Möchte hier ein wenig meines juristischen Halbwissens zum Besten geben, wenn etwas falsch sein sollte, bitte berichtigen.
Ansonsten stellt das natürlich keine Rechtsberatung oder sowas dar, sondern lediglich meine Sicht der Dinge
Bei uns im TH gibt es da eine begrenzte Frist, früher waren es glaub ich 6 Monate, die der Vortbesitzer noch Anrecht auf den Hund hätte haben können. Ob es da aber regionale Unterschiede gibt weiß ich nicht.
Diese 6-monatige Frist bezieht sich lediglich auf Fundhunde bzw. auf Fundsachen.
Siehe § 973 BGB
Hier aber handelt es sich um einen Hund der beschlagnahmt wurde, passt hier also nicht.
@Sabrina Also soweit mir bekannt ist kann der Vorbesitzer sich 10 Anwälte nehmen, er hat keine Chance den Hund zurück zubekommen. Der Hund wurde Dir vom TH vermittelt und alles lief von Deiner Seite aus ordnungsgemäss.
Ganz so einfach ist das wohl nicht.
Damit PitbullSunshine sicher ihren Hund behalten kann, müsste sie Eigentümerin geworden sein.
Das Eigentum wird in der Regel nur mit dem Willen des vorigen Eigentümers übertragen.
Allerdings gibt es hierzu eine Ausnahme, bei der Eigentum ohne den Willen des Eigentümers übertragen werden kann.
Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. (
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Eine Voraussetzung ist, dass der Käufer im guten Glauben ist, also nichts von den wirklichen Eigentumsverhältnissen weiß.
Die schwierigere Voraussetzung ist, dass die Sache nicht "abhanden gekommen" sein darf.
"Abhanden kommen" meint, dass der Eigentümer sie unfreiwillig verloren hat. (
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Als Beispiel zur Veranschaulichung:
Ich habe ein Buch, dieses Buch wird mir von einer Bekannten gestohlen und an meinen Nachbarn weiterverkauft. Ich habe das Buch nicht freiwillig weggegeben, mein Nachbar hat kein Eigentum am Buch erlangt. Ich darf es mir wiederholen.
Anders sähe es aus, wenn ich das Buch an meine Bekannte verliehen hätte, denn dann hätte ich es freiwillig weggegeben, also das Risiko, dass etwas damit geschieht selbst geschaffen. Mein Nachbar dürfte es also behalten.
Nun wurde in diesem Fall der Hund beschlagnahmt. Es kommt also darauf an, ob eine Beschlagnahmung ein "Abhandenkommen" darstellt.
Das kann ich nicht mit Sicherheit sagen, allerdings glaube ich mich zu erinnern, dass zumindest eine rechtmäßige Beschlagnahmung kein Abhandenkommen darstellt.
Es wäre also möglich, das PitbullSunshine Eigentümerin des Hundes geworden ist (zumindest nach meiner Sicht der Dinge).
Es kann natürlich auch sein, dass die vorige Eigentümerin tatsächlich auf ihr Eigentum verzichtet hat und sich nur nicht mehr erinnert, derartiges unterschrieben zu haben
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Unterschreibt man keine Verzichterklärung, muss man nämlich in der Regel die Unterbringung des Hundes bezahlen. Und bei 20 - 30 € täglich kommt ganz schön was zusammen.
Hat sie sowas unterschrieben, hat sie keinerlei Chance.
Aber selbst wenn alle meine vorigen Gedanken nicht zutreffen und ich falsch liegen sollte, und sie weiterhin die rechtmäßige Eigentümerin ist, bekommt sie den Hund ja nicht einfach so raus.
Der wurde ja aus einem bestimmten Grund beschlagnahmt. Heißt sie müsste wahrscheinlich erst diverse Auflagen erfüllen um ihn selbst halten zu können, wenn überhaupt.