Verwaltung fordert klarere Gesetze / Rechtsanwältin nennt die Kreisstadt stur

WHeimann




18.4.2001
Verwaltung fordert klarere Gesetze
Rechtsanwältin nennt die Kreisstadt stur

Von Manfred Metz

Bergheim/Erftkreis. Seit Inkrafttreten der Landeshundeverordnung (LHV) weiß niemand mehr so genau, was erlaubt ist und was nicht. Diejenigen, die fast täglich damit zu tun haben, sind auch nach einem Jahr noch der Meinung, dass diese Verordnung ein Schnellschuss war.

Besonders verunsichert sind die Besitzer so genannter Kampfhunde. Aber auch Halter großer Hunde, die von manchen als Kampfhunde eingestuft werden, geraten immer wieder in die Kritik.

"Warum trägt Ihr Rottweiler keinen Maulkorb?" muss sich der Halter eines Sennenhundes in Bergheim immer wieder fragen lassen. Es ist die Schwammigkeit der Gesetzesvorgabe, die die Sache schwierig macht. Auch die Mitarbeiter der städtischen Ordnungsbehörden wissen vielfach nicht, wie sie die neue Hundeverordnung und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften anwenden sollen.

Zum Beispiel bei der Maulkorbpflicht: Da werden Anträge auf Befreiung gern abgelehnt, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Auch mit der Erteilung einer Sondergenehmigung zum Halten eines Kampfhundes, tun viele Behörden sich schwer.

"Ich habe Verständnis für die Ängstlichkeit mancher Mitarbeiter bei den Ordnungsbehörden", sagt dazu die Frechener Rechtsanwältin Simone Lepetit. Es könne aber nicht angehen, dass manche Städte bei Kann-Vorschriften in der Hundeverordnung ihren Ermessensspielraum gegen null laufen ließen.

Immer wieder müsse sie für die Rechte der Hundebesitzer bei den Ordnungsbehörden kämpfen. "Es gibt aber nur eine Stadt im Erftkreis und über die Kreisgrenzen hinaus, wo man sich stur und uneinsichtig gegenüber den Hundehaltern verhält: das ist Bergheim", fährt Lepetit schwere Geschütze gegen die Kreisstadt auf.

Inzwischen vertritt die Juristin, die eine Bordeaux-Dogge hält, mehrere Mandanten aus der Kreisstadt. Über die strenge Auslegung der Verordnung durch die Stadt Bergheim hat die Anwältin die Landesregierung informiert. Von dort habe man ihre mitgeteilt, dass es nicht angehe, dass einzelne Kommunen die Landeshundeverordnung im Alleingang noch verschärften, sagte Lepetit.

Bei der Mutter war ein Staffordshire im Spiel

Auch die Niederaußemerin Wilma Welter machte jüngst ihre Erfahrungen mit der Bergheimer Stadtverwaltung. Die junge Frau wollte einen Welpen aus dem Tierheim in Hilden zu sich holen. Die vier Monate alte Mischlingshündin stammt allerdings von einer Mutter ab, bei deren Entstehung ein American Staffordshire im Spiel war.

"Da werden Sie keine Genehmigung bekommen", habe man ihr im Ordnungsamt gesagt, berichtet die 26-Jährige. Gleichzeitig allerdings habe man ihr die Erlaubnis für einen vier Jahre alten Pitbull aus dem Tierheim Niederaußem in Aussicht gestellt. "Offensichtlich hat es die Bergheimer gestört, dass ich mir einen Hund aus dem Tierheim einer anderen Stadt holen wollte", mutmaßt die junge Frau, der es darauf ankam, einen jungen Hund in ihre Obhut zu nehmen.

v Einen so genannten Kampfhund aus einem Tierheim zu holen, bedeute noch nicht, dass ein besonderes öffentliches Interesse vorliege, um ihr eine Genehmigung zum Halten dieses Hundes zu erteilen, habe der zuständige Sachbearbeiter seine ablehnende Haltung begründet. Falsch, sagt Rechtsanwältin Lepetit. Gerade in einem solchen Fall sei dieses Interesse begründet.

Mittlerweile hat sich das Blatt übrigens gewendet: Unter strengen Auflagen soll Wilma Welter die Genehmigung für ihre "Jody" bekommen. So ist natürlich der Besuch erst einer Welpen- und dann einer Hundeschule angesagt, das Tier muss an der Leine geführt werden und später einen Maulkorb tragen. Auch bei Welters zu Hause hat die Ordnungsbehörde sich inzwischen umgesehen. Wilma Welter ist bereit, sich an diese Vorgaben zu halten.

"Wir müssen immer im Einzelfall entscheiden", sagte Kay Löffler vom Ordnungsamt der Stadt Bergheim. Von seiner Behörde erwarte man, dass sie dafür sorge, dass von gefährlichen Hunden keine Gefahren für Menschen oder andere Tiere ausgehe.

"Sicherlich mag für die Hundebesitzer die ein oder andere Entscheidung nicht nachvollziehbar sein", sagte Löffler. "Wir müssen aber die Interessen aller berücksichtigen." Löffler fordert die Landesregierung auf, die Regeln der Landeshundeverordnung klarer zu formulieren, damit es für keine Seite zu Fehlentscheidungen komme.


WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.

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