Upsi, falsche Taste!!
So geht es weiter *g*
Teile der niedersächsischen Gefahrtierverordnung für nichtig erklärte, bleibt zunächst für den Pitbull im Zwinger und auch für die Halter von so genannten Kampfhunden in Niedersachsen alles beim Alten-das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das OVG erklärte, dass die Verordnung des Landes in einigen Punkten den Grundsätzen der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit widerspricht und somit rechtswidrig ist. Und alle scheinen mit dem Richterspruch zufrieden zu sein. So meint etwa Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD
"Das Gericht hat wesentliche Teile unserer Verordnung bestätigt". Auch die Kläger sehen ihre Forderungen erfüllt.
Einer der Streitpunkte war der Leinen -und Maulkorbzwang für Kampfhunde: Tiere, die in einem Wesenstest ihre individuelle Ungefährlichkeit beweisen konnten, durften nach der bisherigen Regelung nicht ohne Leine und Maulkorb auf die Straße. Dagegen hatten Tierschützer und Hundehalter protestiert. "Durch den Maulkorb werden Hunde doch erst aggressiv", meint Tierpflegerin Maja Herbst vom Tierheim in Hannover. Das OVG sah das auch so und erklärte diesen Punkt für nichtig. Bartels Kommentar: "Damit habe ich kein Problem".
Das Gericht bemängelte auch, dass gewisse Rassen getötet werden müssen, wenn sie den Wesenstest nicht bestanden haben, andere hingegen nicht. "Wir haben schon immer gesagt, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Rasse festgemacht werden kann", erklärt Tierschutzbund-Präsident Wolfgang Apel, der sich durch die jüngsten Kampfhunde-Urteile in Schleswig-Holstein und Niedersachsen bestätigt fühlt und nun alle Länder auffordert, ihre Rasse-Verordnungen zurückzuziehen. Der Schutz von Mensch und Hund vor Missbrauch könne nur mit vorbeugenden Zuchtkontrollen und Regelungen zur Ausbildung von Hunden erreicht werden, betont Apel.
Ordnung erweitern
Der Minister sieht auf einem anderen Gebiet Handlungspielraum: "Ich neige aus Sicherheitsgründen dazu, die Verordnung dahingehend zu erweitern, dass alle Hunde getötet werden, die den Wesenstest nicht bestehen". Entgegen der Erwartungen der Kläger will Bartels jedoch nicht in Revision gehen. "Dazu sehe ich keinen Anlass", erklärt er. Seine Behörde hat nach dem Urteil bis Ende des Jahres Zeit, die Verordnung zu überarbeiten. Das Tierheim Hannover wird also für Pitbull Manitou vorerst einen neuen Maulkorb anschaffen müssen.
Sabine Kemmling, städtische Angestellte in Hannover und Frauchen der sechsjährigen Bullterrier-Hündin Amy vom Wendland, bestätigt: "Ich werde sie bis zur Rechtskraft des Urteils weiterhin mit Maulkorb ausführen." Kemmerling, die "seit 30 Jahren mit Bullterriern lebt", fühlt sich seit dem Maulkorbzwang einer "Verfolgung" ausgesetzt: "Nicht nur, das Tier, sondern auch ich bin stigmatisiert." Sie gehe nur noch nachts mit Amy spazieren. Aber das Schlimmste sei, dass sie sich immer wieder als Prostituierte und "asoziales Pack" beschimpfen lassen müsse.
"Ich habe das immer nur wortlos runtergeschluckt. Wehren konnte ich mich ohnehin nicht, weil ja auch meine Zuverlässigkeit als Halterin auf dem Spiel steht."
In der Warteschleife
Kemmling weiß aus Erfahrung: "Wie der Halter, so der Hund". Ähnlich formulierte es auch OVG Richter Dieter Heidelmann: "Es gibt nur gefährliche Hunde-Individuen, aber keine gefährlichen Rassen an sich."
Heike Kröger, 37-jährige Halterin von drei Zuchthündinnen und einem Rüden, "die den Wesenstest mit Bravour bestanden haben", hat sich vom OVG mehr erhofft: "Jetzt hängen wir wieder in der Warteschleife", sagt sie. Vom Gesetzgeber wünscht sie sich Gerechtigkeit: " Ein Gericht soll sagen, dass jeder Hund töten und vom Menschen zur Waffe gemacht werden kann."
Bibi
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