Zuerst einmal herzlichen Dank für Eure Teilnahme
und Hilfe !
Heute konnte schon ein teil der Schwieriegkeiten
gelöst werden.
Ursprung der Verfügung war ein nicht jagdlich geführter Jagdterrier in privater Hand,dessen
Sozialisierung und Haltung ich nicht kommentieren möchte. In seiner Nachbarschaft verursachte er allerdings Verletzungen an Hündinnen und Rüden seiner Gewichtsklasse und den Tod eines Jagdhund-Welpen.
Der Versuch, sich diesen aus der Schulter zu pflücken, wurde meinem Hund dann
zur Falle. (wie der Herr,so`s Gescherr!)
Jagdterrier sind eben keine Listenhunde.
Die Verfügung wurde nach unserem ersten Wesenstest durch einen Gutachter aufgehoben.
Durch fingierte Anrufe aus dem sozialen Umfeld des
Halters,die ich durch Zeugen wiederlegen konnte, wurde die Verfügung aber wieder aktiviert.Das Veteriäramt ist nicht verpflichtet,den Wahrheitsgehalt einer Meldung zu überprüfen.
Ein weiterer Wesenstest und der danach bestandene erweiterte Führerschein wurden
vom Veterinäramt ,ohne Angabe von Gründen,nicht akzeptiert.
Eine erneute Aufhebung der Verfügung ist nur durch Klage vor dem Verwaltungsgericht zuerreichen.
So haben wir die bemerkenswerte Situation,daß wir,da wir den letzten Wesenstest nach Hamburger HundG bestanden haben,für Hamburg M-L-befreit sind,in NS aber als "gafährlich" gelten. (ja,ich auch! Weil ich meinen Hund "aktiv" zum "Angriff" geschickt hätte)
Allerdings sieht es jetzt durch aus dem Forum erlangte Hilfe um einiges besser aus,und der Gerechtigkeit kann wohl doch Genüge getan werden.
Deshalb D A N K E
j