Wer sagt das es dabei um Rango ging - aber gut, wenn du es ja so viel besser weißt...
Ich habe GEFRAGT, ob Rango als nicht gefährlich eingestuft ist und die Ordnungsbeamten das deshalb so entspannt sehen. Ich habe nicht GESAGT, dass er das ist. Könntest Du das trotzige Teenie-Gehabe mal lassen?
Schlichtweg: es gilt, was im Gesetz steht.
Im Gesetz steht NICHT "Maulkorb oder Maulschlaufe oder Kopfhalfter", da steht "ein das Beissen verhindernder Maulkorb". Und es gibt KEINE Ausnahme dazu. Oder hast Du einen anderen Gesetzestext vorliegen als ich?
Kommst Du mit Listenhund an einen Ordnungsbeamten, der das nicht so locker sieht:
§ 27 Absatz 1 Nr. 2g HundeG
Verstoß gegen § 17 Absatz 2 Satz 1 HundeG:
Einen gefährlichen Hund nicht an einer geeigneten und reiß-
festen, in den Fällen des § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummern 3 und
4 genannten Fällen höchstens 2 m langen Leine führen,
keinen Maulkorb oder ein geeignetes Halsband beziehungsweise
Brustgeschirr tragen lassen
gesetzlicher Höchstsatz:
bis zu 50.000 € (bei Vorsatz) , normal: 400 - 2000 Euro
bis zu 25.000 € (bei Fahrlässigkeit) normal: 200 - 1000 Euro
Wenn ein SoKa mit Maulschlaufe wirklich mal jemanden "kneift", wie Du so schön sagst, möchte ich nicht in der Haut des Besitzers stecken. Das muss nur einen blauen Flecken bei einem Kind ergeben, oder eine Schramme bei einem anderen Hund.
(Rango ist ein Dogo Mix - und somit eigentlich schon ein Listie.. nur mal so nebenbei bemerkt)
IST er jetzt als gefährlicher Hund angemeldet oder nicht? *Eigentlich* gibt es nicht, entweder er gilt als gefährlicher Hund, oder eben nicht. Zahlst Du die erhöhte Steuer, oder die normale?