für mich deutet hier eigentlich nix darauf hin, daß der hund bewusst streunen durfte ? klingt für mich eher nach einem ausreisser oder eine aussetzung.
Was eine Schuld des Hundehalters ausschließt...?
ich würde es dann fahrlässigkeit nennen. einen unfall.
Gut - wenn der Hundehalter fahrlässig handelt trifft ihn auch eine Schuld - ganz meine Meinung.