Wer haftet bei Sturz im Supermarkt?

Habe jetzt alles mit mehr oder weniger Belustigung gelesen ...
Falls das falsch rüber gekommen ist: ich wollte keinen Lebensmittelmarkt "abzocken" und mich mit dem Schmerzensgeld finanziell für den Rest des Lebens sanieren, ich wollte nur wissen, wer in diesem Falle haftet, z.B. für den notwendig gewordenen Arztbesuch ;)
 
  • 29. April 2024
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Hi Ringo ... hast du hier schon mal geguckt?
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Bist du privat versichert oder warum fragst du wegen der Arztkosten, musst du die Behandlungskosten selbst tragen und bezahlen? Oder willst du die 10 Euro Praxisgebühr wieder erstattet haben? :verwirrt: Also ich versteh es immer noch nicht, ganz ehrlich ...
 
Ich versteh's auch nicht......
Wo ist denn jetzt das Problem?
 
ich wollte keinen Lebensmittelmarkt "abzocken" und mich mit dem Schmerzensgeld finanziell für den Rest des Lebens sanieren,
:D So hatte ich das auch nicht aufgefasst.

ich wollte nur wissen, wer in diesem Falle haftet, z.B. für den notwendig gewordenen Arztbesuch ;)
Vermutlich wird Dir das hier niemand definitiv beantworten können.
Normalerweise haftet schon der Supermarkt bei Verunreinigungen, die zum Sturz führen können. Dafür gibt es ja auch eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Ob da nun allerdings auch so eine einsame Weintraube zugehört, wage ich zu bezweifeln.
Das würde ich als "normales Lebensrisiko" ansehen, wie z.B. auch Nässe bei Regenwetter die in den Markteingang mit eingetreten wird. Da kann ja auch kein Angestellter abgestellt werden, der dort ständig am wischen ist.
Grüße Klaus
 
Röntgenbild und CT wären sicherlich auch angebracht nach so einem riesigen Unfall :rolleyes:

LangzeitEKG und Blutuntersuchung und Aufenthalt auf der Intensivsation auch nicht zu vergessen. Herz, Lunge, Leber, Nieren und Milz nicht vergessen. ;)

Ach ja, und die Traube sollte man auch noch obduzieren, könnt ja sein dass sie nen Terroranschlag vorgehabt hat.

Wie Mid schon schreib, man kann es in gewisser Weise auch übertreiben.

Sorry, wollte das ganze nicht ins Lächerliche ziehen ...

Doch ihr beiden, ich lach mich schepp :D :lol: :D
 
Bist du privat versichert oder warum fragst du wegen der Arztkosten, musst du die Behandlungskosten selbst tragen und bezahlen? Oder willst du die 10 Euro Praxisgebühr wieder erstattet haben? :verwirrt: Also ich versteh es immer noch nicht, ganz ehrlich ...

Das mußt Du doch auch gar nicht :lol:
 
ok, gehen wir davon aus, dass alle notoperationen erfolgreich abgeschlossen wuren und sich das opfer auf dem weg der besserung befindet. ....

weiter werden wir dauerhaft mit musik und durchsagen beduselt, damit unser verstand in eine art fremdgesteuerten stand by modus verfällt. die werbefachleute gestalten die befüllung der regale bewusst so, dass man immer schön in augenhöhe schaut und ja nicht nach unten...denn dort sind die preisgünstigen angebote und eben auch die weitnrauben.

besonders spannend finde ich die hinweise auf art und umfang der erlittenen verletzungen. nur ein hämathom, zum glück. bleiben aber denoch ernsthafte schmerzen, vertane zeit und verschmutzte kleidung. rein rechnerisch sind das vielleicht fünf euro reinigungskost, zehn eure für den arztbesuch. die zeit kann man nicht berechnen. also 15,00 euro.

man kann sich ja mal weintrauben für einen euro nehmen und ohne zu bezahlen aus dem geschäft tragen. .....

aber ich versteh jeden der es tut. ob im einzelfall eine einzelne einsame und nunmehr verstorbene weintraube tatsächlich jedoch einen haftungsgrund für einen sturz darstellt, da habe ich ernsthafte bedenken.

pete

Hilfe :gerissen:, ich kann nicht mehr *wieder auf den stuhl hochkrabbel*
 
Ich würds aber gern verstehen ...

Ich kann mir nicht vorstellen dass du alt und gebrechlich bist und da jetzt super schlimme Schäden von getragen hast ... Keine Ahnung.
 
ob im einzelfall eine einzelne einsame und nunmehr verstorbene weintraube tatsächlich jedoch einen haftungsgrund für einen sturz darstellt, da habe ich ernsthafte bedenken.
Richtig, zumal diese ja auch wie geschrieben nicht vorschriftsmäßig bei den Obstregalen herumlungerte, sondern bei dem Katzenfutter. Was hat sie dahin getrieben?
Der Verdacht liegt nahe, dass ein anderer Kunde an den Weintrauben genascht hat und diese einzelne als Stolperfalle bewußt beim Katzenfutter plazierte (evtl. ein Katzenfeind?).
Damit läge Fremdverschulden vor und dieser Kunde wäre für die Tat verantwortlich.

Also: Aushang anbringen und warten, bis er sich meldet. Dann ihm die Rechnung für Arztbehandlung und Schmerzensgeld übergeben.

Ich mach mir gleich in die Hosen :gerissen::gerissen::gerissen:
Ist das eine geile Mittagspause ....
 
:fuerdich: Sorry Ringo, dass ich mich hier so köstlich amüsiere. Aber manch ein KSGler hat ein Talent zu schreiben.

Ich wünsche dir wirklich gute Besserung und alles Gute.
 
freu mich, dass du das so locker siehst, ringo. ich hab hier beim lesen echt teilweise gedacht... ... ... nee, das schreib ich jetzt nicht. :nee:

ich nehme an, der supermarkt ist in der pflicht, respektive dessen versicherung.
 
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