeinschaft, die ich als Mann mit meiner besten Freundin unterhalte!
Beim Amt anzugeben, dass es sich um eine eheähnliche Lebensgemeinschaft handelt, ist schlicht blöd.
Selbst bei einem Ehepaar ist ein solche Verfahrensweise möglich, in dem ich mich trenne und das Trennungsjahr einläute (formlos). Wenn beide Ehepartner in den selben Räumlichkeiten verbleiben, hat man automatisch zwei Haushalte.
Die Bezeichnung "Trennungsjahr" umschreibt dabei keinen festen Zeitraum. Im Kern kann ich diesen Zustand unbegrenzt aufrechterhalten, da man kein Paar dazu zwingen kann, sich scheiden zu lassen.
Somit wird halt der eine Hund auf den Mann und der andere Hund auf die Frau angemeldet!
Die mir bekannten Hundesteuersatzungen beinhalten alle die Regelung gemäß Haushalt Haushaltsvorstand. Eine Zuordnung nach Eigentümer / Halter ist mir hingegen unbekannt, aber auch nicht ausgeschlossen! Jede Gemeinde darf ja mehr oder weniger ihr eigenes Ding durchziehen!
Entsprechende Urteie zu der Thematik, habe ich noch nicht gefunden!
Unsere Gemeinde hat die Kröte kommentarlos geschluckt!
LG
Stinker