Hi,
Freunde, halt, die Vermieterin kann in diesem Fall nix dafür !!!
Sie muß sich an den Beschluß der Eigentümerversammlung halten, auch wenn sie persönlich nix gegen einen Listi hätte.
Das ist nämlich die Crux mit Eigentum in einer Wohnanlage oder einem Mehrfamilienhaus.
Alles, aber auch wirklich alles muß über die Eigentümerversammlung beschlossen werden und wenn da auch nur einer querschießt, dann war's das......
Hatte letztens erst eine Freundin, die ihren Balkon katzensicher "fest" vernetzen wollte, vom Fachmann wohlgemerkt, keine wackelige Eigenkonstruktion.....
Vermieterin war einverstanden, aber eben auch zur "Vorlage" bei der Eigentümerversammlung verpflichtet, da das unter "bauliche Veränderung" fällt.
EINE Tusse war von den ganzen Leuten nicht einverstanden, weil sie genau gegenüber wohnt und sie Angst hatte, daß das Netz sie "blenden" würde.....
ABGELEHNT !!
Meine Freundin hat jetzt eine "mobile" Konstruktion auf dem balkon, so eine Art "Paravent", die Vermieterin hat ihr sogar die Hälfte zugeschossen und ihr Mann hat beim Bauen geholfen, so als "kleine Entschädigung", was ich sehr nett fand.
Also, wie gesagt, gegen den Beschluß der EV kann die Vermieterin nicht gegenan, da macht sie sich sogar strafbar.
Mein Mann weiß schon, warum er immer sagt: "Wenn Eigentum, dann nur ein Haus,bei dem ich rundrum laufen kann......."
Mal abgesehen davon, daß jede Menge "arme Socken" im TH sitzen, die nicht unter diesen Beschluß der EV fallen würden und auch ein schönes Zuhause verdient haben.
Liebe Grüße