Hallo,
vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen, die "zuständigen" Behörden waren da nicht sehr hilfreich...
Ich bin Tagesmutti für eine Rottweilerdame die jetzt dann bald ein Jahr alt wird. Die Besitzerin der Hündin und ich wohnen in der Nähe von Salzburg. Also an sich wären wir nicht verpflichtet einen WT zu absolvieren.
Allerdings kommt es doch häufiger vor das wir mal die Grenze passieren und nach Deutschland rüberfahren (Tierarztbesuch, Spazierengehen, Grillen bei MelasMilo )
Und da müsste ich die kleine dann ständig mit Leine und Maulkorb führen oder?
Meint ihr es wäre sinnvoll einen WT mit ihr zu absolvieren? Müssen wir beide den machen oder nur die Besitzerin? Gilt der dann überhaupt wenn der Hund gar nicht in Deutschland gemeldet ist?
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch mit der Materie aus oder hatte das Problem schon selber...
Lg Marisa
Maulkorbzwang gibt es doch hier gar nicht in Oberbayern Leinenzwang hast du aber auch in vielen Gemeinden bei "großen" Hunden (musst bei den entsprechenden Stellen nachfragen).
Aber gelten für einen Besuchshund nicht die Auflagen des Herkunftslandes? Also mal abgesehen von allgemeinen Regelungen die alle Hunde betreffen (kennst sicher den Spazierweg als der Salzach, da ist Leinenzwang für alle..)
Im WT steht bei uns der Halter, sollte aber auch gelten wenn jemand anderes den Hund führt.
Aber willst du echt 350€ dafür ausgeben? Ich glaub nicht dass das überhaupt notwendig ist, ich würde mal die zuständigen Gemeinden anrufen oder Frau Dr. Augenstein aus Freilassing, sie hat damals Milo den WT abgenommen...
Als Besucher hast du in Bayern echt ein super leben, sogar mit staffi
Weder Maulkorb - noch leinenzwang, außer natürlich innerhalb bebauter Gebiete sowie ausgewiesesenen Gebieten .
Lieben Dank für die schnellen Antworten!
I kenn mi ja mit dem Listenhundkrams nicht aus...ich wohn ja mit einem nicht gelisteten Hundetier im (größtenteils)listenfreien Österreich
I will nur nix falsch machen wenn i mit der Amy über die Grenze fahre...
Die Gemeinden konnten mir da keine Auskunft geben und die Hundesachverständigen konnte ich nicht erreichen. Dachte ich frage mal die Experten hier
Aber wenns so einfach ist sparen wir uns natürlich gerne das Geld!
Na wenn die Gemeinden nicht mal gesagt haben du brauchst irgendwas, dann würde ich es lassen..bei uns in der Ecke ist es eh locker, weder Anwohner noch irgendwer hatte mit uns je ein Problem, einen braven Hund vorausgesetzt.
Nein, fürchte ich auch. Dass sie eigentlich nicht wissen, wie sie es vernünftig begründen sollen, ändert leider wohl nichts daran, dass sie das Recht haben, es zu tun.
Dankeschön für deinen Zuspruch Es ist wirklich traurig das solche wesenstest unter diesen voraussetzungen überhaupt durchgeführt werden dürfen
Ich hatte auch schon einiges hier gelesen über wesenstest und Erfahrungen und ja, du hast vollkommen recht die meisten haben leider auch schlechte...
Einzeln, durch Angehörige der Hundestaffel. Amtstierarzt ist auch dabei. Zudem der/die Zuständige des Landratsamts.
WAS geprüft wird, ist einheitlich. WIE die das machen, variiert. Genauso wie die Bewertung. Das ist menschlich.
@lila1963 Hast du dich denn inzwischen bei einem Prüfer erkundigt, wie der Wesenstest ablaufen würde, bzw. wie die Fast-Taubheit deines Hundes da berücksichtigt würde?