ok, gehen wir davon aus, dass alle notoperationen erfolgreich abgeschlossen wuren und sich das opfer auf dem weg der besserung befindet.
aber darüber, ob es übertrieben ist oder wäre, das geschäft haftbar zu machen, sollte man doch ein wenig intensiver nachdenken.
zum einen ist man natürlich überwiegend für sich selbst und seine bewegungen verantwortlich. sicherlich sollte man auch hinschauen, wohin man geht. das ist aber nur eine seite der münze. auf der anderen seite werden seitens des einzelhandels psychologen und neurologen beschäftigt, welche nur darauf abzielen, unsere aufmerksamkeit vom boden in die regalre zu lenken.
weiter werden wir dauerhaft mit musik und durchsagen beduselt, damit unser verstand in eine art fremdgesteuerten stand by modus verfällt. die werbefachleute gestalten die befüllung der regale bewusst so, dass man immer schön in augenhöhe schaut und ja nicht nach unten...denn dort sind die preisgünstigen angebote und eben auch die weitnrauben.
all dieses steigert selbstverständlich auch die sorgfaltspflicht der betreiber.
es stimmt auch, man müsste immer wieder schauen, ob nicht etwas aus den regalen gefallen ist. weintrauben gehören hier wahrscheinlich nicht zu den risikoreichsten gegenständen. aber auch hier ist genaueres hinschauen angebracht. gerade obst fällt deshalb aus den regalen, weil es so platziert wird, dass es schön aussieht und uns zum geld ausgeben veranlasst. auch dieses bringt halt die verpflichtung mit sich, ein wenig genauer hinzuschauen.
besonders spannend finde ich die hinweise auf art und umfang der erlittenen verletzungen. nur ein hämathom, zum glück. bleiben aber denoch ernsthafte schmerzen, vertane zeit und verschmutzte kleidung. rein rechnerisch sind das vielleicht fünf euro reinigungskost, zehn eure für den arztbesuch. die zeit kann man nicht berechnen. also 15,00 euro.
man kann sich ja mal weintrauben für einen euro nehmen und ohne zu bezahlen aus dem geschäft tragen. die rufen regelmäßig, zu recht, die polizei, bringen den staatsanwalt und die gerichte aufs programm, verlangen 50 euror und mehr bearbeitungspauschale und erteilen hausverbot. das mit dem geringen schaden sollte man wirklich außen vor lassen.
ich gesteh, ich persönlich würde auch nicht zur geschäftsführung gehen. ich würde mich darüber ärgern, dass die mit ihrem programm erfolg hatten und mich ablenken konnten.
aber ich versteh jeden der es tut. ob im einzelfall eine einzelne einsame und nunmehr verstorbene weintraube tatsächlich jedoch einen haftungsgrund für einen sturz darstellt, da habe ich ernsthafte bedenken.
pete