Neue Ruhr Zeitung
Wer treu und brav ist, darf "oben ohne"
Kreis Wesel. "Leckerchen" zur Belohnung ist in rauhen Mengen bestellt. Und
wenn der große Tag im Frühjahr kommt, wird auch den zweibeinigen Gästen
des Hundevereins Büdericher Insel was Gutes - Kaffee und andere Getränke
zum Selbstkostenpreis - gereicht. Das Treffen auf der Trainingsanlage schmeckt
allen Beteiligten aber trotzdem nicht so recht .
Weder den Behörden noch den Besitzern von vermeintlich gefährlichen Hunden.
Doch da es seit der Landeshundeverodnung den riesigen Bandwurm aus
Bestimmungen, Regeln, Rassekategorien gibt, muss der "Verhaltenstest" sein.
Experten und Amtstierärzte werden ihn in Kürze erstmals zentral in Wesel
abnehmen. Je nach Entscheid im Einzelfall müssen sich Herrchen und
Frauchen auf fortdauernde Auflagen - oder aber auf Lockerungen der
Vorschriften für die Vierbeiner - einstellen.
Doch Achtung: Im Weseler Stadtgebiet darf auch künftig kein Hund frei
herumstreunen. Egal, wie gut erzogen, wie groß, wie schwer oder welche
Rasse. Im Zentrum, in Wohnquartieren und allen bebauten Gebieten besteht
Anleinpflicht, da die kommunale Satzung sie vorsieht. Hamminkeln verlangt
Leinen in Grünanlagen sowie nach Einbruch der Dunkelheit.
"Freiräume" bilden in beiden Städten - in Schermbeck und Hünxe sowieso -
Außenbereiche. Die Landeshundeverordnung deckt das, reglementiert
ansonsten aber streng: Grundsätzlich in bebauten Bereichen Anleinpflicht für
große Hunde (über 20 Kilo; 40 Zentimeter Widerristhöhe), für gefährliche gar:
Immer mit Maulkorb und Leine.
Doch mit dem "gefährlich" ist das so eine Sache. "Das Bissige haben die doch
nicht im Blut", empören sich Tierfreunde, insbesondere Besitzer von Hunden,
deren Rasse in den Anlagen zu der umstrittenen Verordnung aus dem Ressort
von Umweltministerin Bärbel Höhn auftauchen. Das sind einige. In Anlage eins
landläufig als "Kampfhunde" bezeichnete Züchtungen, so Mastino, Staffordshire
oder Pitbull Terrier. Unter "zwei" stehen - zum Leidwesen ihrer Liebhaber -
gängige Rassen wie Dobermann oder Rottweiler. Welche noch, das lässt sich
im Web auf der Seite des Ministeriums ermitteln:
Alle Kreuzungen und reinen Rassen, die aufgelistet sind, unterliegen - wie die
Besitzer solcher Hunde- behördlicher Kontrolle und Meldepflicht. Ob nun zu
Chipsystem, Versicherungsschutz oder Führungszeugnis, das von Haltern
verlangt wird: Ansprechpartner sind die Ordnungsämter in den Rathäusern, die
sich Hilfe für ihre Arbeit mit der Hundeverordnung jedoch auch anderswo holen
müssen: Bei Amtstierärzten des Kreises.
Die Veterinärbehörde hat unterdessen auch schon die betroffenen Tierbesitzer,
sofern ihm bekannt, informiert und zur vorgeschriebenen "Sachkundeprüfung"
gebeten. Wer ins Kreishaus kommt, kann den Fragebogen für den
Sachkundenachweis dort direkt ausfüllen. 26 Termine gab es darüber hinaus vor
Ort, um möglichst bürgernah Prüfungen, sozusagen die Theorie für den
Hundeführerschein, abzunehmen. Und von gut 850 Leuten, die angeschrieben
wurden, sind 350 der Einladung auch gefolgt. Was nicht heißt, dass die
anderen 500 bislang alle geschlampt oder sich gedrückt haben. Alternativ
bestehen Möglichkeiten, sich von Vereinen des Verbandes fürs Deutsche
Hundewesen (VDH) vorschriftsmäßig fit für den Umgang mit Bello und Co.
machen zu lassen. "Wir haben regen Zulauf von Leuten mit Rottweilern", nennt
Guido Kalbertodt, zweiter Vorsitzender des Hundesportvereins in Krudenburg,
nur ein Beispiel.
Wer aber nicht im Verein trainiert, also keinen Teamtest und keine
Begleithundeprüfung vorweisen kann, sollte mit Sachkundenachweis und dem
"gefährlichen" Vierbeiner (im Sinne der Landesverordnung) zum
"Verhaltenstest". Ab Februar/März geht s auf der Büdericher Insel los, schätzt
Egon Üffing, Vereinsvorsitzender und Hauptkommissar im Dienst der
Kreispolizei. Der Experte wird mit einem Kollegen und den Kreisveterinären das
Team bilden, die Hunde einzeln sowie im Parcours begutachten. "Kriterien
arbeiten wir zurzeit aus. Was zählt, ist das Sozialverhalten."
Macht ein Hirtenhund seinem Namen alle Ehre, passt treu und brav auf ohne
aggressiv zu sein, reagiert ein Rottweiler trotz starker Reize folgsam und zieht
ein Dobermann auch bei künstlich erzeugten Stressfaktoren nicht die Lefzen
hoch, stehen die Chancen gut. Dann können die Gutachter etwa den
Ordnungsämtern empfehlen, "oben ohne" beim Gassigehen zu erlauben. "Nur
Ausnahmegenehmigungen befreien von der Maulkorbpflicht", betont Wilfried
Meiners, Amtsleiter in Wesel. Auch umgekehrte Fälle gibt s. Fällt ein Tier
extrem auf, und gibt s weitere Gründe zur Sorge, wird von Amts wegen
gehandelt. Doch das komme in der Praxis eher selten vor, "eben nur, wenn eine
echte Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht."
Von S. QUERL (Text) und M. WEISSENFELS
Wer treu und brav ist, darf "oben ohne"
Kreis Wesel. "Leckerchen" zur Belohnung ist in rauhen Mengen bestellt. Und
wenn der große Tag im Frühjahr kommt, wird auch den zweibeinigen Gästen
des Hundevereins Büdericher Insel was Gutes - Kaffee und andere Getränke
zum Selbstkostenpreis - gereicht. Das Treffen auf der Trainingsanlage schmeckt
allen Beteiligten aber trotzdem nicht so recht .
Weder den Behörden noch den Besitzern von vermeintlich gefährlichen Hunden.
Doch da es seit der Landeshundeverodnung den riesigen Bandwurm aus
Bestimmungen, Regeln, Rassekategorien gibt, muss der "Verhaltenstest" sein.
Experten und Amtstierärzte werden ihn in Kürze erstmals zentral in Wesel
abnehmen. Je nach Entscheid im Einzelfall müssen sich Herrchen und
Frauchen auf fortdauernde Auflagen - oder aber auf Lockerungen der
Vorschriften für die Vierbeiner - einstellen.
Doch Achtung: Im Weseler Stadtgebiet darf auch künftig kein Hund frei
herumstreunen. Egal, wie gut erzogen, wie groß, wie schwer oder welche
Rasse. Im Zentrum, in Wohnquartieren und allen bebauten Gebieten besteht
Anleinpflicht, da die kommunale Satzung sie vorsieht. Hamminkeln verlangt
Leinen in Grünanlagen sowie nach Einbruch der Dunkelheit.
"Freiräume" bilden in beiden Städten - in Schermbeck und Hünxe sowieso -
Außenbereiche. Die Landeshundeverordnung deckt das, reglementiert
ansonsten aber streng: Grundsätzlich in bebauten Bereichen Anleinpflicht für
große Hunde (über 20 Kilo; 40 Zentimeter Widerristhöhe), für gefährliche gar:
Immer mit Maulkorb und Leine.
Doch mit dem "gefährlich" ist das so eine Sache. "Das Bissige haben die doch
nicht im Blut", empören sich Tierfreunde, insbesondere Besitzer von Hunden,
deren Rasse in den Anlagen zu der umstrittenen Verordnung aus dem Ressort
von Umweltministerin Bärbel Höhn auftauchen. Das sind einige. In Anlage eins
landläufig als "Kampfhunde" bezeichnete Züchtungen, so Mastino, Staffordshire
oder Pitbull Terrier. Unter "zwei" stehen - zum Leidwesen ihrer Liebhaber -
gängige Rassen wie Dobermann oder Rottweiler. Welche noch, das lässt sich
im Web auf der Seite des Ministeriums ermitteln:
Alle Kreuzungen und reinen Rassen, die aufgelistet sind, unterliegen - wie die
Besitzer solcher Hunde- behördlicher Kontrolle und Meldepflicht. Ob nun zu
Chipsystem, Versicherungsschutz oder Führungszeugnis, das von Haltern
verlangt wird: Ansprechpartner sind die Ordnungsämter in den Rathäusern, die
sich Hilfe für ihre Arbeit mit der Hundeverordnung jedoch auch anderswo holen
müssen: Bei Amtstierärzten des Kreises.
Die Veterinärbehörde hat unterdessen auch schon die betroffenen Tierbesitzer,
sofern ihm bekannt, informiert und zur vorgeschriebenen "Sachkundeprüfung"
gebeten. Wer ins Kreishaus kommt, kann den Fragebogen für den
Sachkundenachweis dort direkt ausfüllen. 26 Termine gab es darüber hinaus vor
Ort, um möglichst bürgernah Prüfungen, sozusagen die Theorie für den
Hundeführerschein, abzunehmen. Und von gut 850 Leuten, die angeschrieben
wurden, sind 350 der Einladung auch gefolgt. Was nicht heißt, dass die
anderen 500 bislang alle geschlampt oder sich gedrückt haben. Alternativ
bestehen Möglichkeiten, sich von Vereinen des Verbandes fürs Deutsche
Hundewesen (VDH) vorschriftsmäßig fit für den Umgang mit Bello und Co.
machen zu lassen. "Wir haben regen Zulauf von Leuten mit Rottweilern", nennt
Guido Kalbertodt, zweiter Vorsitzender des Hundesportvereins in Krudenburg,
nur ein Beispiel.
Wer aber nicht im Verein trainiert, also keinen Teamtest und keine
Begleithundeprüfung vorweisen kann, sollte mit Sachkundenachweis und dem
"gefährlichen" Vierbeiner (im Sinne der Landesverordnung) zum
"Verhaltenstest". Ab Februar/März geht s auf der Büdericher Insel los, schätzt
Egon Üffing, Vereinsvorsitzender und Hauptkommissar im Dienst der
Kreispolizei. Der Experte wird mit einem Kollegen und den Kreisveterinären das
Team bilden, die Hunde einzeln sowie im Parcours begutachten. "Kriterien
arbeiten wir zurzeit aus. Was zählt, ist das Sozialverhalten."
Macht ein Hirtenhund seinem Namen alle Ehre, passt treu und brav auf ohne
aggressiv zu sein, reagiert ein Rottweiler trotz starker Reize folgsam und zieht
ein Dobermann auch bei künstlich erzeugten Stressfaktoren nicht die Lefzen
hoch, stehen die Chancen gut. Dann können die Gutachter etwa den
Ordnungsämtern empfehlen, "oben ohne" beim Gassigehen zu erlauben. "Nur
Ausnahmegenehmigungen befreien von der Maulkorbpflicht", betont Wilfried
Meiners, Amtsleiter in Wesel. Auch umgekehrte Fälle gibt s. Fällt ein Tier
extrem auf, und gibt s weitere Gründe zur Sorge, wird von Amts wegen
gehandelt. Doch das komme in der Praxis eher selten vor, "eben nur, wenn eine
echte Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht."
Von S. QUERL (Text) und M. WEISSENFELS