vorläufige Haltergenehmigung - Gassi gehen

Gabilein

Weiß jemand wie das geregelt ist mit Gassi gehen während der vorläufigen Haltergenehmigung .... darf das nur der Halter der in der Genehmigung steht ( mein Mann ), oder darf ich das auch ?

LG Gabi
 
  • 26. April 2024
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Hi Gabilein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mit einem Listenhund darf man nur mit Sachkunde gehen, hat man diese auf den betreffenden Hund darf man auch Gassi gehen.
 
Man bekommt ja erst einmal eine vorläufige Haltergenehmigung, die gilt für was weiß ich , ich glaube 2-3 Monate .
Innerhalb dieser Zeit muss ich die SK (und evtl. andere Auflagen) machen um dann meine Haltergenehmigung zu bekommen und deshalb meine Frage :


Weiß jemand wie das geregelt ist mit Gassi gehen während der vorläufigen Haltergenehmigung .... darf das nur der Halter der in der Genehmigung steht ( mein Mann ), oder darf ich das auch ?
 
Wenn du eine vorläufige hast mit einer Frist bis du die Sachkunde hast kannst du Gassi gehen, deswegen auch die vorläufige. Du aber hast geschrieben das dein Mann die Vorläufige hat , von daher darfst du auch nicht Gassi gehen wenn der Hund über 15 Monate alt ist. Das ist mein Wissen und ist es falsch lasse ich mich gerne belehren.
 
nee, mein Mann hat die , das hast du schon richtig verstanden .....

Aber wie soll ich denn dann für die praktische SK üben wenn ich eigentlich gar nicht mit ihm raus darf ...:verwirrt:
 
Haus, Wohnung, Garten...wer ist den euer Prüfer?
 
Ehrlich gesagt braucht man keine drei Monate um eine Sachkunde zu machen das geht schneller
 
Normalerweise wird die Sachkunde mit dem Wesenstest gekoppelt und Gerold Günther ist eine gute Wahl.

Aber bis dahin darfst Du mit dem Hund nicht Gassi gehen, wenn die Genehmigung nur für Deinen Mann ausgestellt wurde.

Wenn Du mehr wissen willst bzgl. Gerold Günther, seinem Test etc. schreib mich per PN an.
Oftmals findet der hier bei mir um die Ecke statt...
 
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