Absage von Vermieterin/Hausverwaltung

Hmm ja Katja da hatten wir uns ja au mal drüber unterhalten.

Erst so und dann so...
 
  • 1. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Büffelchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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spikerico, ich kann deine wut und enttäuschung zu gut verstehen.
ist echt mies, wenn vermieter plötzlich einen rückzug machen-
lg katja
 
Barbara:
Du weißt ja.....
Michaela, meine Nachbarin, will die Wohnung neben mir eigentlich verkaufen.
3 ZKB mit Garten und ich hab' nix gegen Hunde :D

In der Hausordnung steht nix mit Hundeverbot, auch kein Rassenverbot, sonst hätte ich die Wohnung nicht gekauft.
Hier hat wohl schon alles gewohnt: vom Pitbull bis zum Jack Russell

....ich wollt's nur mal gesagt haben.... ;)

Matthias (über mir) sch.eißt sich zwar halb in die Hosen wegen Hunden generell, aber das ist wurscht.
Er sagt auch: Mir ist das egal, hauptsache die sind im Hof an der Leine und kommen mir nicht zu nahe. Ansonsten habe ich eh keine Berührungspunkte mit den Viechern :D


Ich kann deinen Frust sehr gut nachvollziehen.
 
Hi,

Freunde, halt, die Vermieterin kann in diesem Fall nix dafür !!!

Sie muß sich an den Beschluß der Eigentümerversammlung halten, auch wenn sie persönlich nix gegen einen Listi hätte.

Das ist nämlich die Crux mit Eigentum in einer Wohnanlage oder einem Mehrfamilienhaus.
Alles, aber auch wirklich alles muß über die Eigentümerversammlung beschlossen werden und wenn da auch nur einer querschießt, dann war's das......
Hatte letztens erst eine Freundin, die ihren Balkon katzensicher "fest" vernetzen wollte, vom Fachmann wohlgemerkt, keine wackelige Eigenkonstruktion.....
Vermieterin war einverstanden, aber eben auch zur "Vorlage" bei der Eigentümerversammlung verpflichtet, da das unter "bauliche Veränderung" fällt.
EINE Tusse war von den ganzen Leuten nicht einverstanden, weil sie genau gegenüber wohnt und sie Angst hatte, daß das Netz sie "blenden" würde.....
ABGELEHNT !!

Meine Freundin hat jetzt eine "mobile" Konstruktion auf dem balkon, so eine Art "Paravent", die Vermieterin hat ihr sogar die Hälfte zugeschossen und ihr Mann hat beim Bauen geholfen, so als "kleine Entschädigung", was ich sehr nett fand.

Also, wie gesagt, gegen den Beschluß der EV kann die Vermieterin nicht gegenan, da macht sie sich sogar strafbar.

Mein Mann weiß schon, warum er immer sagt: "Wenn Eigentum, dann nur ein Haus,bei dem ich rundrum laufen kann......."

Mal abgesehen davon, daß jede Menge "arme Socken" im TH sitzen, die nicht unter diesen Beschluß der EV fallen würden und auch ein schönes Zuhause verdient haben.

Liebe Grüße
 
Diese Beschlüsse gehen normalerweise nach Mietanteil.

Wenn aber 9 von 10 Leuten dafür sind und eine einzige Eigentümerin dagegen, dann hat die Eine Pech.
Man muß sich der Mehrheit beugen.
 
Diese Beschlüsse gehen normalerweise nach Mietanteil.

Wenn aber 9 von 10 Leuten dafür sind und eine einzige Eigentümerin dagegen, dann hat die Eine Pech.
Man muß sich der Mehrheit beugen.
Das stimmt nicht ganz.
Es gibt auch Beschlüsse, welche "einstimmig" gefasst werden müssen, um gültig zu sein (z. B. Schliessung eines in der Anlage befindlichen Schwimmbades). Das regelt einerseits das WEG und andererseits die Teilungserklärung oder auch die Erklärung über die Grunddienstbarkeit.
 
@ Spikerico: Von wann ist denn der Beschluss und v.a. wann ist die nächste EigentümerInnenversammlung? Ein Beschluss muss ja nicht für immer gelten, sondern kann ja genauso wieder gekippt werden. Vielleicht ist der Beschluss ja schon vor Ewigkeiten gefällt worden, von Leuten, die ihre Wohnungen längst wieder verkauft haben.
Ich bin jetzt selbst zwar nicht so überzeugt, dass ihr mit der Strategie Erfolg habt, aber wenn ihr Unterschriften aller MieterInnen einholt, dann den jeweiligen EigentümerInnen einen netten Brief schreibt, könnten die das Thema bei ihrer nächsten Versammlung auf die Agenda setzen und einen neuen Beschluss fassen. Wenn ihr schon eine arme Socke vor Augen habt, zieht vielleicht zusätzlich noch der Mitleidfaktor?
Aber natürlich müsste euere Vermieterin 'ne gute Anwältin euerer Sache sein ...
 
@ Mid: Danke für´s Angebot, aber KAUFEN kann ich beim besten Willen nicht. Woher nehmen wenn nicht stehlen ?! Wenn ich Optionen hätte, würde ich mir was kaufen, damit ich mich mit SOWAS nicht mehr rumärgern muss.

@ Maitec: Danke für Deine Tipps. Ist aber wohl aktuell, ich kann´s nicht ändern. Hab das ja auch vorgeschlagen mit Brief und erneuter Umfrage von den Eigentümern. Aber sie hat sich da wohl wirklich erkundigt und hat direkt von dort die Absage bekommen (Hausverwaltung mit Bezug auf den Beschluss). Ich glaub ihr das ja auch. SIe dürfte und will den Mietvertrag auch nicht mehr abändern. Nunja... muss mich mal mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen.

Aber wahrscheinlich ist es ihr auch so Recht mittlerweile, was weiß ich was sie aufs Ohr gedrückt gekriegt hat. Auf einmal ist nämlich die Wohnung zu klein für 2 Personen und 2 Hunde. Grrrrrrrrrrrrrrr....
 
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